Bistum Mainz
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Leitfaden für Gemeindeteams im Bistum Mainz

vom 30. Januar 2024

(Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Mainz 2024, Nr. 2, Ziff. 22, S. 30 ff.)

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>Verantwortung teilen< bedeutet, dass wir neu die Würde der Taufe sehen lernen. In jedem und jeder Getauften lebt Christus in dieser Welt, alle haben teil an seinem priesterlichen, königlichen und prophetischen Amt. Insofern hat jede und jeder Getaufte das Recht und die Pflicht, Verantwortung für und in der Kirche zu übernehmen – aber in der Nachfolge Jesu als Dienst, nicht als Herrschaft über andere.“ (Bischof Kohlgraf, Hirtenwort zur österlichen Bußzeit 2019)
Präambel
>Verantwortung teilen< ist eines der Prinzipien des Pastoralen Wegs, der 2019 im Bistum Mainz begonnen wurde. Sein Ziel ist es, Kirche im Bistum Mainz neu auszurichten, damit sie zukunftsfähig wird. Dabei spielt die (Rück-)Besinnung auf das gemeinsame Priestertum aller Getauften eine zentrale Rolle. Es bildet die theologische Grundlage für eine im Bistum Mainz neue Form der gemeindlichen Verantwortung: für Gemeindeteams.
Definition
Damit gemeindliches Leben vor Ort auch in größeren Räumen möglich ist bzw. erhalten bleibt, können und sollen Menschen vor Ort Verantwortung für ihre Gemeinde übernehmen. Die Bildung von Gemeindeteams ist der konkrete Ausdruck dieser Vision und wird vom Bistum ausdrücklich gewünscht. Gemeindeteams sind kleine Gruppen von getauften Menschen, die gemeinsam Mitverantwortung für das Leben in den Gemeinden wahrnehmen, damit das christliche Leben vor Ort lebendig ist und vertieft wird. Sie nehmen Anteil an der Hirtensorge des Pfarrers, die er gemeinsam mit dem Pastoralteam ausübt, und werden daher vom Bischof beauftragt, bestimmte – je nach Situation vor Ort zu vereinbarende – Funktionen aus dem Aufgabenbereich der Seelsorge und Leitung für den Bereich der jeweiligen Gemeinde ehrenamtlich und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Sie sind konkreter Ausdruck einer Kirche der Beteiligung. Die Gemeindeteams sind Ansprech- und Bezugspersonen sowohl für die Menschen vor Ort als auch für das Pastoralteam und den Pfarreirat.
Rechtlicher Rahmen
Den rechtlichen Rahmen für Gemeindeteams bilden die beiden Canones 228 § 1 und 519, die regeln, dass Laien Anteil haben können an der Hirtensorge. Der weitere rechtliche Rahmen ist geregelt durch das Statut für die Pfarreiräte im Bistum Mainz, das am 30.08.2023 von Bischof Kohlgraf in Kraft gesetzt wurde.
Lokale Kirchenentwicklung als Grundlage
Die Bildung von Gemeindeteams ist ein Teil der lokalen Kirchenentwicklung. Diese vertraut darauf, dass Gottes Geist in dieser Welt wirksam ist und die Kirche (vor Ort) begleitet, entwickelt und lebendig hält. Lokale Kirchenentwicklung orientiert sich theologisch am gemeinsamen Priestertum aller Getauften, inhaltlich an den Gegebenheiten und Bedarfen vor Ort und nimmt die Charismen und Berufungen ernst. Sie ermutigt zum bewussten christlichen Leben und zur gemeinsamen Sendung als Kirche vor Ort. Sie stellt sich die Fragen: Welche Kompetenzen haben wir und was brauchen die Menschen? Lokale Kirchenentwicklung ist dementsprechend innovativ ausgerichtet und wird individuell gestaltet.
In den (neuen) Pfarreien nehmen Pfarreirat, Pastoralteam und Gemeindeausschuss zusammen mit der Gemeinde vor Ort diese in den Blick: Was/wen braucht es hier? Ist ein Gemeindeteam für uns das Passende?
Zusammensetzung
Ein Gemeindeteam besteht aus mindestens drei und maximal fünf Personen. Bei der Besetzung des Gemeindeteams ist möglichst auf Parität, Vielfalt und Repräsentanz der Gemeindemitglieder zu achten.
Das Gemeindeteam wird während seiner Beauftragungszeit geistlich, fachlich-theologisch sowie pastoral-praktisch durch eine Person aus dem Pastoralteam begleitet. Ein Mitglied des Gemeindeteams ist gemäß § 3 Abs. (1) Nr. 1. d. Statut für die Pfarreiräte im Bistum Mainz stimmberechtigtes Mitglied im Pfarreirat.
Bildung eines Gemeindeteams
Die Interessierten für das Gemeindeteam werden von Gemeindegliedern, dem Pastoralteam und/oder dem Pfarreirat gesucht bzw. sie fühlen sich selbst berufen und bewerben sich für diesen Dienst. Sie erfüllen grundlegende Bedingungen (z. B. Präventionsschulung und Führungszeugnis). Nach der Zustimmung durch den Pfarreirat und das Pastoralteam nehmen die Mitglieder des Gemeindeteams an einer Qualifikation für Gemeindeteams teil, die das Referat Kirchenentwicklung im Dezernat Seelsorge entwickelt und anbietet.
