Bistum Mainz
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Katholische Kindertageseinrichtungen und Familienzentren im Bistum Mainz

März 2016

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„Und er [Jesus] stellte ein Kind in ihre Mitte, nahm es in seine Arme und sagte zu ihnen: Wer ein solches Kind um meinetwillen aufnimmt, der nimmt mich auf; wer aber mich aufnimmt, der nimmt nicht nur mich auf, sondern den, der mich gesandt hat.“
(Mk 9,36f)
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Vorwort

In kaum einem anderen sozialen Dienstleistungssystem hat sich in den vergangenen Jahren so viel verändert wie im Bereich der Kindertageseinrichtungen (z. B. Ganztagsbetreuung, Aufnahme von unter 3-Jährigen, PISA-Druck, Kindesschutz, Inklusion usw.).
Beginnend mit der Pastoralen Handreichung „Der Katholische Kindergarten in der Pfarrgemeinde“ aus dem Jahr 1988 bis hin zur Entwicklung von ersten Pastoralen Richtlinien im Jahr 2003 und weiteren Überarbeitungen, liegt nun eine überarbeitete Neufassung der bisherigen Pastoralen Richtlinien vor.
Diese gründet in veränderten Gesetzen und Übereinkünften1# bis hin zu länderspezifischen Reglungen, vor allem auch in der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Qualitätsstandards von Kindertageseinrichtungen2#, in der sehr begrüßenswerten Entwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren und der notwendigen Intensivierung pastoraler Begleitung der Kindertageseinrichtungen. Auch neuere Stellungnahmen der deutschen Bischöfe3#, die päpstliche Enzyklika „Deus caritas est“4#, die Novellierung der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ im Jahr 20155#, empirische Forschungsergebnisse6# sowie die Veränderungen der pastoralen Strukturen in erneuerten pastoralen Einheiten in unserem Bistum haben Einfluss auf eine veränderte Sicht auf Kindertageseinrichtungen als pastorale Orte genommen.
Die vorliegenden Pastoralen Richtlinien sind Handlungs- und Ausführungsrichtlinien für das Bistum Mainz und wenden sich an Leitungen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den katholischen Kindertageseinrichtungen und ihre Träger, an Pfarrer und pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den pastoralen Einheiten und ihre Pfarrgemeinde- bzw. Seelsorge- und Verwaltungsräte sowie an unterstützende Institutionen der Kirche und ihrer Caritas. Ich danke allen, die in den Kindertageseinrichtungen und Familienzentren den so wichtigen und verantwortungsvollen Dienst an den Kindern und ihren Familien tun, allen, die als Trägervertreter hohes Engagement zeigen und Verantwortung übernehmen sowie allen unterstützenden Diensten im Bischöflichen Ordinariat unseres Bistums und im Caritasverband für die Diözese Mainz e.V.
Zugleich danke ich den Mitgliedern der „AG Kita-Pastoral“ unter der Leitung von Herrn Domkapitular Hans-Jürgen Eberhardt: Herrn Pastoralreferent Johannes Brantzen (Dezernat Seelsorge), Herrn Clemens Frenzel-Göth (Bereichsleiter „Kindertagesstätten“ im Caritasverband für die Diözese Mainz e.V.), Herrn Dekan Dr. Ronald Givens (Viernheim), Herrn Pastoralreferent Ulrich Janson (Dezernat Pastorale Räte), Frau Oberverwaltungsrätin i. K. Hildegard Kewes (Stabsstelle Kindertageseinrichtungen), Frau Annette Reithmeier-Schmitt (Dezernat Weiterbildung), Herrn Stephan Weidner (Dezernat Seelsorge) und Herrn Pastoralreferent Michael Wagner-Erlekam (Caritasverband für die Diözese Mainz e.V.) sowie Frau Oberrechtsrätin Heike Knauff für die Erstellung des Textentwurfes.
Hinweisen möchte ich auch auf die Beratungen und Texte der beiden Bischofssynoden 2014/2015, die manche Hinweise für die Sorge um das Kind in der Familie enthalten.7#
Mainz, März 2016
Karl Kardinal Lehmann
Bischof von Mainz
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Einleitung und Grundlagen der Arbeit katholischer Tageseinrichtungen für Kinder und Familienzentren

„Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute, besonders der Armen und Bedrängten aller Art, sind auch Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Jünger Christi.“8#
Dieses in der Pastoralkonstitution des II. Vatikanischen Konzils formulierte Selbstverständnis der Kirche in der Welt unterstreicht eine Kirche, die den Menschen nahe sein möchte und mit all ihren Gliedern Zeugnis von der Gottes- und Nächstenliebe geben will. Es gilt in dieser Weise auch für die katholischen Kindertageseinrichtungen im Bistum Mainz.
Katholische Kindertageseinrichtungen im Bistum Mainz
Tageseinrichtungen für Kinder sind Einrichtungen, in denen sich Kinder aller Altersstufen für einen Teil des Tages oder ganztags mit Mittagsversorgung aufhalten.
Katholische Tageseinrichtungen für Kinder entwickeln sich konzeptionell und faktisch weiter zu Familienzentren.
Katholische Familienzentren im Bistum Mainz
Katholische Familienzentren im Bistum Mainz sind im Sozial- und Pastoralraum vernetzte Kindertageseinrichtungen, die sich als pastorale Orte der Begegnung, Beratung, Betreuung, Begleitung, Beteiligung und Bildung für die ganze Familie verstehen. Sie arbeiten in einem ganzheitlichen Sinne und beziehen alle Familienmitglieder in ihren verschiedenen Lebenszusammenhängen mit ein. Sie pflegen einen partnerschaftlichen Umgang mit Familien und stärken Familienmitglieder in ihren unterschiedlichen Rollen. Katholische Familienzentren bewerben und unterstützen aktiv ehrenamtliches Engagement. Sie öffnen sich für den Sozial- und Pastoralraum und gestalten diesen als Akteure mit.9#
Der kirchliche und staatliche Auftrag katholischer Kindertageseinrichtungen und Familienzentren
Katholische Kindertageseinrichtungen/Familienzentren nehmen einen kirchlichen und einen staatlichen Auftrag wahr:
Der kirchliche Auftrag
Katholische Kindertageseinrichtungen sind geprägt vom Evangelium Jesu Christi. Als Einrichtung der katholischen Kirche gewinnen sie ihr Profil aus einem umfassenden, im Glauben gründenden Verständnis von Mensch und Welt. In der Nachfolge Jesu dient Kirche mit ihren Kindertageseinrichtungen den Kindern und ihren Familien. Sie sieht ihre Aufgabe darin, „die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder zu fördern, die Familien in der Erziehung zu unterstützen und so die Gesellschaft mitzugestalten“10# und mit der Verkündigung der Frohen Botschaft von der Liebe Gottes zu allen Menschen ihnen „ein Leben in Fülle“ (Joh 10,10) zu ermöglichen. In seinem Engagement für die Kindertageseinrichtungen verwirklicht das Bistum Mainz den Auftrag, den vom Zweiten Vatikanischen Konzil angemahnten „hochherzigen Einsatz ihrer Kräfte“11# für das Recht der Kinder auf Erziehung, Bildung und Betreuung aus christlichem Geist einzulösen und zu erfüllen.12#
Der staatliche Auftrag
Als erste und grundlegende Bildungseinrichtungen mit öffentlichem Auftrag der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern nehmen katholische Kindertageseinrichtungen einen staatlichen Auftrag wahr, welcher unterschiedliche Aspekte des pädagogischen Geschehens bis zur Einschulung beinhaltet. Sie sind einerseits gebunden an die rechtlichen Vorgaben beginnend mit den von den Vereinten Nationen festgeschriebenen Kinderrechten, über das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes (Sozialgesetzbuch VIII) bis hin zu den rechtlichen Regelungen und Bildungsplänen und -empfehlungen der Länder Hessen bzw. Rheinland-Pfalz.13# Katholische Tageseinrichtungen für Kinder erfüllen so einen von Staat und Gesellschaft anerkannten, eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Als katholische Träger arbeiten sie als freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen grundgesetzlich garantierter kirchlicher Eigenständigkeit.
Handlungsleitend für Träger und ihre Einrichtungen sind – auch für die Zusammenarbeit im Sozial- und Pastoralraum – die Prinzipien der Katholischen Soziallehre und die strategischen Orientierungen des Caritasverbandes für die Diözese Mainz e.V.:
Prinzipien der Katholischen Soziallehre
Personalität
Jeder Mensch ist einmalig und als Ebenbild Gottes sind alle Menschen einander gleich in Wert und unantastbarer Würde. Der einzelne Mensch – insbesondere das Kind und sein Wohl – steht im Mittelpunkt. Personalität drückt sich aus in der Spannung zwischen seiner Individualität und seinem Eingebundensein in soziale Beziehungen und wird ergänzt durch seine Fähigkeit zur Transzendenz (Kontaktaufnahme über sich hinaus zu Gott). Bildung und Erziehung des Kindes zielt nicht darauf ab, das Kind später als Erwachsener in der Wirtschafts- und Arbeitswelt erfolgreich einsetzbar zu machen, sondern geschieht um seiner selbst willen.
Subsidiarität
Hilfe im Sinne der Subsidiarität ist immer unterstützende „Hilfe zur Selbsthilfe“. Dabei wird so wenig Hilfe wie möglich (Prinzip der Eigenleistung) und so viel Hilfe wie nötig (Prinzip der Hilfestellung) im Umgang mit dem Kind und seiner Familie gewährt. Gelingende Subsidiarität unterstützt die Stärken und Potenziale und nimmt nicht vor allem die Schwierigkeiten und Defizite beim anderen wahr. Sie stärkt die Selbstverantwortung und erkennt die eigenen Grenzen der Hilfe an.
Solidarität
Solidarität fordert die gegenseitige Hilfe ein, da der Einzelne auch für das Gemeinwohl verantwortlich ist und umgekehrt die Gemeinschaft für das Wohl des Einzelnen. Das bedeutet, vorrangig auf benachteiligte Kinder und ihre Familien zu achten („Option für die Armen“).
Gerechtigkeit
Vom Prinzip der Gerechtigkeit, welches die Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit impliziert, verstehen sich katholische Kindertageseinrichtungen und Familienzentren auch politisch als Anwalt für menschenwürdige Lebensbedingungen von Kindern und ihren Familien. Daraus leitet sich auch der Begriff der sozialen Gerechtigkeit ab.
