Bistum Mainz
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#Artikel 2
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168. Jahrgang, Nr. 7Mainz, den 15. Juli 2026
Bischof
Nr. 41Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG)
(KDG-Änderungsgesetz)
###(KDG-Änderungsgesetz)
Artikel 1
Änderung des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG)
Das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) in der Fassung des Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 20. November 2017, zuletzt geändert aufgrund des Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 24. November 2025 (KABl 2018, Nr. 3, Ziff. 30), zuletzt geändert zum 1. März 2026 (KABl 2026, Nr. 2, Ziff. 6) wird wie folgt geändert:
§ 37 Abs. 2 Satz 4 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 43 Absätze 7 und 8 gelten entsprechend.“
#Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Änderungsgesetz tritt zum 1. August 2026 in Kraft.
Mainz, den 1. Juli 2026 |
Prof. Dr. Peter Kohlgraf Bischof von Mainz |
Dr. Anna Ott Kanzlerin der Kurie |
Nr. 42Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Zentralisierung der Buchhaltung im Bistum Mainz (ZBuchG)
###Artikel 1
Änderung des Gesetzes über die Zentralisierung der Buchhaltung im Bistum Mainz (ZBuchG)
Das Gesetz über die Zentralisierung der Buchhaltung im Bistum Mainz (ZBuchG) vom 22. Juli 2021 (KABl 2021, Nr. 10, Ziff. 62) wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Für die in § 1 genannten Rechtssubjekte wird das Buchhaltungswesen im Bischöflichen Ordinariat zentralisiert und dort einheitlich als kirchliche Stelle im Sinne von § 2 Abs. 5 KVVG durchgeführt.“
#Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Änderungsgesetz tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
Mainz, den 1. Juli 2026 |
Prof. Dr. Peter Kohlgraf Bischof von Mainz |
Dr. Anna Ott Kanzlerin der Kurie |
Nr. 43Gesetz zur Änderung der Konferenzordnung
###Artikel 1
Änderung der Konferenzordnung
Die Konferenzordnung vom 1. November 1994 (KABl 1994, Nr. 14, Ziff. 172) wird hiermit wie folgt geändert:
- In § 20 Abs. 2 wird Nummer 4 gestrichen.
- § 20 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst
- „1.
- An Gesamtkonferenzen der weiterführenden Schulen können je drei Vertreter von Schülern sowie der Eltern stimmberechtigt teilnehmen.
- 2.
- Die stimmberechtigten Personen werden der Schulleitung zu Beginn eines Schuljahres namentlich durch die Schülervertretung und den Schulelternbeirat benannt und nehmen ihr Amt für die Dauer von 12 Monaten wahr. Eine Umbesetzung im Laufe der 12 Monate ist möglich.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
Mainz, den 1. Juli 2026 |
Prof. Dr. Peter Kohlgraf Bischof von Mainz |
Dr. Anna Ott Kanzlerin der Kurie |
Nr. 44Gesetz zur Änderung der Rahmenordnung über das Mit- und Zusammenwirken von Lehrern, Schülern und Eltern an katholischen Schulen in freier Trägerschaft in Rheinland-Pfalz
###Artikel 1
Änderung der Rahmenordnung über das Mit- und Zusammenwirken von Lehrern, Schülern und Eltern an katholischen Schulen in freier Trägerschaft in Rheinland-Pfalz
§ 6 Abs. 3 der Rahmenordnung über das Mit- und Zusammenwirken von Lehrern, Schülern und Eltern an katholischen Schulen in freier Trägerschaft in Rheinland-Pfalz vom 1. August 1996 (KABl 1996, Nr. 9, Ziff. 87) wird hiermit um folgende Nummer ergänzt:
- „3.
- Mit Stimmrecht ohne Teilnahmepflicht
- je drei Vertreter der Schüler, die der Schulleitung zu Beginn eines Schuljahres namentlich für zwölf Monate durch die Schülervertretung benannt werden
- je drei Vertreter der Eltern, die der Schulleitung zu Beginn eines Schuljahres namentlich für zwölf Monate durch den Schulelternbeitrag benannt werden
Buchst. a gilt nicht an Grundschulen.
