Bistum Mainz
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Förderungsrichtlinien Diözesanjugendplan

vom 15. August 2024

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Förderung der religiösen Bildungsarbeit und der Schülerinnen und Schülerseelsorge
  1. Aus dem Diözesanjugendplan werden Maßnahmen der religiösen Kinder- und Jugendbildung und der außerunterrichtlichen Schülerinnen- und Schülerseelsorge bezuschusst, wenn die Teilnehmer*innen, die Veranstalter*innen, die Pfarrei oder andere Jugendpläne (Land, Kreis, Stadt) hierfür nicht ausreichende Mittel aufbringen können. Bezuschusst werden nur Veranstaltungen von Schulen in katholischer Trägerschaft.
  2. Im Einzelnen können nach Maßgabe des Wirtschaftsplanes folgende Zuschüsse gewährt werden:
    • für Tagesveranstaltungen bis zu 4,50 € je Teilnehmer*in
    • für Kurzveranstaltungen (eine Übernachtung) bis zu 7,60 € je Teilnehmer*in
    • für mehrtägige Veranstaltungen bis zu 6,50 € je Tag und Teilnehmer*in
    • für Referenten/-innenkosten bis zu 25,00 € je Tag (nicht für hauptberufliche Mitarbeiter*innen).
  3. Die Berechnung der Programmzeiten geschieht in Anlehnung an den Landesjugendplan Rheinland-Pfalz:
    • Für einen Veranstaltungstag ist ein Programm von mindestens 6 Zeitstunden erforderlich, halbe Veranstaltungstage mit mindestens 3 Stunden können mit dem halben Tagessatz bezuschusst werden.
    • An- und Abreisetag bei Veranstaltungen von mehr als 2 Tagen gelten dann als Veranstaltungstag, wenn ein Programm von mindestens je 3 Stunden durchgeführt wird.
    • Bei Kurzveranstaltungen ist ein Programm von mindestens 6 Zeitstunden erforderlich.
  4. Es werden Maßnahmen mit mind. 5 Teilnehmer*innen gefördert. Zuschussberechtigt sind Teilnehmer*innen zwischen 6 und 27 Jahre mit Wohnsitz im Bistum Mainz. Pro 5 Teilnehmer*innen kann ein*e Betreuer*in gefördert werden. Alle Betreuer*innen müssen an einer Präventionsschulung teilgenommen haben (gemäß Verordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch im Bistum Mainz; Februar 2020).
  5. Folgende Maßnahmen werden auf Antrag gefördert:
    • religiöse Bildung für Jugendliche
    • Sakramentenkatechese
    • religiöse Schulung für Mitarbeiter*innen und Verantwortliche
    • Schulendtage
    • Maßnahme mit Schüler*innen im außerunterrichtlichen Bereich
    • Maßnahmen zur Weiterbildung von Lehrer*innen in Bezug auf Schüler*innenseelsorge
    • Gemeinsame Maßnahmen von Schüler*innen mit Eltern bzw. Lehrer*innen
    • Dekanats- und Diözesantage können mit bis zu 1,50 € je Teilnehmer*in gefördert werden
    • Fahrten an Stätten mit besonderer religiöser Bedeutung im Ausland (z.B. Rom, Israel, Taizé) können mit bis zu 5,50 € je Tag und Teilnehmer*in (ohne Reisetage und Freizeit) gefördert werden.
    Maßnahmen mit überwiegendem Freizeitcharakter sind nicht bezuschussungsfähig!
  6. Exerzitien mit Jugendlichen (qualifizierte Exerzitien-Betreuung vorausgesetzt, sowie erhöhte Hausrechnung, Einzelzimmer etc.) können wie unter 2. und 7. beschrieben mit einem doppelten Zuschuss gefördert werden. Hier ist eine entsprechende Voranmeldung erforderlich.
  7. Formblätter und Teilnehmer*innenliste für das Antragsverfahren sind beim Bischöflichen Jugendamt, in allen Katholischen Jugendzentralen und unter www.bdkj-mainz.de erhältlich.
    Die Formblätter müssen vollständig ausgefüllt werden und sind spätestens 2 Monate nach Ende der Maßnahme beim
    Bischöflichen Jugendamt
    - Geschäftsführung -
    Am Fort Gonsenheim 54
    55122 Mainz
    einzureichen.
    Benötigt werden Antrag / Verwendungsnachweis, Teilnahmeliste mit eigenhändiger Unterschrift aller Teilnehmer*innen, Programm mit Zeitangabe (Beginn und Ende der einzelnen Arbeitseinheiten) und die detaillierte Hausrechnung in Kopie. Alkohol und Pfand werden nicht in die Gesamtkosten mit einbezogen.
    Der*Die Antragsteller*in hat alle Originalbelege aufzubewahren.
    Bei jedem 10. Antrag werden die Belege und Teilnahmebescheinigungen der Präventionsschulung in Kopie zur Prüfung angefordert!
    Alle Daten werden vom Bischöflichen Jugendamt Mainz ausschließlich zum Zwecke der finanziellen Förderung von Maßnahmen verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.
  8. Die Förderung dieser Maßnahmen ist durch die Budgetierung des Diözesanjugendplanes begrenzt.
Für Rückfragen stehen Ihnen im Bischöflichen Jugendamt Beate Nauth, Nicole Wohlgemuth (Sachbearbeitung) und Lea Somoza (BDKJ-Diözesansekretärin) unter der Nummer 06131/253-623 oder über e-mail: bdkj-bja-geschfuehrung@bistum-mainz.de zur Verfügung.