Nachhaltigkeit
Kinder erschließen sich spielerisch und mit allen Sinnen Zusammenhänge und entwickeln so ein Bild von der Welt. Sie hierbei zu unterstützen und ihre Kompetenzen für die Gestaltung ihrer Zukunft, das Zusammenleben und den Erhalt der Schöpfung Gottes zu stärken, ist ein wesentliches Anliegen. Eine so verstandene Bildung hat den Auftrag, Haltungen, Kompetenzen und eine persönliche Lebensweise zu vermitteln, die zu nachhaltigem Handeln führt. Die Förderung von Gestaltungskompetenz und Selbstwirksamkeit (vorausschauendes Denken, Bereitschaft zur Solidarität, verantwortungsvolles Handeln gegenüber der Gemeinschaft) im Bildungskonzept einer Kindertageseinrichtung ist wesentliches Ziel der Bildung zur aktiven Teilhabe im Sinne nachhaltiger Entwicklung.
Strategische Orientierungen
Arbeit im Sozialraum
Die vom Evangelium aufgetragene Nähe zu den Menschen ergibt eine bewusste Lebens- und Sozialraumorientierung der Kindertageseinrichtungen und Familienzentren als Teilsystem des Bildungs- und Sozialwesens sowie Teil eines Netzwerkes im Sozialraum, das Angebote mit und für Familien entwickelt. Sie öffnen sich auf den Lebensraum hin und setzen sich für die Stärkung und Wahrnehmung der Rechte von Kindern und Familien sowie die Verbesserung der Lebensbedingungen, insbesondere von benachteiligten Familien und Familien in besonderen Lebenslagen, ein.
Pastorale Einheiten und katholische Kindertageseinrichtungen bzw. katholische Familienzentren unterstützen und ergänzen sich wechselseitig bei ihrer Arbeit im Sozialraum. Sie vernetzen sich – auch über die kirchlichen Dienste hinaus – mit jenen, denen das Wohl der Familien ein Anliegen ist. Sie bilden für die Menschen im Sozialraum Nahtstellen zur Kirche.
Arbeit im pastoralen Raum
Die Kindertagesstätte/das Familienzentrum ist Ort der Kirche, Teil der Pfarrgemeinde bzw. der pastoralen Einheit und selbst elementar gemeindlich. Daher ist die Bereitschaft zur qualifizierten und verbindlichen Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtung/Familienzentrum mit anderen Kirch-Orten der pastoralen Einheit und umgekehrt sowie die Zusammenarbeit verschiedener Kindertageseinrichtungen innerhalb der pastoralen Einheit selbstverständlich. Durch Zusammenarbeit im Pastoralraum kann Kirche den Sozialraum mit und für die Menschen weiterentwickeln und gestalten. Kindertagesstätte und Familienzentrum sind gemeindliche Orte des Glaubens neben und mit anderen. Als solche sind sie Knoten im pastoralen Netz, „geistliche Erfahrungsorte“14# und „Kristallisationspunkte im pastoralen Raum“15#.
Teilhabe und Teilgabe ermöglichen
Katholische Kindertageseinrichtungen schaffen Zugänge zu Bildungsmöglichkeiten für alle Kinder, insbesondere für Kinder aus bildungsfernen Familien, und unterstützen diese, ihren Kindern adäquate Chancen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dabei wird der Blick auf deren eigene Ressourcen gelenkt.
Als Familienzentren schaffen sie Möglichkeiten, dass Familien sich mit ihren Anliegen und Bedarfen einbringen und mitgestalten können. Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen und mit anderen Religionszugehörigkeiten sind als Personen, mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen willkommen und gehören als Kinder Gottes selbstverständlich dazu. Niedrigschwellige und gezielte Angebote sowie möglichst barrierefreie Zugangswege sind Voraussetzungen für das Gelingen von Teilhabe und Teilgabe.
Kindertageseinrichtungen und Familienzentren beteiligen Kinder, Eltern, Familien und Ehrenamtliche an Prozessen und Entscheidungen, auch durch geregelte Verfahren und Formen der Kindermitbestimmung und der verfassten Mitwirkung der Eltern durch die Elternvertretung16# sowie durch die AG „Kita und Familie“17#.
Arbeit mit engagierten Freiwilligen18#
Die Förderung und das Einbeziehen des freiwilligen Engagements als Form „zeitspendendem sozialen Engagement[s]“19# ist Bestandteil von Kindertageseinrichtungen und konstitutiv für Familienzentren. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Kompetenzen selbstbestimmt in Absprache mit der Leitung zum Wohl der Kinder und ihrer Familien einzubringen. In Kindertageseinrichtungen und Familienzentren eröffnen sich zahlreiche Betätigungsfelder (z. B. Mitarbeit in Elternvertretungen, in Ergänzung der pädagogischen Arbeit, in der organisatorischen Unterstützung im Alltag der Kita oder bei Aktivitäten, als Familienpaten, als Vorlese-Oma/Opa, Pflege des Außengeländes, Trägerbeauftragte und -bevollmächtigte, Mitglieder der pfarrlichen Gremien usw.) und ermöglicht Teilhabe und Inklusion. So erweitert sich das Angebotsspektrum in Kindertageseinrichtungen und Familienzentren durch das Engagement von Ehrenamtlichen. Sie stellen zudem eine Vernetzung in den Sozial- und Pastoralraum her.
Selbstverständnis und pastoraler Auftrag katholischer Kindertageseinrichtungen und Familienzentren im Bistum Mainz werden durch die folgenden Kernthemen20# fokussiert und beschrieben:
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1. „ … und er stellte ein Kind in ihre Mitte …“

Unser Bild vom Menschen
Im Mittelpunkt einer katholischen Kindertageseinrichtung steht das Kind als Person mit seiner unverlierbaren, von Gott geschenkten Würde und einem unbedingten Wert. Diese Würde ist in seiner Gottesebenbildlichkeit begründet. Da Gott keine Vorbedingungen stellt, ist diese Würde nicht abhängig von der persönlichen Entwicklung oder Leistung des Kindes. Jeder Mensch und damit auch jedes Kind ist von Gott dazu eingeladen, entsprechend der eigenen Würde zu leben. Auf diese Einladung zu antworten, bedeutet lieben, hoffen und vertrauen zu lernen. Darüber hinaus bedeutet es, die von Gott geschenkten individuellen Talente und Fähigkeiten zu entwickeln, zu entfalten und in das gemeinschaftliche Leben einzubringen sowie die geschenkte Freiheit in Verantwortung sich selbst und anderen gegenüber wahrzunehmen.21# „Die jeweiligen Charismen zu entdecken und zu fördern ist eine Aufgabe katholischer Kindertageseinrichtungen.“22# Daher wird das Kind als Subjekt und nicht als Objekt der Erziehung betrachtet und behandelt. So wird das Kind nicht vorrangig als potenzieller Erwachsener begriffen, sondern in seinem Kind-Sein ernst genommen.
Kinderrechte und Chancengleichheit
Jedes Kind ist als Geschöpf Gottes einzigartig. Alle Kinder haben die gleichen Rechte und kein Kind wird benachteiligt. Daher tragen katholische Kindertageseinrichtungen im Bistum Mainz dazu bei, dass Kinder – unabhängig von ihrer Herkunft – gleiche Chancen erhalten. So hat jedes Kind ein Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit23#, ein Recht auf eine positive Entwicklung und auf ein gewaltfreies Aufwachsen. Zudem hat jedes Kind ein Recht darauf, dass seine Interessen berücksichtigt und seine Talente gefördert werden. Auch hat jedes Kind ein Recht auf eine ganzheitliche Erziehung, Bildung und Betreuung, in der – orientiert an den Bedürfnissen und Interessen des Kindes – „alle physischen, sozialen, emotionalen und kognitiven Potenziale gestärkt und gefördert werden“24#. Diese Rechte der Kinder bestimmen das pädagogische Handeln.
Die besondere Sensibilität und Zuwendung gilt Kindern, die zum Beispiel aufgrund von Armut, einer Behinderung oder ihres Migrationshintergrundes benachteiligt sind. Gerade in der Bemühung um Inklusion aller Kinder verwirklicht sich die Liebe Gottes zu allen Menschen und ist Zeichen für das „Reich Gottes“.
Für jedes Kind gilt das Recht auf Wahrung des Kindeswohls. Dieses hat in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer größere Bedeutung erhalten.25# Dies muss heute bei allen Äußerungen gebührend beachtet werden.
Man kann dies in bestimmten Grenzen bereits auch in der Heiligen Schrift wahrnehmen. Bereits das Alte Testament (AT) betrachtet Kinder als „Gabe Jahwes“26#(Gottes) mit Eigenwert, die des besonderen Schutzes bedürfen. Nicht ihre Eltern oder andere Menschen sind oberste Instanz, sondern Gott27#. In der biblischen Tradition erfahren die geschöpfliche Gleichheit aller Menschen vor Gott – demnach auch die der Kinder – und der Schutz des Kindes besondere Betonung. Diese deutliche Schutztradition setzt sich u. a. auch im Neuen Testament (NT) im bekannt harten Gerichtswort Jesu fort: „Wer einen von diesen Kleinen, die an mich glauben, zum Bösen verführt, für den wäre es besser, wenn er mit einem Mühlstein um den Hals ins Meer geworfen würde.“ (Mk 9,42 parr.) Eine einseitige Betrachtung des Kinderschutzes als „Fürsorge für Objekte“, ohne die Stärkung der Subjekthaftigkeit des Kindes verbietet sich.28#
Katholische Kindertageseinrichtungen/Familienzentren sehen sich unbedingt verpflichtet, sowohl im Bereich der Prävention von sexuellem Missbrauch29# als auch bei der Umsetzung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung30# aktiv die entsprechenden Schutzräume zu gestalten und notwendige Verfahrenswege zu gehen.
