Bistum Mainz
.§ 1
§ 2
Geschäftsordnung der Personalkonferenz im Bischöflichen Ordinariat Mainz
vom ...1#
(Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Mainz 2023, Nr. 2, Ziff. 18, S. 38 f.)
####§ 1
Vorbereitung der Sitzungen
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1
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Die Sitzungen werden vom Diözesanbischof, dem Generalvikar und dem/der Bevollmächtigten des Generalvikars vorbereitet.
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2
)
Wenn möglich finden die Sitzungen alle 14 Tage, i.d.R. freitags von 9:00 bis 11:00 Uhr statt.
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3
)
Tagesordnungspunkte können von den Mitgliedern bis zwei Werktage vorher um 12:00 Uhr eingereicht werden.
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4
)
Mitarbeitende, die keine Mitglieder der Personalkonferenz sind, aber in einzelne Beratungen einbezogen werden sollen, werden vorab über die Tagesordnung informiert und einbezogen, insbesondere Mitarbeitende aus den Dezernaten Bildung und Caritas.
(
5
)
Die Tagesordnung wird am Vortag um 8:00 Uhr geschlossen und geordnet.
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6
)
Eine Liste mit den Sitzungsterminen, eine Vorlage für die Tagesordnung und eine für das Protokoll werden durch das Personaldezernat im Ordner M:\KOMMISSIONEN des Ordinariats\Personalkonferenz zur Verfügung gestellt.
#§ 2
Durchführung der Sitzungen
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1
)
Die Moderation obliegt dem Vorsitzenden oder einer anderen von ihm delegierten Person.
(
2
)
Die Sitzung gliedert sich i.d.R. in folgende Themen:
- Begrüßung durch den Vorsitzenden
- Verabschiedung des Protokolls der letzten Sitzung
- Feststellung der Tagesordnung
- Personalia auf Grundlage von zuvor zur Verfügung gestellten Entscheidungsvorlagen mit vollständigen Erläuterungen
- Weitere Themen zur Beratung möglichst mit zuvor zur Verfügung gestellten Informationen und Entscheidungsvorlagen
- Informationen zur Kenntnisnahme
- Stand kirchlicher Verfahren
- Verschiedenes
- Rückblick auf den Sitzungsverlauf
- Weitere Absprachen
- Verabschiedung durch den Vorsitzenden
- Themen- und Arbeitsspeicher
(
3
)
Kann eine Beratung nicht abgeschlossen und kein Beschluss gefasst werden, kann dies vertagt oder ein Beschluss unter Vorbehalt getroffen werden, bis etwa weitere Informationen eingeholt oder andere Personen oder Gremien beteiligt wurden.
(
4
)
Die Protokollbeiträge der Sitzung werden unmittelbar am gleichen Tag angefertigt und zur Verfügung gestellt.
Diese Geschäftsordnung tritt am 15.01.2023 in Kraft.