Bistum Mainz
.§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
Geschäftsordnung der Konferenz der Leiter der Pastoralräume und Pfarreien
vom 9. Februar 2023
(Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Mainz 2023, Nr. 2, Ziff. 20, S. 40 ff.)
####§ 1
Begriffsbestimmung
Die Geschäftsordnung regelt die Arbeitsweise der Konferenz der Leiter der Pastoralräume und Pfarreien.
#§ 2
Sitzungen
(
1
)
Der Bischof, der Generalvikar, die bzw. der Bischöfliche Beauftragte für die leitenden Pfarrer und der Vorstand bereiten die Sitzung und deren Tagesordnung vor und entscheiden über das Format der Sitzung (Präsenz, Videokonferenz oder hybrid).
(
2
)
Tagesordnungspunkte und Anträge sind spätestens drei Wochen vor der Sitzung bei der bzw. dem Bischöflichen Beauftragten für die leitenden Pfarrer schriftlich einzureichen.
(
3
)
Dem Sprecher obliegt die Moderation der Sitzungen. Im Einvernehmen mit dem Bischof kann der Vorstand die Moderation an eine geeignete Person delegieren.
(
4
)
Zu Beginn der Sitzung ist die Anwesenheit und Beschlussfähigkeit festzustellen und über die Genehmigung des letzten Protokolls zu entscheiden.
(
5
)
Über die vorgeschlagene Tagesordnung sowie ggf. die Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte beschließt die Konferenz zu Beginn der Sitzung mit einfacher Mehrheit.
(
6
)
Anträge, die nicht rechtzeitig beim Vorstand eingegangen sind, bedürfen zur Aufnahme in die Tagesordnung der Zustimmung von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
(
7
)
Anträge zur Geschäftsordnung sind zulässig. Über sie ist unverzüglich abzustimmen.
(
8
)
Die Konferenz kann zur Bearbeitung von Themen Arbeitsgruppen bilden, die ihr gegenüber berichtspflichtig sind.
#§ 3
Abstimmungen und Wahlen
(
1
)
Abstimmungen und Wahlen erfolgen durch Handzeichen. Eine geheime Abstimmung ist notwendig, wenn der Antrag dazu von einem Viertel der anwesenden Stimmberechtigten unterstützt wird. Im Falle von digitalen oder hybriden Sitzungsformaten ist sich über die Form der Abstimmung zuvor zu verständigen.
(
2
)
Vor der Abstimmung über einen Geschäftsordnungsantrag hat je ein Mitglied die Möglichkeit, für und gegen den Antrag zu sprechen.
#§ 4
Protokoll
(
1
)
Über jede Sitzung wird von einem Mitglied des Vorstands ein Protokoll angefertigt. Der Vorstand kann die Protokollführung an eine geeignete Person delegieren.
(
2
)
Das Protokoll wird den Mitgliedern der Konferenz sowie den Koordinatorinnen und Koordinatoren der Pastoralräume bzw. neuen Pfarreien nach erfolgter Abstimmung mit dem Vorsitzenden zugesandt.
#§ 5
Inkrafttreten
Nach erfolgter Anhörung des Diözesan-Pastoralrats tritt die Geschäftsordnung für die Konferenz der Leiter der Pastoralräume und Pfarreien am 01.03.2023 bis zur Verabschiedung des Statuts für die Diözesanversammlung in Kraft.
Mainz, den 9. Februar 2023 |
Prof. Dr. Peter Kohlgraf Bischof von Mainz |