Unser Bildungs- und Erziehungsverständnis
Bildung wird als eigentätiger Prozess des Kindes begriffen, welcher in der Beziehung des Kindes zu sich selbst, zu anderen, und in Beziehung zur Kultur und zur Religion entsteht. „In ihren Bildungsprozessen eignen sich Kinder die Welt in diesem umfassenden Sinne an.“31# Dazu gehört auch, sich mit dieser Welt als Gottes Schöpfung und dem Menschen als seinem geliebten Geschöpf auseinanderzusetzen. Deshalb ist es dem Bistum Mainz ein Anliegen, Kindern eine förderliche Umgebung bereitzustellen (Raumangebot) und seine Lernprozesse durch qualifizierte pädagogische und christlich motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aktiv zu begleiten und zu fördern (Personales Angebot). Katholische Kindertageseinrichtungen sind Orte, an denen Kinder uneingeschränkt angenommen werden und sich wohlfühlen sollen. Sie erfahren in ihrer Persönlichkeitsentwicklung die berufliche Kompetenz und „Zuwendung des Herzens“32# durch die pädagogischen Fachkräfte. Das Lebensschicksal eines jeden Menschen wird entscheidend beeinflusst durch die Erlebnisse und Erfahrungen der ersten Lebensjahre.33#
Im Blick auf Kinder unter drei Jahren weisen entwicklungspsychologische Erkenntnisse nach, „dass für die Bildungsmöglichkeiten gerade die Förderung in der Phase der frühen Kindheit von besonderer Bedeutung ist.“34#
Dabei steht eine institutionelle Betreuung von Kindern unter drei Jahren vor der besonderen Herausforderung – im Zusammenwirken von Familie und Kita bzw. Krippe – die sichere Bindung und die Fähigkeit zur Exploration von Kleinstkindern als wesentliches Element gelingender Entwicklung zu ermöglichen und ihre Persönlichkeitsentwicklung fachlich und menschlich kompetent zu fördern. Bildungsprozesse mit Kindern unter drei Jahren bedürfen einer besonderen Beachtung des Wohls des Kindes im Dialog mit den Eltern und deren Interessen.
Ermöglichung von Teilhabe und Teilgabe von Kindern
Partizipation des Kindes und das Lernen im Alltag, in dem das kindliche Spiel eine hervorgehobene Bedeutung einnimmt, sind zentrale Prinzipien einer christlich reflektierten Elementarpädagogik und -didaktik unserer Kindertageseinrichtungen. Die pädagogische Arbeit unterstützt die Kinder darin, ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben in der Gemeinschaft zu führen.
In der Kindertageseinrichtung/im Familienzentrum ist die Partizipation von Kindern konzeptionell verankert: Kinder werden ihrer Entwicklung gemäß zu allen sie betreffenden Prozessen und Entscheidungen umfassend informiert, gehört, beteiligt und können mitentscheiden. Sie wirken in allen Bereichen an der Gestaltung ihres Alltags in Kindertagesstätte bzw. im Familienzentrum mit. Die Eigenverantwortung und die Verantwortung für das Zusammenleben aller werden aktiv unterstützt.
In unseren Kitas trifft sich die Welt
Im Zusammenleben der Kindertageseinrichtung und des Familienzentrums begegnen sich Kinder unterschiedlicher ethnischer, kultureller, religiöser und sozialer Herkunft: in der Kita trifft sich die Welt! Weil jedes Kind ein Kind Gottes ist, erfährt es Respekt, Toleranz und Wertschätzung, auch indem seine ethnische, kulturelle, religiöse und soziale Vielfalt wahrgenommen und berücksichtigt wird.
Gelebter Glaube im Alltag
Glaube, religiöse Bildung und Erziehung sind integriert in dieses ganzheitliche Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsverständnis. Das Kind erfährt Werte, die im christlichen Glauben wurzeln, es erlebt auf diese Weise Religion und gelebten Glauben im Alltag der Kindertageseinrichtung und wächst selbstverständlich hinein. Orientiert an der christlichen Lebenskultur erlebt es diese als Hilfe für sein Leben und als Stärkung des Vertrauens in das Leben.
„Wenn ihr nicht … wie die Kinder werdet …“(Mt 18,3)
Das Kind ist grundsätzlich neugierig auf das Leben und stellt existenzielle Fragen. Gemeinsam mit ihm und anderen Kindern wird auf Grundlage des christlichen Glaubens nach Antworten auch auf ihre philosophischen und religiösen Fragen gesucht und auf diese Weise religiöse Bildungsprozesse ermöglicht und unterstützt.
Kinder können mit ihrer Art zu leben und auf die Menschen zuzugehen, ihren Fragen, ihrer Suche nach Orientierung und ihrer Sehnsucht, geliebt zu werden, Impulsgeber für den Weg des Glaubens sein. Andererseits brauchen sie Menschen, die ihre Fragen, ihre Suche und Sehnsucht aufgreifen und zu beantworten versuchen, um ihren Weg im Leben und im Glauben finden und gehen zu können. Die Fragen und das Leben der Kinder sind auch Anfragen an den Glauben der Erwachsenen. Das bedeutet: Auch sie müssen sich und ihren Glauben diesen Fragen aussetzen. Nur dann können die Antworten verstehbar und glaubwürdig sein und in einem Bezug zum Leben stehen. Deswegen geht es als Erstes darum, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tun, und wer sie als Menschen und Christen sind. Im Glauben sind Kinder und Erwachsene zugleich Suchende, Lernende und Vermittelnde.
Unterstützungsangebote:
  • Die Fachberatung im Referat „Kindertagesstätten“ und das Referat „Kindertagesstätten im pastoralen Raum“ des Caritasverbandes für die Diözese Mainz e.V. unterstützen und begleiten hinsichtlich der genannten pädagogischen Themen und Haltungen die Kindertageseinrichtungen.
  • In Zusammenarbeit mit der „Koordinationsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch“ des Bischöflichen Ordinariates werden Schulungen zur Präventionsordnung des Bistums und zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII für Leitungen und Mitarbeitende angeboten.
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2. Partner der Eltern und Ort der Familien

Familie ist erster Ort der Erziehung
Das Leben der meisten Kinder ist wesentlich geprägt durch die Familie, sie ist die erste und grundlegende Lebenswelt. Somit ist die Familie auch der erste und wichtigste Ort der Erziehung, Bildung und Betreuung. Jedes Kind hat das Recht auf Bildung und Erziehung. Die Verwirklichung dieses Rechts ist zuerst Aufgabe und Recht der Eltern35# und „ein Ziel diakonischen Handelns der Kirche“36#.
Zugleich haben Eltern einen Anspruch auf die Unterstützung durch die Gesellschaft37#; denn ein gelungenes Familienleben hängt nicht nur vom guten Willen der Familienmitglieder ab. Mitentscheidend sind positive Rahmenbedingungen, wie z. B. Wohnmöglichkeiten, vielfältige Betreuungseinrichtungen und -möglichkeiten, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Schulen, Freizeitangebote, gerechte steuerliche Berücksichtigung der Familien u. a.
Familien in ihrer Vielfalt
Familien in unserer Zeit leben in einer Bandbreite von Formen, Bildung, Berufen, Erziehungskompetenz, kultureller und religiöser Sozialisation, Werteorientierung und wirtschaftlichem Status. Die familiären Lebenswelten unterscheiden sich im Blick auf die verfügbaren materiellen Ressourcen und hinsichtlich des Wohnumfelds und der Wohnsituation sowie der Rollen und Erziehungsstile, in den Ernährungsgewohnheiten, in Umfang und der Art des Medienkonsums, im Vorhandensein und im Umgang mit Spielzeug und Kinderbüchern, in der Gestaltung der gemeinsam verbrachten Zeit oder in der Teilnahme an kulturellen oder sportlichen Aktivitäten. Zwar leben die meisten Kinder in Familien, in denen die Eltern in einer Ehe miteinander verbunden sind, jedoch nimmt die Zahl anderer Familienkonstellationen zu. Nicht wenige Kinder wachsen zudem häufiger als in früheren Zeiten ohne Geschwisterkinder auf. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Lage von alleinerziehenden Müttern und Vätern und von kinderreichen Familien.38#
Neben dieser Pluralität familiärer Lebensentwürfe kommen veränderte Anforderungen und Belastungen durch Gesellschaft und Arbeitswelt hinzu: Erwerbstätigkeit beider Eltern, gestiegene Anforderungen an die berufliche Flexibilität und Mobilität, Leistungs- und Erfolgsdruck, prekäre Arbeitsverhältnisse, größere finanzielle Unsicherheit usw. All diese Faktoren bestimmen das Leben der Familie entscheidend mit, beeinflussen und verändern die familiäre Erziehung und Betreuung der Kinder und stellen Kindertageseinrichtungen vor einen differenzierten Bedarf.
Als katholische Kirche nehmen wir die Pluralität familiären Lebens wahr. Wir achten diese und halten zugleich am Wert von Ehe und Familie fest und vermitteln diesen auch weiter.
Kindertageseinrichtung und Familienzentrum als familienunterstützendes Angebot
Familien sind auf ein tragfähiges soziales Netz angewiesen. Mit den katholischen Kindertageseinrichtungen im Bistum Mainz gibt es ein professionelles Unterstützungsangebot für Familien, damit ihr alltägliches Leben als Familie besser gelingt. „Zu den kirchlichen Unterstützungsangeboten gehören auch pädagogisch qualifizierte Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren, da nicht alle Eltern ihre Kinder ganztägig betreuen können. Die Kirche legt Wert darauf, dass Eltern eine wirkliche Wahlfreiheit haben, ob und in welchem zeitlichen Umfang sie Betreuungsangebote nutzen, und dass die Angebote qualitativ hochwertig sind. Die kirchlichen Träger beteiligen sich deshalb auch am Ausbau entsprechender pädagogischer Angebote.“39#
Katholische Kindertageseinrichtungen und Familienzentren sind ein Angebot aus einer christlichen und professionellen Grundhaltung heraus, welches Eltern als Erziehungspartner respektiert, die berechtigte Erwartungen an das Angebot der Einrichtung haben. „Die familienbereichernden Angebote katholischer Kindertageseinrichtungen entlasten Mütter und Väter, unterstützen sie in der Erziehung ihrer Kinder und ermöglichen ihnen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“40#
Familienorientierung: Die ganze Familie im Blick
Katholische Kindertageseinrichtungen und Familienzentren richten ihre Arbeit und ihr Angebot „pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien“41# aus. Sie zeigen sich mit den Familien solidarisch, indem sie diese unterstützen, unter Beachtung des Wohls des Kindes ihre individuellen Lebensentwürfe zu realisieren, und für positive Lebensbedingungen von Kindern und Familien eintreten. Das Engagement für Kinder und ihre Familien ist Bestandteil des diakonischen Auftrags von Kirche. Sie bezeugt damit, dass Gott allen Menschen Heil und Leben schenkt.
