Bistum Mainz
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Satzung des Beirates der Katholischen Polizeiseelsorge im Land Hessen
vom 2. Februar 2017
####1. Präambel
- (1)
- Der Beirat der katholischen Polizeiseelsorge dient der Unterstützung und Mitwirkung bei der Wahrnehmung der katholischen Polizeiseelsorge.
- (2)
- Die Beiratsmitglieder werden von den Diözesen des jeweiligen Dienstsitzes beauftragt.
- (3)
- Im Beirat der katholischen Polizeiseelsorge im Land Hessen arbeiten die beauftragten Polizeibediensteten eng mit den entsprechend beauftragten Polizeiseelsorgerinnen und Polizeiseelsorgern zusammen.
2. Aufgaben des Beirates
Aufgaben des Beirates sind:
- (1)
- Beratung und Unterstützung der von den Diözesen ernannten Polizeiseelsorger und Polizeiseelsorgerinnen;
- (2)
- Engagement innerhalb der Strukturen und Dienste der Polizei als Ansprechpartner der Polizeiseelsorge für die Beschäftigten im Polizeidienst;
- (3)
- Unterstützung von Frauen und Männern im Dienst der hessischen Polizei in ihrem Christsein;
- (4)
- Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung der Veranstaltungen und Angebote der Polizeiseelsorge in den Diözesen und auf Landesebene;
- (5)
- Gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme des polizeilichen Alltags zu beobachten, zu überdenken und sachgerechte Vorschläge für den Dienst der Polizeiseelsorge zu entwickeln;
- (6)
- Kontakt zu den ehemaligen Mitgliedern im Beirat.
3. Zusammensetzung des Beirates
Dem Beirat gehören mit Stimmrecht an:
- (1)
- Mitglieder kraft Amtes
- der Landespolizeidekan bzw. der/die Landesbeauftragte,
- die Polizeiseelsorgerinnen und Polizeiseelsorger der Diözesen;
- (2)
- Beauftragte Mitglieder
- jedes Präsidium, jede zentrale Behörde oder Einrichtung soll personell vertreten sein.
4. Beauftragung zum Mitglied des Beirates
- (1)
- Voraussetzung für die Beauftragung sind die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche und die Mitarbeit im aktiven Polizeidienst.
- (2)
- Vorschlagsberechtigt sind alle Beiratsmitglieder.
- (3)
- Die Entscheidung über den Vorschlag zur Beauftragung wird nach Beratung im Beirat und dessen mehrheitlicher Zustimmung getroffen.
- (4)
- Der Landespolizeidekan bzw. der/die Landesbeauftragte bittet bei den jeweiligen Diözesen (Dienstort) um die Beauftragung.
- (5)
- Die Diözese spricht die Beauftragung aus (Urkunde).
- (6)
- Die Beauftragung ist befristet auf vier Jahre.
- (7)
- Eine erneute Beauftragung ist möglich.
- (8)
- Die Mitgliedschaft endet mit dem Ausscheiden aus dem Polizeidienst bzw. mit dem Ausscheiden aus dem Amt des Landespolizeidekans bzw. der/des Landesbeauftragten oder als Polizeiseelsorger/-in der Diözesen.
5. Struktur des Beirates
- (1)
- Vorsitzender des Beirates ist der Landespolizeidekan bzw. der/die Landesbeauftragte.
- (2)
- Der Beirat wählt aus dem Kreis der beauftragten Mitglieder eine/n Stellvertreter/in.
- (3)
- Der/Die Vorsitzende beruft die Sitzungen ein. Die Moderation der Sitzung kann er/sie einem Beiratsmitglied übertragen.
- (4)
- In der Regel finden vier Beiratssitzungen im Jahr statt.
- (5)
- Aus besonderem Anlass kann der Beirat darüber hinaus einberufen werden. Wenn die Mehrheit der Beiratsmitglieder es verlangt, kann der Beirat zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen werden.
- (6)
- Zu den Sitzungen des Beirates kann ein Mitglied der Beiräte der evangelischen Polizeiseelsorge in Hessen als Gast eingeladen werden.
- (7)
- Zu den Sitzungen des Beirates kann eine Vertretung der im Ruhestand befindlichen ehemaligen Beiratsmitglieder eingeladen werden.
- (8)
- Weitere Gäste können eingeladen werden.
- (9)
- Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
- (10)
- Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gelten Anträge als abgelehnt.
- (11)
- Die Sitzungen des Beirates werden protokolliert. Das Protokoll wird allen Beiratsmitgliedern zugesandt.
Die Satzung wird genehmigt:
Fulda, den 27. Januar 2017 |
Prof. Dr. Stanke Generalvikar |
Limburg, den 30. Januar 2017 |
Rösch Generalvikar |
Mainz, den 2. Februar 2017 |
Giebelmann Diözesanadministrator |