Eine vorzeitige Neubenennung ist möglich.“
#Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
Mainz, den 1. Juli 2026 |
Prof. Dr. Peter Kohlgraf Bischof von Mainz |
Dr. Anna Ott Kanzlerin der Kurie |
Nr. 45Gesetz zur Änderung der Ordnung der Schülervertretung an den katholischen Schulen in freier Trägerschaft in der Diözese Mainz im Lande Hessen
###Artikel 1
Änderung der Ordnung der Schülervertretung an den katholischen Schulen in freier Trägerschaft in der Diözese Mainz im Lande Hessen
§ 1 Abs. 5 der Ordnung der Schülervertretung an den katholischen Schulen in freier Trägerschaft in der Diözese Mainz im Lande Hessen vom 1. November 1994 (KABl 1994, Nr. 14, Ziff. 172) wird hiermit wie folgt neu gefasst:
„Der Schülerrat übt die Mitwirkungsrechte in der Schule aus. Teilnahme an und Stimmrecht bei der Gesamtkonferenz erfolgt gemäß § 20 Abs. 4 der Konferenzordnung vom 1. November 1994. An den sonstigen Konferenzen der Lehrkräfte, mit Ausnahme der Zeugnis- und Versetzungskonferenzen und solcher Konferenzen, in denen ausschließlich Personalangelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer behandelt werden, können bis zu drei Beauftragte des Schülerrats teilnehmen. Die Verschwiegenheitspflicht gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass die Konferenzen die Schülervertreterinnen und Schülervertreter, die ihre Pflicht zur Verschwiegenheit verletzen, auf Dauer oder Zeit von der weiteren Teilnahme ausschließen können.“
#Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt in Kraft.
Mainz, den 1. Juli 2026 |
Prof. Dr. Peter Kohlgraf Bischof von Mainz |
Dr. Anna Ott Kanzlerin der Kurie |
Nr. 46Besetzung des Kirchlichen Arbeitsgerichts erster Instanz für die Diözesen Limburg, Mainz, Speyer und Trier
Vorsitzende Richterin |
Dr. Ulrike Fleck |
Stellvertretender Vorsitzender Richter |
Prof. Dr. Martin Gutzeit |
Beisitzende Richterin und Richter – Dienstgeberseite |
Prof. Dr. Andreas van der Broeck, Bistum Mainz |
Dr. Elisabeth Eicher, Bistum Mainz |
Markus Geißler, Bistum Trier |
Prof. Dr. Peter Platen, Bistum Limburg |
Patrick Vollhardt, Bistum Mainz |
Marcus Wüstefeld, Bistum Speyer |
Beisitzende Richter – Dienstnehmerseite |
Markus Horn, Bistum Mainz |
Angela Kraft, Bistum Limburg |
Markus Krogull-Kalb, Bistum Trier |
Christian Mosen, Bistum Trier |
Christoph Neunobel, Bistum Mainz |
Dominik Steigleder, Bistum Speyer |
Die Amtszeit endet am 30. September 2030. |
Die Anschrift des Kirchlichen Arbeitsgerichts lautet: Kirchliches Arbeitsgericht für die Diözesen Limburg, Mainz, Speyer und Trier Geschäftsstelle, Bischofsplatz 2, 55116 Mainz Tel. 06131 253-9935, Fax 06131 253-9936 |
Generalvikar und Bevollmächtigte
Nr. 47Kollektenplan 2027
Der Kollektenplan gilt als verbindliche Anordnung. Etwaiges Zusammentreffen angeordneter Kollekten mit besonderen pfarrlichen Sammlungen rechtfertigt allenfalls ein zeitliches Abweichen vom Kollektenplan. Auf die generelle Verantwortlichkeit der Pfarrer für die ordnungsgemäße Erhebung und die unverzügliche Weitergabe der Kollekten wird eindringlich hingewiesen. Zur Verdeutlichung des Zwecks der Kollekten sind kurze Erläuterungen, die als Grundlage der Vermeldungen dienen können, angefügt.