Katholische Familienzentren sehen Kinder als Teil des „Systems Familie“ und nehmen daher bewusst die ganze Familie in den Blick. Familienmitglieder werden in ihren jeweiligen Rollen und Lebensbezügen, mit ihren unterschiedlichen Interessen und Bedarfslagen wahrgenommen. Das bedeutet u. a. auch, dass nicht nur die Übergänge der Kinder, sondern auch die der übrigen Familienmitglieder berücksichtigt werden. Familienzentren sind sensibel für familiäre Schwierigkeiten, soziale und wirtschaftliche Problemstellungen, Sorgen und Nöte. Sie nehmen diese wahr und sehen es als ihre Aufgabe an, Familien in ihrer Entwicklung zu begleiten und zu stärken, um die bestmögliche Erziehung, Bildung und Betreuung zu verwirklichen und das Leben als Familie zu unterstützen. Dabei werden besonders ihre Stärken und Potenziale gesehen. Nicht nur die Kinder, sondern Familien und engagierte Freiwillige werden an sie betreffenden Prozessen und Entscheidungen konzeptionell beteiligt. Sie alle sind ausdrücklich eingeladen, ihre Talente und ihr Engagement einzubringen. Ehrenamtliches Engagement ist fester Bestandteil des katholischen Familienzentrums und gehört zu seinem Selbstverständnis.
Bildungs- und Erziehungspartnerschaft
Unsere Kindertageseinrichtungen und Familienzentren fördern, unterstützen und ergänzen die familiäre Erziehung und Bildung und orientieren sich am Prinzip der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern. Sie erkennen Eltern als erste Erzieher42# sowie als Experten der Erziehung ihrer Kinder an und bemühen sich zum Wohl des Kindes und seiner Familie um ein enges und partnerschaftliches Zusammenwirken mit ihnen auf Augenhöhe. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind offen für die Fragen und Anregungen der Eltern und begegnen ihnen mit Wertschätzung. Gemeinsam mit den Eltern nehmen Kindertageseinrichtungen die Verantwortung für die Erziehung und Bildung wahr und streben eine Stärkung der elterlichen Erziehungsverantwortung an.43# Grundlage der Zusammenarbeit ist der Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung zu den Eltern. Bildungs- und Erziehungspartnerschaft zeigt sich insbesondere in den regelmäßig stattfindenden Entwicklungsgesprächen u. a. durch das gemeinsame Abstimmen der pädagogischen Ziele und Methoden und indem die Beobachtungen der kindlichen Entwicklung gegenüber den jeweiligen Eltern offengelegt werden. Innerhalb dieser Erziehungspartnerschaft bieten katholische Kindertageseinrichtungen Rat und Unterstützung in der elterlichen Erziehung an sowie Hilfen in besonderen Lebenslagen oder vermitteln diese.44#
In Familienzentren zeichnet sich Erziehungs- und Bildungspartnerschaft darüber hinaus durch das gemeinsame Prüfen, Initiieren und Umsetzen von Angeboten aus, die auf die differenzierten Bedarfe von Familien abgestimmt sind.
Beteiligung von Eltern und Familien
Als Orte der Familien werden in Kindertageseinrichtungen Eltern an allen ihre Kinder betreffenden Prozesse beteiligt und ihre Meinungen in Entscheidungsprozesse einbezogen. „Auf diese Weise übernehmen Eltern Verantwortung für die Arbeit der Kindertageseinrichtung und gestalten diese aktiv mit.“45# Die Eltern werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz durch das verfasste Mitwirkungsorgan der Elternvertretung auch an allen die Kindertageseinrichtung betreffenden Fragen beteiligt und darin unterstützt. Die hierin verankerten Mitwirkungsrechte der Eltern sind den katholischen Kindertageseinrichtungen ein besonderes Anliegen. In ihrer beratenden Funktion hat die Elternvertretung die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kindertageseinrichtung zu fördern und die Erziehungsarbeit in der Einrichtung zu unterstützen.46# Darüber hinaus eröffnen sich auch für Eltern zahlreiche Betätigungsfelder für ehrenamtliche Mitarbeit, wodurch sie ihre Talente und Ressourcen in die Arbeit der Kindertageseinrichtungen einbringen können.
Daher ist die Arbeit mit und für Eltern in katholischen Kindertageseinrichtungen konstitutiv, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in diesem Aufgabenfeld fortgebildet und werden von den anderen Mitarbeitenden im pastoralen Raum unterstützt.
Unterstützungsangebote:
Für Familien gibt es eine Vielfalt von Angeboten der Familienbildung, -beratung und -hilfe durch
  • das Referat „Erwachsenenseelsorge“ im Bischöflichen Ordinariat
  • das Dezernat „Weiterbildung“ des Bischöflichen Ordinariates mit der Koordinationsstelle für die Elternkurse „Kess erziehen: Mehr Freude – weniger Stress“ und „Kess: Staunen – fragen – Gott entdecken“, den regionalen Bildungswerken, Familienbildungsstätten und der Büchereiarbeit
  • die Bezirkscaritasverbände mit ihren Beratungs- und Hilfsangeboten wie Erziehungsberatung, Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Schuldnerberatung, Suchtberatung, Netzwerk Leben etc. in den Caritaszentren und Netzwerken
  • das Bischöfliche Ordinariat mit seiner „Stabsstelle Kindertageseinrichtungen“ sowie die für die Kindertageseinrichtungen zuständigen Abteilungen ist Ansprechpartner bei auftretenden Konflikten zwischen Träger/Leitung und Eltern.
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3. Kindertageseinrichtung und Familienzentrum als Teil der Pfarrgemeinde und pastoralen Einheit

Eine lebendige Pfarrgemeinde und das kirchliche Leben in der pastoralen Einheit sind geprägt von vielen Gruppen, Organisationen und Initiativen. Als dauerhafte Einrichtung mit vertraglichen Bindungen und gesellschaftlichem Auftrag ist die Kindertageseinrichtung mit anderen Angeboten und Strukturen vernetzt.
Die Einbindung der katholischen Kindertageseinrichtungen und Familienzentren im Bistum Mainz in die Pfarrgemeinden bzw. in die pastoralen Einheiten spielt eine zentrale Rolle. Sie erfordert ein verlässliches Engagement für die Kindertageseinrichtungen bzw. Familienzentren und eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kindertageseinrichtung und Pfarrgemeinde bzw. pastoraler Einheit.
Die Pfarrgemeinde/pastorale Einheit sieht ihre Kindertageseinrichtung/-en bzw. Familienzentren als zentrale/-n Ort/-e der Familienpastoral, sie identifiziert und engagiert sich für sie, indem sie Ressourcen zur Verfügung stellt.47# Als gemeindlicher Ort von Kirche in der pastoralen Einheit sowie Träger von Pastoral ist es ihr Ziel, dass alle, die mit Kirche in Berührung kommen, die christliche Lebenskultur als Orientierung und als Hilfe für ihr Leben erfahren können: Kinder, Familien und Gemeinden treten miteinander in Kontakt und bereichern sich gegenseitig. So stellen die Kindertageseinrichtungen/Familienzentren in einem pastoralen Raum als geistliche Erfahrungsorte wichtige Kristallisationspunkte dar.48# Sie verstehen sich als kirchlicher Ort, beteiligen sich am Leben der pastoralen Einheit und arbeiten verbindlich mit den anderen Akteuren in der Gemeinde bzw. pastoralen Einheit zusammen. Die Zusammenarbeit aller Mitarbeitenden und Institutionen der pastoralen Einheit ist eine wesentliche Voraussetzung für ein gemeinsames familienunterstützendes und -bereicherndes Angebot für Kinder und ihre Familien im Sozialraum.
Kindertageseinrichtungen und Familienzentren sind pastorale Begegnungsorte
Katholische Kindertageseinrichtungen und Familienzentren sind offene Häuser und pastorale Begegnungsorte von Familien. Alle Familien aus dem Sozial- und Pastoralraum sind willkommen. Als Erfahrungs- und Lernorte des gelebten Glaubens und der Begegnung mit Kirche lassen sie Familien eine Kultur liebevoller Gemeinschaft im Geiste Jesu Christi erleben und schaffen Raum und Angebot für die Lebens- und Glaubensfragen der Eltern. Als Familienzentren unterstützen, entlasten und stabilisieren sie Familien, insbesondere Familien in schwierigen Lebenslagen, durch konkrete, an ihren Bedürfnissen ausgerichtete Angebote der (religiösen) Familienbildung, -beratung und -hilfe, die in Familienzentren institutionell verankert sind.49# Die Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren ist konkreter Ausdruck einer im Wesen diakonisch und auf Gemeinschaft hin ausgerichteten Kirche. Daher trägt die Pfarrgemeinde bzw. die pastorale Einheit die Entwicklung zum Familienzentrum aktiv mit. Über die Pfarrgemeinde hinaus sind Familienzentren aktiver Kooperationspartner und gestaltendes Element im Sozial- und Pastoralraum.
Kristallisationspunkte von Familienpastoral
Als Lebensort für junge Familien ist die Pastoral der Kindertagesstätte und des Familienzentrums integraler Bestandteil eines Rahmenkonzepts von Familienpastoral des Bistums und in der pastoralen Einheit. Pfarrgemeinde bzw. pastorale Einheit und Kindertageseinrichtung bzw. Familienzentrum verstehen Familienpastoral als gemeinsamen Auftrag.
Sie bieten offene, gestaltbare Räume, unterstützen die sozialen Kontakte der Familien untereinander, beteiligen Familien umfassend, sind vernetzt mit anderen familienpastoralen Angeboten der pastoralen Einheit und kooperieren mit Schulen, Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Familien, therapeutischen Angeboten, Erwachsenenbildung, Vereinen, (Sozial-)Verbänden und Initiativen im Sozialraum zum Wohl von Kindern und ihren Familien. Selbstorganisation von Familien wird unterstützt und Hilfe zur Selbsthilfe geboten. Dabei wird es Eltern ermöglicht, sich gegenseitig zu unterstützen und ein tragfähiges Netz der Solidarität zu bilden.
In einer pastoralen Einheit können sich mehrere Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit unterschiedlichen Angeboten im Sinne von kooperativer Pastoral und eines „Verbundmodells Familienzentrum“ ergänzen.
Die Arbeit von Kindertageseinrichtung und Familienzentrum ist sowohl auf den Pastoralraum als auch auf den Sozialraum hin ausgerichtet und vernetzt. Als diakonische Einrichtung der Pfarrgemeinde bzw. der pastoralen Einheit sind sie außerdem bezogen auf die anderen Grundvollzüge der Kirche im Pastoralraum: der Verkündigung der Liebe Gottes, der gottesdienstlichen Feier und der geschwisterlichen Gemeinschaft.
