Bistum Mainz
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Anschaffung von Elektronik-Orgeln
vom 12. November 1999
(Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Mainz 1999, Nr. 14, Ziff. 200, S. 121)
#Das II. Vatikanische Konzil hat der Pfeifenorgel ausdrücklich eine gesonderte Stellung für die Verwendung in der Liturgie eingeräumt. Aus diesem Grunde wird im Bistum Mainz auch künftig der Anschaffung von Elektronik-Orgeln in der Regel nicht zugestimmt.
Begründeten Ausnahmen kann nur dann stattgegeben werden, wenn nach Abstimmung mit dem zuständigen Orgelsachverständigen sich nachweislich alle Altemativkonzepte selbst für eine verkleinerte Pfeifenorgelkonzeption trotz intensiver Versuche als undurchführbar erweisen oder wenn sich aufgrund extremer Bedingungen bzw. in Härtefällen keine Alternativen ermöglichen lassen. Die Entscheidung darüber trifft das Dezernat IX – Bau- und Kunstwesen – im Einvernehmen mit dem Finanzdezemat.
Mainz, den 12. November 1999 |
Generalvikar |