01.01. | Maximilian-Kolbe-Werk (2721) |
06.01. | Sternsingeraktion (2722) |
10.01. | Afrika-Tag (2723) |
18.–25.01. | Gebetswoche für die Einheit der Christen (2724) |
14.02. | Aufgaben der Caritas (HK) (Direktüberweisung) |
14.03. | Misereor (HK) (2725) |
21.03. | Das Heilige Land (2726) |
04.04. | Diaspora-Solidaritätsaktion der Erstkommunionkinder oder abweichend am Tag der Erstkommunion (2728) |
18.04. | Päpstliches Werk für geistliche Berufe (2729) |
16.05. | Renovabis (HK) (2730) |
23.05. | Jugendpastoral (Direktüberweisung) |
29.06. | Aufgaben des Papstes (2733) |
11.07. | Gefängnisseelsorge (2734) |
29.08. | Behindertenseelsorge (2735) |
12.09. | Kirchliche Medienarbeit (2736) |
19.09. | Aufgaben der Caritas (HK) (Direktüberweisung) |
24.10. | Weltmissionssonntag – MISSIO (HK) (2737) |
02.11. | Priesterausbildung in Osteuropa (2738) |
07.11. | Büchereiarbeit (2739) |
21.11. | Diaspora-Sonntag (HK) (2740) |
24./25.12. | Adveniat (HK) (2741) |
Weltmissionstag der Kinder an einem Tag zwischen Weihnachten und Epiphanie (2742) | |
Diaspora-Solidaritätsaktion der Neugefirmten am Tag der Firmungen (2743) | |
Hauptkollekten (HK) und Sonderkollekten sind umgehend innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu überweisen. Bei den übrigen Kollekten kann, sofern sie nicht gesondert erhoben werden, ein ortsüblicher Teil, max. 50 %, als Klingelbeutel abgezogen werden. Die Kollekten sind jeweils vierteljährlich zu überweisen.
Die Überweisung hat unter Angabe der beistehenden Nummer auf das Konto der Bistumskasse Mainz bei der Pax-Bank eG Köln, Filiale Mainz, BIC: GENODED1PAX, IBAN: DE74 3706 0193 4000 1000 19 zu erfolgen. Ausgenommen davon sind:
Aufgaben der Caritas am 14. Februar und 19. September: Hiervon gehen 60 % an den Caritasverband für die Diözese Mainz, Pax-Bank eG Köln, Filiale Mainz BIC GENODED1PAX, IBAN DE94 3706 0193 4000 2110 15. Der Rest verbleibt für örtliche soziale Belange in der Pfarrei.
Jugendpastoral am 23. Mai: Hiervon gehen 50 % auf das dafür eingerichtete Konto des Bistums Mainz, BJA, Spendenkonto Jugendraum mit der IBAN: DE59 3706 0193 4000 2000 05. Der Rest verbleibt für die örtliche Jugendarbeit.
Büchereiarbeit am 7. November: In Pfarreien mit einer oder mehreren Büchereien kommt der Ertrag dieser zugute. Pfarreien ohne Bücherei(en) überweisen an die Bistumskasse.
Solidaritätsaktion der Neugefirmten anlässlich ihrer Firmung
„Mithelfen durch Teilen“ – in diesem Sinne sammeln bundesweit Neugefirmte am Tag der Feier des Firmsakraments für die Kinder- und Jugendhilfe des Bonifatiuswerkes. Ihre Spende ermöglicht Kindern und Jugendlichen in der Diaspora auf vielfältige Weise eine Begegnung im Glauben und hilft in ganz konkreten Notsituationen. Mit den Spenden werden u. a. ambulante Kinderhospize, Kinderdörfer, Wohngruppen für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen sowie Jugendsozialeinrichtungen unterstützt. Gefördert werden auch Gemeinschaft und Glaubenserlebnis in Religiösen Kinderwochen (RKW) oder in katholischen Kitas.