Weil Gott das Heil aller Menschen will, sind katholische Kindertageseinrichtungen im Bistum Mainz Orte der Gastfreundschaft für alle Menschen.50#
Die Pfarrgemeinde trägt für die Kindertageseinrichtung Verantwortung in pastoraler und, wenn sie Träger der Einrichtung ist, auch in rechtlicher Hinsicht.
Die Verantwortung des Pastoralteams und des Pfarrers: Sorge um das christliche Profil durch pastorale Begleitung
Die Sorge für die religiöse Grundausrichtung und das besondere christliche Profil, die wesentlich zur Qualität einer katholischen Kindertageseinrichtung als zentrale/-r Einrichtung/-en der pastoralen Einheit gehören, ist unter der pastoralen Gesamtverantwortung des Pfarrers Aufgabe des Pastoralteams. Für die Erfüllung des pastoralen Auftrags brauchen die pädagogischen Fachkräfte spirituelle, theologische und fachliche Qualifizierung und Unterstützung und dürfen diese auch erwarten. Sie werden daher durch eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter des Seelsorgeteams pastoral begleitet, damit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelebten und reflektierten Glauben als Basis für ihre Arbeit und als gewinnbringende Grundlage ihrer Reflexion erfahren.51# Die an die katholischen Kindertageseinrichtungen gestellten Anforderungen hinsichtlich eines katholischen Profils werden durch pastorale Begleitung als gemeindliche Orte unterstützt und in ihrer Entwicklung begleitet. Zugleich fördert das Pastoralteam die Vernetzung mit anderen gemeindlichen Akteuren. (siehe Anhang:Pastorale Begleitung der pädagogischen Fachkräfte von katholischen Kindertageseinrichtungen und Familienzentren im Bistum Mainz durch eine/-n pastorale/n Mitarbeiter/-in)
Sinnvoll kann es darüber hinaus sein, dass die Leitung bei Dienstgesprächen des Pastoralteams einbezogen wird.
Die pastorale Verantwortung des Pfarrgemeinderates52#bzw. des Seelsorgerates
Der Pfarrgemeinderat hat den pastoralen Auftrag, „das Leben in der Pfarrgemeinde mitzugestalten und Sorge für alle Gemeindeglieder zu tragen“53#. Damit trägt er auch pastorale Verantwortung für die Kindertageseinrichtung: „Er sorgt sich um die katholischen Kindertageseinrichtungen im Sinne der Pastoralen Richtlinien Nr. 12.“54# Diese Aufgabe kann auf den Seelsorgerat übertragen werden.55# Auf diese Weise kann die pastorale Verantwortung für alle Kindertagesstätten einer pastoralen Einheit gebündelt werden. Die Beziehung zwischen Kindertageseinrichtung und Pfarrgemeinderat bzw. Seelsorgerat ist geprägt von den Grundsätzen des Dialoges, der Kooperation, Vernetzung und der gegenseitigen Förderung.
Die Leitung der katholischen Tageseinrichtung für Kinder gehört – ohne Stimmrecht, jedoch mit Antrags- und Mitspracherecht – dem Pfarrgemeinderat an, soweit sie nicht dem Seelsorgerat zugeordnet ist.56# Auch besteht die Möglichkeit, die Leitung zu einzelnen Ausschüssen des Pfarrgemeinderates bzw. des Seelsorgerates (z. B. Caritas, Ökumene, Liturgie) einzuladen.
Mindestens jährlich soll der Pfarrgemeinderat bzw. Seelsorgerat Mitarbeitende der Kindertageseinrichtung zu einem Gespräch einladen, um die Arbeit der Kindertageseinrichtungen darzustellen und gemeinsam Ziele weiterzuentwickeln und zu vereinbaren. Ist die Kindertageseinrichtung Familienzentrum, werden hierzu auch Vertreter der Eltern eingeladen.
Durch die Einrichtung einer „AG Kita und Familie“ entwickelt und koordiniert die Pfarrgemeinde bzw. die pastorale Einheit gemeinsam mit der Kindertageseinrichtung/dem Familienzentrum das Angebot von Familienpastoral. Die „AG Kita und Familie“ ist sichtbarer Ausdruck der intensiven Zusammenarbeit von Pfarrgemeinde bzw. pastoraler Einheit und Kindertageseinrichtung/Familienzentrum sowie dafür, dass der familienpastorale Auftrag für den Sozial- und Pastoralraum gemeinsam wahrgenommen wird. Der AG gehören als Mitglieder an: Verantwortliche für die Pastoral (pastorale/-r Begleiter/-in aus dem Team der Hauptamtlichen und/oder Pfarrer), ein/-e Vertreter/-in des Trägers, wenigstens ein/-e Vertreter/-in aus Pfarrgemeinde- bzw. Seelsorgerat, Leitung und/oder beauftragte Mitarbeiter/-innen der Kita, Vertreter/-innen der Eltern sowie weitere Ehrenamtliche. Zu bestimmten Anlässen werden Kinder dazu eingeladen.
Es empfiehlt sich, dass der Pfarrgemeinderat bzw. Seelsorgerat Kontaktpersonen für die Kindertageseinrichtung bzw. das Familienzentrum beruft. Über diese Kontaktpersonen sind ein regelmäßiger Dialog mit den Erzieherinnen und Erziehern sowie unterstützende Angebote aus dem Gemeindeleben für die Eltern der Kinder in der Kindertageseinrichtung möglich.
Die rechtliche Gesamtverantwortung des Verwaltungsrates und des Pfarrers
Ist die Pfarrgemeinde Träger der Kindertageseinrichtung, liegt die Gesamtverantwortung für Personal, Betrieb, Bau, Konzept und Haushaltführung beim Verwaltungsrat mit dem Pfarrer als seinem Vorsitzenden.57# Um diese in geeigneter Weise wahrnehmen zu können, ist es erforderlich, dass der Träger die für die Kindertageseinrichtung relevanten staatlichen und kirchlichen Gesetze, Richtlinien und Vorschriften kennt und umsetzt.
Die Verantwortungsbereiche der jeweils Beteiligten sind im QM-Handbuch der Kindertageseinrichtung und durch Vereinbarungen in der „Verantwortungsmatrix zur Regelung der Aufgaben und Kompetenzen im Rahmen der Betriebsführung einer katholischen Kindertagesstätte im Bistum Mainz“58# für die Praxis detailliert unter Mitarbeit von Träger und Leitung vor Ort beschrieben und geregelt.
Eine kooperative Grundhaltung und regelmäßige Absprachen zwischen Verwaltungsrat bzw. dessen Beauftragten oder Bevollmächtigten und der Leitung der Kindertageseinrichtung begünstigen ein vertrauensvolles Arbeitsklima und klares Einhalten der Zuständigkeiten. Vor Entscheidungen des Verwaltungsrates, welche die Kindertageseinrichtung bzw. das Familienzentrum betreffen, soll die Einschätzung der Leitung eingeholt werden. Soweit dadurch Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tangiert werden, ist die Mitarbeitervertretung (MAV) im Rahmen der Mitwirkungsrechte nach der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) in den festgelegten Belangen zu beteiligen.59#
Der Pfarrer bzw. Verwaltungsrat kann Trägeraufgaben an Trägerbeauftragte bzw. -bevollmächtigte übertragen. Er soll – nach Möglichkeit – von der Übertragbarkeit von Trägeraufgaben Gebrauch machen.60# Auf Seiten des Trägers können unterschiedliche Personen mit Aufgaben betraut sein. Es können auch Beauftragte sein für einzelne Bereiche, wie beispielsweise für die Immobilien der Pfarrei oder die Arbeitssicherheit.61# Die sich aufgrund der Delegation/-en ergebenden Führungsstrukturen müssen eindeutig sein.
Trotz zunehmender Aufgaben, die der Pfarrer zu bewältigen hat, kann er zwar einzelne Aufgaben, nicht jedoch die Primärverantwortung für diesen wichtigen Bereich der diakonischen Pastoral gänzlich delegieren.
Unterstützungsangebote:
Ansprechpartner für die pastorale Verantwortung der Pfarrgemeinden bzw. pastoralen Einheiten in Bezug auf die Kindertageseinrichtungen/Familienzentren sind
  • das Referat „Kindertagesstätten im pastoralen Raum“ beim Caritasverband für die Diözese Mainz e.V.
  • die Referate „Erwachsenenseelsorge“ und „Gemeindeaufbau und pastorale Strukturen“ sowie die „Diözesanstelle Pfarrgemeinderäte / Seelsorgeräte / Dekanatsräte“ im Bischöflichen Ordinariat
  • Die Abteilung „Fortbildung und Beratung“ des Bischöflichen Ordinariates ist zusammen mit dem Caritasverband für die Diözese Mainz e.V. verantwortlich für Fortbildungen von pastoralen Berufen zur pastoralen Begleitung von Kindertageseinrichtungen.
  • Ansprechpartner für die rechtliche Verantwortung der Pfarrgemeinden in Bezug auf die Kindertageseinrichtungen/Familienzentren ist die Stabsstelle Kindertageseinrichtungen im Bischöflichen Ordinariat.
  • Die Katholische Hochschule Mainz sowie die Theologische Fakultät der Universität Mainz, insbesondere die theologischen Disziplinen „Religionspädagogik, Katechetik und Fachdidaktik Religion“ sowie „Pastoraltheologie“, zur Erschließung des pastoralen Feldes „Kindertageseinrichtung“.
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4. Die vom Evangelium aufgetragene Nähe zum Menschen: Arbeit im Sozialraum

Eingebunden in den Sozialraum
Katholische Kindertageseinrichtungen und Familienzentren im Bistum Mainz sind mit allen, die mit ihnen in Berührung kommen, selbst als sozialer Raum gestaltet und als solche eingebunden in den sozialgeographischen Raum, zu dem auch die Pfarrgemeinde bzw. die pastorale Einheit gehört. Kindertageseinrichtungen und Familienzentren sind soziale Begegnungsorte für Kinder und Familien, deren Lebenswelten nur wenige Berührungspunkte aufweisen. Einerseits Teil eines größeren sozialgeographischen Raums, andererseits Schnittpunkt individueller Sozialräume der Kinder und ihrer Familien sind sie kirchliche Anlaufstellen im Ort bzw. Stadtteil und Knotenpunkt im tragfähigen Netz familienunterstützender Angebote. Daraus ergeben sich folgende Schwerpunkte für unsere Kindertageseinrichtungen und Familienzentren:
  • Das konsequente Eintreten für Kinder und Familien mit dem Ziel, für sie positive Lebensbedingungen zu erhalten und zu schaffen.
