Bistum Mainz
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Landesgesetz
zu dem Vertrag vom 29. April 1969
zwischen dem Heiligen Stuhl und
dem Land Rheinland-Pfalz
zur Ergänzung und Änderung der konkordatären Bestimmungen im Land Rheinland-Pfalz

vom 20. November 1969

in: GVBl. für das Land Rheinland-Pfalz, S. 165

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:
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§ 1

(1) Dem am 29. April 1969 in Mainz unterzeichneten Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Rheinland-Pfalz sowie dem dazu gehörenden Schlussprotokoll vom gleichen Tage wird zugestimmt.
(2) Der Vertrag und das Schlußprotokoll werden nachstehend veröffentlicht.
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§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Vertrag und das Schlußprotokoll gemäß Artikel 4 des Vertrages in Kraft treten, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzugeben.
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Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Mainz, den 20. November 1969
Der Ministerpräsident
Dr. Helmut Kohl

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