Maximilian-Kolbe-Werk am 1. Januar 2027
Das Maximilian-Kolbe-Werk unterstützt ehemalige Häftlinge nationalsozialistischer Konzentrationslager und Ghettos in Polen und anderen Ländern Mittel- und Osteuropas sowie deren Angehörige unabhängig von ihrer Religion und Weltanschauung. Es will zur Verständigung und Versöhnung zwischen dem polnischen und dem deutschen Volk und mit anderen Ländern Mittel- und Osteuropas beitragen.
Sternsingeraktion am 6. Januar 2027
Das Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ ist das Kinderhilfswerk der Katholischen Kirche in Deutschland. Die größte Aktion ist die Sternsingeraktion, die gemeinsam mit dem BDKJ (Bund der Deutschen Katholischen Jugend) organisiert wird. Mit ihrer Arbeit in Deutschland schlagen sie eine Brücke in die Welt. Diese Brücke heißt „Kinder helfen Kindern“.
Die Kollekte wird von der Bistumskasse an das Kindermissionswerk „Die Sternsinger e. V.“ abgeführt. Die Kollekte bitte getrennt von den Gaben des Dreikönigssingens überweisen.
Afrika-Tag am 10. Januar 2027
Solidaritätskollekte für die Ausbildung von Ordensfrauen in Afrika. Die Kollekte am Afrikatag ist die älteste gesamtkirchliche Solidaritätsinitiative der Welt. Ursprünglich zur Bekämpfung der Sklaverei eingeführt, fördert die Kollekte heute die qualifizierte Ausbildung von Frauen vor Ort, die sich ihr Leben lang in den Dienst ihrer Mitmenschen stellen. Einige Staaten Afrikas sind von anhaltenden kriegerischen Auseinandersetzungen und politischen Unruhen geprägt. In vielen Regionen werden geflüchtete Menschen aus Nachbarregionen aufgenommen und unterstützt.
Neben staatlichen, internationalen und zivilgesellschaftlichen Initiativen leisten auch Mitarbeitende von Kirchen Unterstützungsarbeit. Mit dieser Kollekte setzen wir ein Zeichen der Solidarität mit Frauen und Männern in vielen Staaten Afrikas, die in die Gesellschaft hineinwirken. Sie leisten Sozialarbeit, Gesundheitsfürsorge, Bildung und Seelsorge. Voraussetzung dafür ist eine gute Ausbildung. Doch wer selbst das Leben der Armen teilt, wie vor allem viele einheimische Schwesterngemeinschaften, hat kaum die Mittel den eigenen Nachwuchs gut auszubilden. Dabei unterstützen wir sie im Gebet und mit unseren Gaben als Ausdruck unserer Solidarität.
Gebetswoche für die Einheit der Christen 18.–25. Januar 2027
Die Gebetswoche für die Einheit von Christen wird von christlichen Gläubigen auf der Nordhalbkugel jedes Jahr vom 18. bis 25. Januar und von christlichen Gläubigen auf der Südhalbkugel um Pfingsten herum ökumenisch gefeiert. Die gemeinsame Gabe der Christen in aller Welt ist ein Zeichen der Verbundenheit und der gemeinsamen Hoffnung auf die volle Einheit. Sie wird weltweiten sozialen Zwecken zugeführt.
Materialien zur Gebetswoche werden von der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland kostenlos unter www.gebetswoche.de zur Verfügung gestellt.
Aufgaben der Caritas am 14. Februar und 19. September 2027
Die Caritas-Frühjahrskollekte nimmt Bezug auf die Caritas Jahreskampagne. Die Caritas setzt sich mit ihren Kampagnen für einen gesellschaftlichen Zusammenhalt und für Teilhabe ein. Die Caritas-Frühjahrskollekte ist anteilig bestimmt für die Caritasaufgaben der Gemeinde und der überörtlichen Caritasarbeit im Bistum Mainz. Der überörtliche Anteil der Kollekte (60 %) wird satzungsgemäß für die Caritasarbeit des regionalen Caritasverbands verwendet. Der örtliche Anteil der Kollekte (40 %) dient der caritativen Arbeit in der Pfarrgemeinde.