  • Die vorrangige Zuwendung zu Benachteiligten, das heißt: die Mitarbeiter/-innen sind sensibel für individuelle und familiäre Schwierigkeiten wie für soziale und wirtschaftliche Problemstellungen von Kindern und Familien und ermöglichen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
  • Die Gestaltung einer lebendigen Beziehung von Kindertageseinrichtung/Familienzentrum zum Pastoralraum und dem Gemeinwesen.
Eine bewusste Lebens- und Sozialraumorientierung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren ergibt sich aus der vom Evangelium aufgetragenen Nähe zu den Menschen. Menschen sind auf Individualität und Gemeinschaft angelegt. In vielfältigen Beziehungen verwirklicht sich daher unser Menschsein: in der Familie, in der Nachbarschaft, im Dorf, im Stadtteil, in kirchlichen und politischen Gemeinden. All dies hat Auswirkungen einerseits auf die Individualität des Menschen, andererseits beeinflusst er selbst diese Orte.
Erkunden des Sozialraums
Um Kinder und Familien in qualifizierter Weise anzusprechen und auf ihre Wünsche, Bedürfnisse und Fähigkeiten einzugehen, ist es notwendig, sich an der Lebenswirklichkeit vor Ort zu orientieren und sich mit ihr auseinanderzusetzen. Voraussetzung ist es, die Bedürfnisse der Kinder und Familien zu ermitteln, den Sozialraum zu analysieren und in Beziehung zu den anderen Menschen zu setzen. Erst auf dieser Grundlage ist eine anzustrebende lebensweltnahe Bildung und Erziehung von Kindern möglich.
Lokale Politik für Kinder und ihre Familien
Aus dem Verständnis, Experten für lokale Kinder- und Familienpolitik zu sein, kooperieren katholische Kindertageseinrichtungen und insbesondere Familienzentren im Bistum Mainz mit lokalen politischen Gremien, um die Politik für Kinder und Familien im unmittelbaren Umfeld aktiv mitzugestalten sowie Kinder und Eltern aktiv an der Gestaltung ihres Lebensumfeldes zu beteiligen.
Kooperation mit Grundschule/-n und Kontakt mit Kitas nichtkirchlicher Träger
Der Kooperation mit der Grundschule/den Grundschulen im Sozialraum kommt im Hinblick auf die Bildungs- und Erziehungsverantwortung eine besondere Bedeutung zu. Insbesondere der Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule ist für jedes Kind eine entscheidende Schnittstelle seiner Bildungsbiographie. Kindertageseinrichtungen gestalten diesen Prozess bewusst in Kooperation mit der Grundschule und den Eltern.
Die Arbeit im Sozialraum schließt auch den Kontakt seitens der pastoralen Einheit mit Kindertageseinrichtungen, die nicht in kirchlicher Trägerschaft sind, ein.62#
Kooperation und Vernetzung
Kooperation und Vernetzung erfolgen als Partner auf Augenhöhe mit im Gemeinwesen eingebundenen Diensten, Einrichtungen, Institutionen und Organisationen sowie mit Ehrenamtlichen mit dem Ziel, Lebenswelten positiv zu gestalten und Bedingungen zu schaffen, die dem Wohl von Kindern und ihren Familien dienen.
Unterstützungsangebote:
Zur Unterstützung von Pfarrgemeinde bzw. pastoraler Einheit mit ihren Kindertageseinrichtungen und Familienzentren bei der Arbeit im Sozialraum können folgende Stabsstellen bzw. Referate im Bischöflichen Ordinariat und Caritasverband für die Diözese Mainz e.V. sowie die Bezirkscaritasverbände angefragt werden:
  • Gemeindeberatung im Dezernat Personal
  • Diözesanstelle Pfarrgemeinderäte / Seelsorgeräte / Dekanatsräte im Dezernat Pastorale Räte
  • Referat Gemeindeaufbau und pastorale Strukturen im Dezernat Seelsorge
  • Referat Gemeindecaritas beim Caritasverband für die Diözese Mainz e.V.
  • Fachberatung des Referates „Kindertagesstätten“ beim Caritasverband für die Diözese Mainz e.V.
  • Vernetzungsinitiativen bei den Bezirkscaritasverbänden und ihren Caritaszentren sowie die Initiative „Netzwerk Leben“
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5. Glauben leben: Gott und den Menschen nahe

Der christliche Glaube ist Grundlage der Arbeit und durchdringt die Beziehungs- und Alltagskultur und die Gestaltung des gesamten Systems katholischer Kindertageseinrichtungen und Familienzentren.
Als Einrichtungen der Kirche nehmen sie am Sendungsauftrag der Kirche teil, die Frohe Botschaft von der Liebe Gottes in Tat und Wort zu verkünden. Sie sind Zeichen und Werkzeug der christlichen Botschaft von der Liebe Gottes zu allen Menschen.63# Dabei orientieren sie sich in Haltung und im Handeln am Geist Jesu Christi und am christlichen Menschenbild. Die erste Aufgabe von Pastoral in der katholischen Kindertageseinrichtung ist die personale Entfaltung des Kindes in sozialer Bindung, die Hilfe zur Subjektwerdung des Kindes unter den Augen Gottes. Der „ganze Mensch, das Kind in seinen Lebenswünschen, Entwicklungsschritten, familiären Beziehungen, sozialen Bezügen und seinen Weltzugängen, in seiner Bildungsbedürftigkeit, personalen Integrität, Hilfsbedürftigkeit und seiner Berufung zur Subjektwerdung [ist] Anliegen von Pastoral. Sie ereignet sich bereits in einem hohen Maß auf der Ebene einer fachlich guten und christlich reflektierten ‚Elementarpädagogik‘.“64#
Kindertageseinrichtung und Familienzentrum ist Kirche, Ort gelebten Glaubens. „Nicht selten kommen Kinder dort erstmals mit der Botschaft Christi und dem Glauben der Kirche in Berührung.“65# Auf der Grundlage der Sakramentalität von Kirche66# sind Erzieherinnen und Erzieher Zeuginnen und Zeugen der christlichen Botschaft vom „Reich Gottes“67#, Zeichen und Werkzeug für die bedingungslose Liebe und Gegenwart Gottes in der Welt. Hieraus leitet sich der pastorale Auftrag der pädagogischen Fachkräfte ab. Kindertageseinrichtungen weisen eine eigene pastorale Dimension auf, ihre spezifische „Kindertagesstättenpastoral“ wird wesentlich von den Erzieherinnen und Erziehern gestaltet und gemeinsam mit den pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Sinne der im Bistum Mainz verbindlichen kooperativen Pastoral verantwortet. In der Einrichtungskultur und der fachlichen Praxis soll eine größere Liebe und Zuwendung, die hinter jedem Menschenleben steht, durchscheinen.
Religion, christliche Werte des Zusammenlebens und religiöse Bildung und Erziehung durchziehen die Alltagskultur, die Gestaltung der Räume, der Beziehungen und der Zeiten. Im täglichen Miteinander, besonders in der Gestaltung von Beziehungen, erfahren Kinder und ihre Familien Werte, die im Glauben wurzeln. Religiös motiviert sind beispielsweise eine Kultur des Verzeihens und Versöhnens, der Umgang mit Fehlern und Schwächen und die Solidarität mit Schwächeren. Im Verlauf des Tages, der Woche und des (Kirchen-)Jahres werden Rituale und Gestaltungselemente berücksichtigt, die es ermöglichen, Alltag und besondere Zeiten zu unterscheiden.
Gelebter Glaube und Pastoral von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren geschieht wesentlich durch die vier Grunddimensionen pastoralen Handelns Diakonie, Verkündigung, Liturgie und Gemeinschaft, wie sie in der Apostelgeschichte deutlich werden:
„Und alle, die gläubig geworden waren, bildeten eine Gemeinschaft und hatten alles gemeinsam. Sie verkauften Hab und Gut und gaben davon allen, jedem so viel, wie er nötig hatte. Tag für Tag verharrten sie einmütig im Tempel, brachen in ihren Häusern das Brot und hielten miteinander Mahl in Freude und Einfalt des Herzens. Sie lobten Gott und waren beim ganzen Volk beliebt. Und der Herr fügte täglich ihrer Gemeinschaft die hinzu, die gerettet werden sollten.“ (Apg 2,44–47)
Diakonie (Glaubensleben)
Jesus sagt: „Ich habe euch ein Beispiel gegeben, damit auch ihr so handelt, wie ich an euch gehandelt habe.“ (Joh 13,15)
Der Schwerpunkt einer katholischen Kindertageseinrichtung liegt im „Tun der Liebe“. Gemeint ist der im Alltag gelebte Glaube, der sich in der „beruflichen Kompetenz“ der pädagogischen Fachkräfte in Verbindung mit der „Zuwendung des Herzens“68# zum Kind und seiner Familie realisiert, also in der diakonischen Tatsprache des Glaubens durch die am christlichen Menschenbild orientierten gelebten Werte. Dieser Dienst wird erfüllt durch die Erziehung, ganzheitliche Bildung und Betreuung der Kinder aus christlichem Geist.
Die spezifische Diakonie von katholischen Kindertageseinrichtungen ist eine grundsätzlich zutrauende, wertschätzende, ressourcenorientierte und subsidiäre („Hilfe zur Selbsthilfe“). Sie dient den Kindern, ihren Eltern und Familien, ist sensibel für ihre Lebenssituation und achtet vorrangig auf Benachteiligte. Hierzu bedarf es seitens der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer sozial-diakonischen Kompetenz.
Katholische Kindertageseinrichtungen verstehen sich als Orte der Inklusion und sind als solche offen für alle Kinder und ihre Familien, die deren Angebot in Anspruch nehmen wollen und deren Konzeption bejahen – gleich welcher Kultur, Nationalität, Weltanschauung oder Religion sie angehören oder in welcher Lebenslage sie sich befinden. Dies schließt auch eine Offenheit für ungetaufte Kinder und ihre Familien sowie für Kinder, die ohne lebendigen Bezug zu Glauben und Kirche aufwachsen, ein.
