Bistum Mainz
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Ernennung eines Bischofsvikars

vom 15. März 2026

(Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Mainz 2026, Nr. 4, Ziff. 25, S. 55)

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Hiermit ernenne ich Herrn Weihbischof Pater Joshy George Pottackal O. Carm. Titularbischof von Ceramussa gemäß cc. 477 § 1 und 406 § 2 CIC zum Bischofsvikar (Vicarius episcopalis) für die Institute des geweihten Lebens und für die Gesellschaften des apostolischen Lebens und für Ökumene, Weltkirche und gesellschaftliche Verantwortung.
Nach Maßgabe der cc. 476 und 479 § 2 i. V. m. §§ 1 und 3 CIC übertrage ich ihm für diesen Aufgabenbereich alle Vollmachten, die das Recht dem Amt des Bischofsvikars zuweist, einschließlich der Vollmachten, für die nach den Bestimmungen des kirchlichen Rechts ein Spezialmandat erforderlich ist (c. 479 § 1 i. V. m. c. 134 § 3 CIC), insbesondere die Außenvertretung des Bistums Mainz in diesen Bereichen.
Die Jurisdiktion des Generalvikars wird durch diese Ernennung nicht berührt. Er macht hinsichtlich der Aufgaben, die dem Bischofsvikar übertragen sind, hiervon jedoch keinen Gebrauch, außer bei Abwesenheit oder sonstiger Verhinderung des Bischofsvikars.
Ich danke Herrn Weihbischof Pottackal für die Bereitschaft zur Übernahme dieses verantwortungsvollen Amtes und wünsche ihm für die Wahrnehmung der hiermit verbundenen Aufgaben Kraft, gutes Gelingen und Gottes reichen Segen.

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