Der überörtliche Anteil der Kollekte ist direkt an den Caritasverband für die Diözese Mainz e. V. zu überweisen (s. o.).
Misereor Kollekte am 14. März 2027 und Kinderfastenaktion (K2727)
Während der Fastenzeit von Aschermittwoch bis Ostern, mit ihrem Höhepunkt am 5. Fastensonntag, findet die zentrale Jahresaktion des Werkes für Entwicklungszusammenarbeit Misereor statt. Die Fastenaktion steht jährlich unter einem anderen Leitwort und rückt damit ein Land des globalen Südens und ausgewählte Projektpartner Misereors in den Fokus.
Palmsonntagskollekte für das Heilige Land am 21. März 2027
Die Palmsonntagskollekte kommt den Christen im Heiligen Land zugute. Der Deutsche Verein vom Heiligen Land und das Kommissariat des Heiligen Landes der Franziskaner fördern im Herzen des Nahen Ostens den interreligiösen Dialog und setzen sich für Frieden ein. In dieser Region, geprägt von Geschichte und Gegenwart, werden zahlreiche Einrichtungen und Projekte unterstützt.
Diaspora-Solidaritätsaktion der Erstkommunionkinder (Weißer Sonntag am 4. April 2027 oder abweichend am Tag der Erstkommunion)
„Kinder helfen Kindern“ – in diesem Sinne sammeln bundesweit Erstkommunionkinder an ihrem Tag der Erstkommunion für die Kinder- und Jugendhilfe des Bonifatiuswerkes. Ihre Spende ermöglicht Kindern und Jugendlichen in der Diaspora auf vielfältige Weise eine Begegnung im Glauben und hilft in ganz konkreten Notsituationen. Mit den Spenden werden u. a. ambulante Kinderhospize, Kinderdörfer, Wohngruppen für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen sowie Jugendsozialeinrichtungen unterstützt. Gefördert werden auch Gemeinschaft und Glaubenserlebnis in Religiösen Kinderwochen (RKW) oder in katholischen Kitas.
Päpstliches Werk für geistliche Berufe am 18. April 2027
Seit 1947 fördert das Päpstliche Werk für geistliche Berufe (PWB) im Bistum Mainz junge Menschen, die sich auf einen pastoralen Dienst in der Kirche vorbereiten, durch Gebet, Begleitung und finanzielle Unterstützung. Theologiestudierende, die keine oder nur geringe Leistungen nach dem BAföG erhalten, können auf Antrag ein zinsloses Darlehen zur Finanzierung ihres Studiums und ihres Lebensunterhalts erhalten. Darüber hinaus unterstützt das PWB Projekte der Diözesanstelle Berufungspastoral sowie des Christlichen Orientierungsjahrs im Mainzer Priesterseminar – Haus der kirchlichen Berufe. Die Förderung erfolgt unabhängig von einem späteren kirchlichen Arbeitsverhältnis und trägt dazu bei, dass die Entscheidung für einen kirchlichen Dienst in Freiheit und aus innerer Überzeugung getroffen werden kann. Die Kollekte am 4. Sonntag der Osterzeit (Weltgebetstag für geistliche Berufe) hilft auch künftig, Menschen auf ihrem Berufungsweg zu begleiten und zu unterstützen.
Renovabis am 16. Mai 2027
Die Pfingstaktion ist die jährliche Kampagnenzeit von Renovabis, die rund zwei Wochen vor Pfingsten beginnt und am Pfingstsonntag endet. Renovabis ist die Solidaritätsaktion der deutschen Katholiken mit den Menschen in Mittel- und Osteuropa. Das Werk unterstützt kirchlich-pastorale Projekte, soziale Aufgaben, Bildungsprojekte und weitere Projekte in 29 Ländern. Das Ziel von Renovabis ist es, den Aufbau einer gerechten und sozialen Ordnung zu unterstützen und der Kirche bei der Erfüllung ihres pastoralen und sozialen Auftrags zu helfen.