Diese gelebten Grundhaltungen und die Reflexion des fachlichen Handelns auf der Grundlage der Botschaft Jesu sind wesentliche Merkmale einer katholischen Kindertageseinrichtung als diakonischer Einrichtung der Kirche.
Verkündigung (Glaubensbezeugung)
Jesus sagt: „ … dieses Evangelium vom Reich (Gottes) wird auf der ganzen Welt verkündet werden, damit alle Völker es hören …“ (Mt 24,14)
Verkündigung in der Kindertageseinrichtung bedeutet, in Tat und Wort den Kindern ein kindgemäßes Verstehen ihrer selbst, ihrer Um- und Mitwelt anzubieten, das in einem christlichen Lebenswissen verankert ist, damit sie Vertrauen in Gott und die Menschen sowie ein Verstehen in das von Gott geschenkte Leben entwickeln können.
Glaubensverkündigung zeigt sich zunächst in einer „Haltung, die sich am Evangelium Jesu Christi von der Liebe Gottes zu jedem Menschen orientiert“69#, die sich in der respektvollen, wertschätzenden, achtsamen und liebevollen Interaktion mit Kindern und Familienmitgliedern sowie im Team der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konkret ausdrückt. Kinder und ihre Familienangehörigen erfahren im täglichen Umgang miteinander christliche Werte, Orientierung und Sinn, ohne erkennbar ausdrücklichen Bezug zu Religion und Gott, und erleben so den christlichen Glauben und Gottes Liebe im Alltag der Kindertageseinrichtung. Auf diese Weise setzt diese ihren impliziten religionspädagogischen Auftrag um. Vor jeder expliziten Religionspädagogik entscheidet – besonders auch im U3-Bereich – die aus dem christlichen Wertehintergrund gestaltete und reflektierte Beziehung von Erzieherinnen und Erziehern zu den Kleinsten darüber, ob „jedes Kind in der Kita die Erfahrung seiner Würde, seines unbedingten Wertes machen kann, indem es sich geliebt und angenommen fühlt“70# und ob die Subjektwerdung des Kindes gefördert wird, indem die Beziehungsfähigkeit des Kindes zu sich selbst, zur Umwelt und auch zu Gott unterstützt wird. Religiöse Erziehung beginnt dort, wo das Kind sich geborgen fühlt und Vertrauen erfährt.
Darüber hinaus geschieht Verkündigung in der christlichen Deutung von Alltagserfahrungen, die sich in spontanen Glaubensgesprächen in der Kindertageseinrichtung äußert. Voraussetzung hierfür ist, dass Erzieherinnen und Erzieher religiös sprach- und auskunftsfähig sind.71# Dadurch wird lebensrelevantes Wissen über den Glauben erfahrbar und die religiöse Dialog- und Urteilsfähigkeit gefördert.72# Die christliche Deutung von Alltagserfahrungen ist Teil des expliziten religionspädagogischen Auftrags, den die katholische Kindertageseinrichtung umsetzt.
Dieser wird darüber hinaus umgesetzt durch das geplante religionspädagogische Handeln: durch Erzählen und Veranschaulichen biblischer Geschichten und das Leben vorbildhafter Christen (u. a. Lebensgeschichten und Legenden von Heiligen), indem ein ausdrücklicher Bezug zum dreifaltigen Gott und zum Leben der Kinder hergestellt wird. Dies erfordert eine zum Berufsprofil von Erzieherinnen und Erziehern in katholischen Einrichtungen gehörende religionspädagogische Kompetenz.73#
Der religiöse Standort von Erzieherinnen und Erzieher ist im christlichen Glauben zu finden. Sie selbst pflegen und fördern einen respektvollen Umgang mit Menschen anderer Religion. Dadurch legen sie die Wurzeln für eine friedvolle Gesellschaft.
Liturgie (Glaubensfeier)
Jesus sagt: „Denn wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich mitten unter ihnen.“ (Mt 18,20)
Kirchliches Leben ist sowohl von den verschiedenen Formen des Engagements geprägt als auch vom Feiern in der Gemeinschaft. Dort findet auch die Erfahrung von Leid, Verlust und Angst ihren Raum. Dieses Feiern ist Ausdruck des christlichen Selbstverständnisses, sichtbares Zeichen der Freude und der Hoffnung.
Die Kinder und ihre Familien werden im spirituellen Erleben, durch Symbole, Rituale, Gebete und der gottesdienstlichen Feier des Glaubens in das Geheimnis allen Seins, in das Geheimnis des dreifaltigen Gottes eingeführt und erfahren durch die Feier des Glaubens Sinn, Orientierung und Halt. Dabei kommt der entsprechenden Gestaltung der christlich geprägten Zeiten und Feste im Kirchenjahr eine besondere Bedeutung zu. Kinder sollen daher frühzeitig an wesentliche Elemente des gottesdienstlichen Feierns herangeführt werden. Seitens der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist eine liturgisch-symbolische Kompetenz nötig.
Gemeinschaft (Glaubensgemeinschaft)
Jesus sagt: „Liebt einander! Wie ich euch geliebt habe, so sollt auch ihr einander lieben. Daran werden alle erkennen, dass ihr meine Jünger seid: wenn ihr einander liebt.“ (Joh 13,34b.35)
In der Gemeinschaft wird das Christliche erlebt und erkannt. Kinder und ihre Familien erfahren in katholischen Kindertageseinrichtungen und Familienzentren liebevolle Gemeinschaft, damit sie selbst immer mehr liebende Menschen werden können. Auf diese Weise wird ein Hineinwachsen in die Gemeinschaft mit allen Glaubenden ermöglicht, die auch in der örtlichen Pfarrgemeinde erfahren wird. Grundlage ist die Praxis der liebenden Gemeinschaftsbildung Jesu, die keinen Menschen ausgrenzte und sich insbesondere in der offenen, auf soziale Gleichheit gerichteten Tischgemeinschaft zeigte, um die Reich-Gottes-Botschaft zu verdeutlichen. Dieses Grundverständnis bildet den Kern von Glaubensgemeinschaft in Kindertagesstätte und Familienzentrum und ist nicht lediglich eine Frage von Beziehungsfähigkeit der Mitarbeitenden, sondern auch des Konzepts. Die Erfahrung dieser besonderen Gemeinschaftskultur, in der Kinder lernen, aufeinander zu hören und einzugehen, nimmt in katholischen Kindertageseinrichtungen einen hohen Stellenwert ein. Besondere Gemeinschaftserfahrungen sind die gemeinsamen Mahlzeiten, die unterschiedlichen Feste und Feiern anlässlich von Geburts- und Namenstagen, Feste im Kirchenjahr, Feier von Gottesdiensten und Feste in Kindertagesstätte und Pfarrgemeinde. Dies erfordert von den pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sozialkommunikative Kompetenz.
Interkulturelle und interreligiöse Verständigung sind ohne Religion undenkbar. In den Kindertageseinrichtungen und Familienzentren begegnen sich Menschen unterschiedlicher Religionen und Kulturen. Die religiöse und kulturelle Vielfalt wird wahrgenommen und berücksichtigt. „Je früher Kinder eine eigene religiöse Identität entwickeln und dabei lernen, wie Religionen das Leben von Menschen prägen, umso mehr wächst das Verständnis für andere Kulturen, Religionen und Lebensweisen.“74# Die Vielfalt der Lebenssituationen und -hintergründe stellt eine Bereicherung dar, wenn die Begegnung in einer Haltung des Respekts und der gegenseitigen Achtung geschieht. In und mit unseren Kindertageseinrichtungen verfolgen wir auch das Ziel, die Kompetenz der Kinder für interkulturelle und interreligiöse Begegnung zu stärken. Dies erfordert von den pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern interreligiöse und interkulturelle Kompetenzen.
Unterstützungsangebote:
  • Um dieses Grundverständnis von Kindertageseinrichtung und Familienzentrum als pastoralem Ort von Kirche zu vermitteln und die Ausbildung der genannten Kompetenzen von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stärkend zu unterstützen, werden seitens des Caritasverbandes für die Diözese Mainz e.V. entsprechende Einführungstage und Fortbildungen für Leitungen und Mitarbeitende angeboten.
  • Ansprechpartner für die Pastoral in Kindertageseinrichtungen und Familienzentren ist das Referat „Kindertagesstätten im pastoralen Raum“ des Caritasverbandes für die Diözese Mainz e.V. sowie die Referate „Erwachsenenseelsorge“ und „Liturgie“ im Dezernat Seelsorge des Bischöflichen Ordinariates.
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6. Verantwortlich geleitet und getragen

Auftrag von Träger und Leitung
Träger und Leitung verantworten gemeinsam die Umsetzung des gesellschaftlichen und kirchlichen Auftrags.
Der Rechtsträger sorgt sich um ein an den Bedarfen der Familien orientiertes Dienstleistungsprofil und für die Zusammenarbeit mit den Eltern sowie für Außenvertretung und Öffentlichkeitsarbeit der Einrichtung.
Der Träger einer katholischen Kindertageseinrichtung im Bistum Mainz richtet sein Selbstverständnis nicht nur an den vorgegebenen gesetzlichen Grundlagen aus, sondern gestaltet seine Trägeraufgabe aus dem Geist Jesu. Er bemüht sich zusammen mit der Leitung und den Mitarbeitenden darum, eine evangeliumsgemäße Organisations- und Kommunikationskultur zu entwickeln, in der alle, die mit einer katholischen Kindertageseinrichtung im Bistum Mainz in Berührung kommen, etwas von Gottes Geist erfahren können.
Katholische Kindertageseinrichtungen richten ihre Arbeit an einem vom Rechtsträger, der Leitung und dem Team gemeinsam entwickelten Selbstverständnis aus, das in einem Leitbild nach innen und außen transparent wird und das katholische Profil der Einrichtung herausstellt.75#
Im Rahmen der Führungsverantwortung des Rechtsträgers und im Falle der Rechtsträgerschaft durch eine Kirchengemeinde76# im Rahmen der Gesamtverantwortung des Verwaltungsrates77# ist der Personalauswahl durch den Rechtsträger eine besondere Bedeutung beizumessen.
