Bistum Mainz
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Jurisdiktionsvereinbarung zwischen
dem Bistum Limburg und dem Bistum Mainz
zur Regelung der pastoralen Betreuung der
Gläubigen in Heuchelheim-Kinzenbach

vom 2. Dezember 2025 und 9. Dezember 2025

(Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Mainz 2025, Nr. 14, Ziff. 207, S. 210 ff.)

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Der Ortsteil Kinzenbach der Gemeinde Heuchelheim liegt auf dem Gebiet des Bistums Limburg in der Pfarrei St. Anna Biebertal. Die Betreuung der Gläubigen in Kinzenbach erfolgt jedoch aufgrund kommunalpolitischer Entwicklungen Mitte des 20. Jahrhunderts durch die Pfarrkuratie St. Albertus Gießen im Pastoralraum Gießen-Stadt im Bistum Mainz. Zum 1. Januar 2026 wird die Pfarrkuratie St. Albertus Gießen aufgehoben und in die Pfarrei St. Bonifatius Gießen eingegliedert.
Diese bewährte Praxis soll weitergeführt und mit dieser Vereinbarung der Bischöfe auch rechtlich beschrieben werden.
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§ 1
Sakramentenrechtliche Zuständigkeiten

Der Bischof von Limburg überträgt dem Bischof von Mainz alle Vollmachten im Bereich des Sakramentenrechts mit dem Recht der Subdelegation für die Gläubigen in Heuchelheim-Kinzenbach. Hierzu zählen insbesondere die Vollmacht zur Genehmigung von Erwachsenentaufen und Wiederaufnahmen in die Kirche, die Firmvollmacht, die Vollmacht zur Erteilung von Dispensen von Ehehindernissen und die Vollmacht zur Gewährung der Sanatio in radice für ungültig geschlossene Ehen.
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§ 2
Datenschutzrechtlich gesicherte Freigabe von personenbezogenen Daten

( 1 ) Das Bistum Mainz und die Pfarrei St. Bonifatius Gießen werden hiermit befugt, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach Maßgabe der anwendbaren kirchlichen Datenschutzregelungen, insbesondere §§ 6 und 9 KDG, der Meldegesetze und der Anordnungen über das Kirchliche Meldewesen in den jeweils geltenden Fassungen erforderlichen Daten (Meldedaten) der Gläubigen aus Heuchelheim-Kinzenbach im Meldewesen abzurufen.
( 2 ) Hierzu wird im elektronischen Meldewesen eine Pseudo-Filiale für Heuchelheim-Kinzenbach erstellt und für die gemäß Abs. 1 berechtigten Personen zum Abruf freigeschaltet.
( 3 ) Das Bistum Limburg und das Bistum Mainz sowie die Kirchengemeinden St. Anna Biebertal und St. Bonifatius Gießen schließen zum datenschutzrechtlichen Schutz der Meldedaten in der Anlage zu dieser Jurisdiktionsvereinbarung eine Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortung, die die datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten dokumentiert.
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§ 3
Aktives und passives Wahlrecht der Gläubigen

( 1 ) Der Bischof von Limburg delegiert dem Bischof von Mainz gem. c. 85 CIC die Vollmacht, die Dispensvollmacht von den Wahlbestimmungen in den Pfarreirat und den Verwaltungsrat der Kirchengemeinde St. Bonifatius Gießen gegenüber den in Heuchelheim-Kinzenbach wohnenden Katholiken auszuüben. In Wahrnehmung dieser Dispensgewalt durch den Bischof von Mainz haben die Gläubigen mit Wohnsitz in Kinzenbach die gleichen aktiven und passiven Wahlrechte für kirchliche Gremien wie die Gläubigen der Pfarrei St. Bonifatius Gießen, insbesondere für den Pfarreirat und den Verwaltungsrat von St. Bonifatius Gießen.
( 2 ) Katholiken, die ihren Wohnort in Heuchelheim-Kinzenbach haben und von ihrem aktiven und passiven Wahlrecht für den Pfarrgemeinderat der Pfarrei St. Anna Biebertal und den Verwaltungsrat der Kirchengemeinde St. Anna Biebertal Gebrauch machen möchten, haben spätestens acht Wochen vor dem Wahltag durch eine Bescheinigung des Pfarramtes St. Bonifatius Gießen nachzuweisen, dass sie aus dem dortigen Wählerverzeichnis ausgetragen werden.
( 3 ) Das Wahlrecht darf nur in einer Pfarrei ausgeübt werden.
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§ 4
Finanzausgleich

( 1 ) Das Kirchensteueraufkommen aus Heuchelheim-Kinzenbach kommt vollständig dem Bistum Mainz zu.
( 2 ) Zur Berechnung der Höhe der Zuweisung der Kirchensteuermittel an die Pfarreien und Quasipfarreien im Bistum Mainz werden die Gläubigen aus Kinzenbach der Pfarrei St. Bonifatius Gießen zugeschrieben.
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§ 5
Karten und Adressverzeichnisse

( 1 ) In amtlichen Kartenwerken wird die bestehende Bistumsgrenze dargestellt.
( 2 ) In Kartenwerken und Adressverzeichnissen erfolgt ein Zusatz, durch den die pastorale Betreuung auf Grundlage dieser Vereinbarung kenntlich gemacht wird.
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§ 6
Erstellung von Statistiken

Die Gläubigen in Heuchelheim-Kinzenbach werden bei der Erstellung von Statistiken der Pfarrei St. Bonifatius Gießen und dem Bistum Mainz zugerechnet.
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§ 7
Änderung, Ergänzung und Kündigung der Vereinbarung

( 1 ) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
( 2 ) Diese Vereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann von jedem Bistum nur aus schwerwiegendem Grund (z. B. die Neuerrichtung oder Neuumschreibung von Pfarreien) mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden.
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§ 8
Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.
Limburg a. d. Lahn, den 2. Dezember 2025
Georg Bätzing
Bischof von Limburg
Thomas Schön
Notar der Kurie
Mainz, den 9. Dezember 2025
Prof. Dr. Peter Kohlgraf
Bischof von Mainz
Dr. Anna Ott
Kanzlerin der Kurie