Jugendpastoral am 23. Mai 2027
Die Kollekte am Dreifaltigkeitssonntag kommt der Jugendpastoral in unserem Bistum zugute. Die Kollekte ist zur Hälfte (50 %) für die Jugendarbeit in der Kirchengemeinde bestimmt. Die andere Hälfte (50 %) fließt in die Förderung der Jugendpastoral durch die Kinder- und Jugendstiftung im Bistum Mainz „JugendRaum“. Zweck der Stiftung JugendRaum ist die ideelle und materielle Förderung der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Mainz. Weitere Informationen zur Stiftung finden Sie unter www.stiftung-jugendraum.de Der überörtliche Anteil der Kollekte ist direkt an das Bischöfliche Jugendamt zu überweisen (s. o.).
Aufgaben des Papstes am 29. Juni 2027 (Fest Peter und Paul oder Sonntag danach)
Die Erlöse der Kollekte an diesem Tag kommen direkt dem Heiligen Stuhl und den von ihm finanzierten wohltätigen Initiativen zugute. Neben kirchlichen Einrichtungen, Geistlichen und Ordensleuten in besonderen Schwierigkeiten werden mit der Kollekte, die stets um das Hochfest der Apostel Petrus und Paulus stattfindet, auch humanitäre Hilfsinitiativen und soziale Projekte des Papstes gefördert. Diese Kollekte wird allen Gläubigen besonders herzlich empfohlen.
Gefängnisseelsorge am 11. Juli 2027
Diese Kollekte ist für die Arbeit der Gefängnisseelsorge im Bistum Mainz bestimmt. Sie dient besonders der Unterstützung für Inhaftierte in Notsituationen, den Bemühungen um Resozialisierung (Unterstützung bei der Entlassung, Suche nach Arbeit und Wohnung) sowie der Begleitung von Angehörigen von Inhaftierten.
Behindertenseelsorge am 29. August 2027
In unseren Gemeinden leben Menschen mit Behinderung. Sie haben ganz unterschiedliche Behinderungen: Sinnes- oder Körperbehinderungen, kognitive Beeinträchtigungen oder psychische Erkrankungen. Mit Ihrer Kollekte unterstützen Sie die vielfältige Arbeit der Seelsorge für Menschen mit Behinderung.
Die Seelsorge für Menschen mit Behinderung setzt sich für ein inklusives Miteinander in unserem Bistum ein. Sie ist Anwältin für Belange der Menschen mit Behinderung und deren Familien. Neben dem gesamtgesellschaftlichen Auftrag der Inklusion bietet sie für die Menschen Möglichkeiten, den Glauben zu erfahren und Gemeinschaft zu erleben.
Welttag der sozialen Kommunikationsmittel am 12. September 2027
Die Kollekte dient vor allem der überdiözesanen Medienarbeit der Katholischen Kirche in Deutschland, ein Teil verbleibt im Bistum. Mit ihren Erträgen wird vor allem die Aus- und Fortbildung journalistischer Nachwuchskräfte finanziert. Durch diese Unterstützung trägt die Kollekte dazu bei, die von Papst Franziskus geforderte christliche Kommunikationskultur in den Medien zu stärken.
Aufgaben der Caritas am 19. September 2027
Der Caritassonntag nimmt Bezug auf die Caritas Jahreskampagne. Die Caritas setzt sich mit ihren Kampagnen für einen gesellschaftlichen Zusammenhalt und für Teilhabe ein. Die Caritas-Kollekte am Caritassonntag ist anteilig bestimmt für die Caritasaufgaben der Gemeinde und der überörtlichen Caritasarbeit im Bistum Mainz. Der überörtliche Anteil der Kollekte (60 %) wird satzungsgemäß für die Caritasarbeit des regionalen Caritasverbands verwendet. Der örtliche Anteil der Kollekte (40 %) dienen der caritativen Arbeit in der Pfarrgemeinde. Der überörtliche Anteil der Kollekte ist direkt an den Caritasverband für die Diözese Mainz e.V. zu überweisen (s. o.).