Dort, wo ein Gemeindeteam beauftragt ist, kann auf die Bildung eines Gemeindeausschusses verzichtet werden. In Gemeinden, in denen es sowohl ein Gemeindeteam als auch einen Gemeindeausschuss gibt, tragen beide gemeinsam die Verantwortung für die Entwicklung der Kirche vor Ort und wirken in Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufgaben vertrauensvoll zusammen (vgl. § 11 Abs. (7) und (8) Statut für die Pfarreiräte im Bistum Mainz).
Beauftragung
Auf Antrag von Pfarreirat und Pfarrer werden die Mitglieder der Gemeindeteams durch den Bischof für einen Zeitraum von drei Jahren beauftragt. Die Beauftragung von drei Jahren erfolgt für das gesamte Gemeindeteam im Sonntagsgottesdienst. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, kann ein neues Mitglied für die verbleibende Zeit beauftragt werden. Sollte das nicht möglich sein, können die verbleibenden Mitglieder auch in geringerer Zahl bis zum Ende der Beauftragungszeit weiterarbeiten. Die Beauftragung eines Mitglieds kann auf Antrag von Pfarreirat und Pfarrer um drei Jahre verlängert werden. Die Gesamtbeauftragungszeit sollte neun Jahre nicht übersteigen.
Begleitung und Aus- und Fortbildung
Das Referat Kirchenentwicklung im Dezernat Seelsorge steht im engen Austausch mit den Gemeindeteams. Es bietet in Kooperation mit der Abteilung Personalentwicklung und Beratung und dem Institut für Spiritualität die Qualifikation und begleitende Fortbildungen an und unterstützt die Mitglieder der Gemeindeteams. Die Kosten trägt das Bistum.
Aufgaben
Das Gemeindeteam ist ein Seelsorge- und Leitungsteam und trägt Verantwortung für das Leben der Gemeinde vor Ort. Schwerpunkte und Ausrichtung der Arbeit müssen je individuell und in Absprache mit dem Pfarreirat, gegebenenfalls dem Gemeindeausschuss und dem Pastoralteam zu Beginn der Beauftragungszeit getroffen werden. Allgemein lassen sich folgende Aufgaben zusammenfassen:
  • Das Gemeindeteam nimmt die Lebenssituationen von Menschen im Sozialraum sorgfältig wahr und setzt hieraus Schwerpunkte für die Arbeit.
  • Es trägt Verantwortung für eine Zukunftsperspektive kirchlichen Lebens in der Gemeinde.
  • Die Mitglieder des Gemeindeteams gehen einen geistlichen Weg miteinander und fördern das geistliche Leben der Gemeinde.
  • Die Mitglieder des Gemeindeteams geben den Fähigkeiten und Begabungen in der Gemeinde Raum und laden zum Mittun ein. Grundlage des Handelns ist das Pastoralkonzept der Pfarrei.
  • Das Gemeindeteam trägt Mitsorge für die Seelsorge in den Grundvollzügen der Pastoral (Dienst an den Nächsten, Glaubenszeugnis, Gottesdienste, Gemeinschaft).
  • Mitgliedern aus dem Gemeindeteam kann über Beauftragung oder Bevollmächtigung (Letztere unter Wahrung des Vier-Augen-Prinzips) durch den Kirchenverwaltungsrat Mitverantwortung an der finanziellen Ressource und gemeindlichen Gebäuden auf der Basis von Kostenstellen-(Teil-)Budgets übertragen werden. Außerdem kann dem Gemeindeteam auf der Basis der Kostenträgerrechnung ein Betrag von jährlich maximal 1000 Euro für Auslagen, Geschenke etc. (Verfügungsetat) im gemeindlichen Rahmen zur Verfügung gestellt werden. Über die grundsätzliche Anwendung des Verfahrens und die endgültige Höhe des Verfügungsbudgets entscheidet der Kirchenverwaltungsrat im Rahmen der jährlichen Wirtschaftsplanberatung. Diese Mittel werden über Kostenstellen und Sachkonten unter Einbeziehung des Kostenträgers entsprechend in der Buchhaltung verbucht.
Arbeitsweise des Gemeindeteams
  • Das Gemeindeteam trifft sich in der Regel monatlich.
  • Die Treffen haben einen geistlichen Rahmen, z. B. Bibelteilen, Gebet, Stille …
  • Die Mitglieder tauschen sich aus über das konkrete Leben aus dem Glauben:
  • Welche Begegnungen mit Menschen haben in mir Resonanz ausgelöst?
  • Welche Aufgaben entstehen daraus für die Gemeinde vor Ort?
  • Sie besprechen und planen die anstehenden Aufgaben.
  • Sie reflektieren die durchgeführten Aufgaben und Maßnahmen.
Der vorliegende Leitfaden gilt „ad experimentum“. Das Referat Kirchenentwicklung im Dezernat Seelsorge zeichnet verantwortlich für die regelmäßige Evaluation des Gesamtprozesses.
Mainz, den 30. Januar 2024
Prof. Dr. Peter Kohlgraf
Bischof von Mainz