Weltmissionssonntag – MISSIO am 24. Oktober 2027
Die Kollekte am Weltmissionssonntag, dem 24. Oktober 2027, ist die größte Solidaritätsaktion der Katholiken weltweit. Mehr als 100 päpstliche Missionswerke auf allen Kontinenten sammeln an diesem Sonntag für die pastorale und soziale Arbeit der Kirche in den 1.100 ärmsten Diözesen. Gläubige weltweit setzen damit ein Zeichen der Hoffnung für die Ärmsten und Bedürftigsten in Afrika und Asien.
Kollekte für die Priesterausbildung in Osteuropa am 2. November 2027
Am Sonntag, dem 2. November 2027 dient die Kollekte in allen katholischen Kirchen in Deutschland der Unterstützung der Priesterausbildung in Mittel- und Osteuropa. Für die Kirche in den ehemals kommunistischen Ländern ist die Priesterausbildung nach wie vor von großer Bedeutung: Seelsorge ist gefragt und gefordert, die Hilfe und der Beistand von Priestern, Ordensleuten und anderen Seelsorgerinnen und Seelsorgern sind heute vielleicht wichtiger denn je. Renovabis unterstützt dieses Anliegen im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz.
Büchereiarbeit am 7. November 2027
Voraussetzung für Lesen und eine Lesekultur ist ein gutes Bücherangebot. Damit die Katholischen Öffentlichen Büchereien (KÖB) der Pfarrei ein solches bereithalten können, brauchen sie immer wieder neue Medien. Gute Bücher und andere Medien aber haben ihren Preis. Die Kollekte verbleibt in der Pfarrei zum Ausbau der existierenden Bücherei(en).
Gemeinden ohne Katholische Öffentliche Büchereien oder ohne geöffnete Bücherei überweisen die Kollekte an die Bistumskasse.
Diaspora-Sonntag am 21. November 2027
Seit 60 Jahren macht das Bonifatiuswerk jeden November mit der Diaspora-Aktion auf die Herausforderungen katholischer Christen aufmerksam, die als Minderheit in der Gesellschaft ihren Glauben leben und regt dazu an, sich für die Anliegen der Katholiken in der Diaspora aktiv einzusetzen. Am „Diaspora-Sonntag“ sammeln katholische Christinnen und Christen bundesweit in den Gottesdiensten für die Belange ihrer Glaubensgeschwister in der Diaspora.
Es unterstützt kirchliche Berufe, pastorale Maßnahmen, kirchliche Bauten und die Motorisierung der Pfarreien.
Adveniat-Kollekte am 24./25. Dezember 2027
Am 24. und 25. Dezember sammelt die katholische Kirche in ihren Weihnachtsgottesdiensten jedes Jahr für die Menschen in Lateinamerika und der Karibik. Mit dem Erlös finanziert Adveniat Projekte für Arme und Benachteiligte. Schwerpunkte der Förderung sind Seelsorge, Sozialarbeit, Bildungsprojekte, die Förderung von Infrastruktur und die Ausbildung von Laien. Adveniat denkt sich keine Projekte aus. Vielmehr entstehen diese vor Ort und sind meist kleine, überschaubare Initiativen, die direkt den Armen zugutekommen.
Weltmissionstag der Kinder
Zum „Weltmissionstag der Kinder“ lädt das Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ Mädchen und Jungen in Deutschland ein, durch eine persönliche Spende die Lebenssituation ihrer Gleichaltrigen in anderen Ländern zu verbessern. Unter dem Motto „Kinder helfen Kindern“ setzen sie ein Zeichen der Solidarität mit Kindern in aller Welt – zum Beispiel, indem sie kleine Beträge von ihrem Taschengeld spenden. In den katholischen Pfarrgemeinden wird der Weltmissionstag der Kinder zwischen Weihnachten und dem 6. Januar gefeiert. Mit dem in Deutschland gesammelten Geld werden Hilfsprojekte für Kinder in Afrika, Asien, Lateinamerika und Osteuropa unterstützt. Das Kindermissionswerk stellt zum Weltmissionstag einen Bastelbogen mit Spendenkästchen und Krippenlandschaft, ein Begleitheft mit einer Vorlesegeschichte und ein Aktionsplakat bereit.
Die Kinder können ihre Gaben im Spendenkästchen sammeln. Die Spendenkästchen können während der Weihnachtsgottesdienste oder im Pfarrbüro abgegeben werden.
Die Materialien können beim Kindermissionswerk kostenfrei bestellt werden (Telefon: 0241/4461-44, Mail: bestellung@sternsinger.de, Online-Shop: shop.sternsinger.de).
Die Kollekte bitte getrennt von den Gaben des Dreikönigssingens überweisen.
Kirchliche Mitteilungen
Nr. 48Personalchronik
Priester und Diakone
Hanke, Klaus, Diakon mit Zivilberuf, befristet bis 31.12.2026 beauftragt im Pastoralraum Mainweg |
Ickstadt, Michael, Diakon mit Zivilberuf, befristet bis 31.12.2026 beauftragt im Pastoralraum Mainz-City |
Hauptamtliche Pastorale Mitarbeitende
Besso, Fabian, m. W. z. 27.06.2026 gesendet und als Gemeindereferent eingesetzt |
Böhm, Mareike, m. W. z. 27.06.2026 gesendet und als Pastoralreferentin eingesetzt |
Döring, Lea, m. W. z. 27.06.2026 gesendet und als Gemeindereferentin eingesetzt |
Fiedler, Finja, m. W. z. 27.06.2026 gesendet und als Gemeindereferentin eingesetzt |
Flößer, Barbara, m. W. z. 27.06.2026 gesendet und als Gemeindereferentin eingesetzt |
Fritsch, Jasmin, m. W. z. 27.06.2026 gesendet und als Gemeindereferentin eingesetzt |
Giel, Lena, Pastoralreferentin, m. W. z. 01.07.2026 befristet bis 30.06.2034 eingesetzt als Referentin für Frauenpastoral und Geschäftsführerin der Frauenkommission |
Gresch, Bernhard, m. W. z. 27.06.2026 gesendet und als Pastoralreferent eingesetzt |
Jurić, Denis, Pastoralassistent, befristet bis 31.07.2027 eingesetzt in der Pfarrei St. Bonifatius Gießen mit Schwerpunkt in der kroatischen Gemeinde |
Kühnl, Janina, m. W. z. 27.06.2026 gesendet und als Gemeindereferentin eingesetzt |
Pickartz, Elke, m. W. z. 27.06.2026 gesendet und als Pastoralreferentin eingesetzt |
Sims, Lukas, m. W. z. 27.06.2026 gesendet und als Pastoralreferent eingesetzt |
Volk, Sigrid, m. W. z. 27.06.2026 gesendet und als Gemeindereferentin eingesetzt |
Weitere Personalnachrichten
Stein, Fabian, m. W. z. 01.09.2026 eingesetzt als Koordinator der Pfarrei St. Bonifatius, Gießen |
Nr. 49Bestellung von Direktorien
Wie bereits mit Versand der Direktorien 2025/26 angekündigt, erfolgt der Versand der Direktorien ab diesem Jahr ausschließlich auf Grundlage der vorab eingegangenen Bestellung. Bestellungen für Direktorien für 2026/27 sind entsprechend bis zum 31. August 2026 möglich über das Online-Bestellformular auf: bistummainz.de/direktorium-bestellen
Pfarreien, Geistliche und hauptamtliche pastorale Mitarbeitende des Bistums Mainz erhalten das Direktorium unentgeltlich. Die Kosten für Druck und Versand des Direktoriums werden anderen Empfängern in Rechnung gestellt.
Das Direktorium 2026/27 wird ab November 2026 zusätzlich frei zugänglich als Datei auf der Homepage des Bistums Mainz zur Verfügung stehen.
Alle Geistlichen des Bistums Mainz erhalten unabhängig von der Bestellung des Direktoriums eine Liste der verstorbenen Bischöfe, Priester und Diakone des Bistums zur Empfehlung im Gebet.
Bei Fragen oder Rückmeldungen wenden Sie sich bitte an die Bischöfliche Kanzlei unter der 06131 253-116 oder über kanzlei@bistum-mainz.de.