Aufgrund des grundgesetzlich garantierten Selbstbestimmungsrechts78# der katholischen Kirche ist in der Grundordnung (GrO) geregelt, welche Voraussetzungen von Dienstgeber sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erfüllen sind, damit sie gemeinsam dazu beitragen können, dass die Einrichtung ihren Teil am Sendungsauftrag der Kirche erfüllen kann (Dienstgemeinschaft).79#
„Der kirchliche Dienstgeber muss bei der Einstellung darauf achten, dass eine Mitarbeiterin und ein Mitarbeiter die Eigenart des kirchlichen Dienstes bejahen. Er muss auch prüfen, ob die Bewerberin und der Bewerber geeignet und befähigt sind, die vorgegebenen Aufgaben so zu erfüllen, dass sie der Stellung der Einrichtung in der Kirche und der übertragenen Funktion gerecht werden.“80# „Der kirchliche Dienstgeber muss bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch Festlegung der entsprechenden Anforderungen sicherstellen, dass sie ihren besonderen Auftrag glaubwürdig erfüllen können. Dazu gehören fachliche Tüchtigkeit, gewissenhafte Erfüllung der übertragenen Aufgaben und eine Zustimmung zu den Zielen der Einrichtung.“81# „Der kirchliche Dienstgeber hat vor Abschluss des Arbeitsvertrages über die geltenden Loyalitätsobliegenheiten“ nach Art. 4 GrO „aufzuklären und sich zu vergewissern, dass die Bewerberin oder der Bewerber diese Loyalitätsobliegenheiten erfüllen.“82#
Der Dienstgeber hat dazu vor der Einstellung ein entsprechendes Anforderungsprofil zu erstellen und dabei nach den zu erfüllenden Funktionen83# zu unterscheiden.84#
Bei der Leiterin bzw. dem Leiter ist darauf zu achten, dass sie/er der katholischen Kirche angehören soll. Im Hinblick auf die Mitarbeitenden soll die Mehrheit der Mitarbeiter/-innen katholisch sein.
Im Rahmen des Einstellungsverfahrens ist nach der entsprechenden Personalauswahl die Zustimmung der MAV zur Einstellung der Bewerberin bzw. des Bewerbers einzuholen.85# Auch im laufenden Arbeitsverhältnis sind die Mitwirkungsrechte der MAV nach der MAVO zu beachten.
Das pädagogische Personal einer katholischen Kindertageseinrichtung ist bei der Pfarrgemeinde oder einem anderen Rechtsträger aufgrund eines Dienstvertrages gemäß der Richtlinien für Arbeitsverträge des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AVR) angestellt. Die Aufgaben ergeben sich aus diesem Dienstvertrag und vor allem aus der Dienstordnung für pädagogische Mitarbeiter/-innen in katholischen Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Mainz.86#
Die Leitung ist für den pädagogischen und organisatorischen Betrieb der Kindertageseinrichtung verantwortlich.87# Sie verantwortet im Auftrag des Trägers das Personalmanagement (Personalführung, Personaleinsatz, Einarbeitung neuer Mitarbeiter/-innen, Beteiligung der Mitarbeiter/-innen) und setzt eine systematische Personalentwicklung (Führen von Mitarbeiter- und Zielvereinbarungsgesprächen, Sorge um Qualifizierung der Mitarbeitenden) um, damit es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglich ist, ihre persönlichen und fachlichen Kompetenzen weiterzuentwickeln. Die konkreten Aufgaben werden über die Verantwortungsmatrix geregelt.
Unterstützungsangebote:
Bei der Wahrnehmung seiner Aufgabe steht der Träger nicht alleine. Er hat verschiedene Ansprechpartner und Hilfsmöglichkeiten:
  • Bei Fragen, welche die Rechtsaufsicht betreffen (Genehmigung der Haushalts- und Stellenpläne sowie der Dienstverträge, bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, bei konzeptionellen Veränderungen mit finanziellen Folgen, in Baufragen und bei Angelegenheiten der Gehaltsabrechnung) ist die „Stabsstelle Kindertageseinrichtungen“ als kirchliche Aufsichtsbehörde bzw. das Dezernat Bau- und Kunstwesen bzw. die Zentrale Gehaltsabrechnungsstelle im Bischöflichen Ordinariat zuständig.88#
  • Bei Fragen von Arbeits- und Dienstrecht, bei pädagogischen, pastoralen, hauswirtschaftlichen und sonstigen Fachfragen erhält er Beratung und Unterstützung beim Caritasverband für die Diözese Mainz e.V., der als Dachverband für katholische soziale Einrichtungen auch die Interessen der Kindertageseinrichtungen auf Diözesan- und Landesebene/-n) vertritt.89#
  • Qualifizierungsmaßnahmen für Träger werden von der Abteilung „Fortbildung und Beratung“ im Bischöflichen Ordinariat in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband für die Diözese Mainz e.V. durchgeführt.
  • Der Caritasverband für die Diözese Mainz e.V. gewährleistet Qualifizierung, Unterstützung und Begleitung für Leitungen von Kindertageseinrichtungen.
Der Caritasverband für die Diözese Mainz e.V. und die mit Angelegenheiten der Kindertageseinrichtungen zuständigen Dezernate des Bischöflichen Ordinariates (Zentraldezernat, Dezernat Personal, Dezernat Pastorale Räte, Dezernat Seelsorge, Dezernat Caritas und Soziale Arbeit, Dezernat Finanz- und Vermögensverwaltung und Dezernat Bau- und Kunstwesen) haben eine aufeinander abgestimmte Beratung und Unterstützung zu gewährleisten.
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7. Pädagogische Fachkräfte und Zeugen des Glaubens

„Jeder trägt mit seinem spezifischen Aufgabenbereich als Teil der Kindertageseinrichtung zur Dienstgemeinschaft bei und gestaltet diese verantwortungsvoll mit.“90# Trägervertreter, Leitung und Mitarbeitende sollen durch Teamarbeit im gegenseitigen Respekt und Aufmerksamkeit dem anderen gegenüber zusammenarbeiten. Dazu ist eine vertrauensvolle, reflektierte, einander unterstützende Einstellung aller Beteiligten erforderlich.
Qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Zur Erfüllung des Auftrags und der Ziele katholischer Kindertageseinrichtungen sind die berufliche Kompetenz, die Persönlichkeit, die Glaubenshaltungen und das Engagement der pädagogischen Fachkräfte und anderer Mitarbeitenden von entscheidender Bedeutung. Die Identifikation mit Zielen, Auftrag und katholischem Profil ist für katholische wie für Mitarbeitende aus anderen christlichen Konfessionen ebenso zentral. Fortbildungen für Mitarbeitende sollen diese Bereiche berücksichtigen.
Zusammenarbeit im Team
Mitarbeit in einer Kindertageseinrichtung bedeutet als Team zusammenzuarbeiten. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bringen dabei ihre unterschiedlichen Talente ein und bereichern auf diese Weise die Zusammenarbeit. „Zum Berufsprofil von Erzieherinnen und Erziehern in katholischen Einrichtungen gehören religionspädagogische Kompetenzen, die neben Methodenwissen auch vertiefte Kenntnisse des Glaubens und Lebens der Kirche, Grundkenntnisse anderer Konfessionen und Religionen und Kenntnisse über die religiöse Entwicklung von Kindern umfassen.“91#
Zeuginnen und Zeugen des Glaubens
Als hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter repräsentieren Erzieherinnen und Erzieher Kirche. Sie sind – wie alle Getauften und Gefirmten – religiös auf der Suche und auf dem Weg; ihr suchender Glaube darf auch Zweifel und Fragen kennen und sie sind so im pastoralen Arbeitsfeld willkommen. Allerdings sind sie zu einer persönlichen Auseinandersetzung mit Glauben und Kirche (Glaubensvertiefung, Weiterentwicklung der persönlichen Spiritualität und der Kirchlichkeit als Dimension der persönlichen Identität) eingeladen und herausgefordert. Es wird erwartet, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu beitragen, die Wahrheiten und Werte des Evangeliums in der Einrichtung zur Geltung zu bringen92# und durch ihre Haltung das katholische Profil der Einrichtung mittragen können.
In katholischen Kindertageseinrichtungen setzen pädagogische Fachkräfte die Ziele und Aufgaben der Einrichtung durch Fachlichkeit und persönliche Kompetenz um und reflektieren ihr Bildungs- und Erziehungsverständnis auf der Grundlage der Botschaft Jesu. Sie nutzen hierzu die Unterstützung und die Angebote der pastoralen Begleitung. Sie werden von Leitung und Träger ermutigt und unterstützt, Alltagserfahrungen gemeinsam mit den Kindern vom Glauben her zu deuten.
Haltung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die Haltung der Mitarbeitenden in den Kindertageseinrichtungen und Familienzentren gegenüber Kindern und Eltern ist vom christlichen Menschenbild und seinen Wertvorstellungen geleitet. Interessen, Bedürfnisse, Sorgen und Nöte von Familien werden ernst genommen, Mitarbeiter/-innen sind offen für Fragen und Anregungen der Eltern und begegnen Kindern und Familien, unabhängig von Kultur, Herkunft und Religion, mit Wertschätzung und Respekt. Die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verhalten sich Kindern und Eltern gegenüber freundlich, entgegenkommend und verlässlich.
Praxispartner in der Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen
In Zusammenarbeit mit (kirchlichen) Fachschulen und Hochschulen sehen sich katholische Kindertageseinrichtungen in der Verantwortung, durch geeignete Praktikums- und Ausbildungsplätze einen gesellschaftlichen Beitrag zur Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen zu leisten. Daher werden Praktikantinnen und Praktikanten sowie Auszubildende in den Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum qualifiziert begleitet und angeleitet.
Unterstützungsangebote:
  • Der Caritasverband für die Diözese Mainz e.V. bietet – teilweise in Kooperation mit anderen Dezernaten des Bischöflichen Ordinariates – ein breites Spektrum an Fortbildungen und Fachtagen für alle Mitarbeitenden und auch Studierenden zu den jeweiligen Qualitätsbereichen des KTK-Gütesiegels, länderspezifischen Anforderungen und aktuellen Themen an.
  • Das Institut für Geistliche Begleitung von Hauptamtlichen in Seelsorge und Caritas nimmt die Aufgabe ganzheitlicher Seelsorge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bereichen Pastoral und Caritas wahr und bietet Beratung, individuelle Begleitung, Kurse, Besinnungstage und Reflexionszeiten an mit dem Ziel, die spirituelle Dimension im eigenen Leben und im Berufsalltag zu entdecken, zu vertiefen und weiterzuentwickeln, um so als Mensch im Glauben zu wachsen.
  • Die katholischen Fachschulen und Berufsfachschulen des Bistums bilden Fachpersonal qualifiziert aus und sind Ansprechpartner für Fragen zu Ausbildungsgängen und Praktika.93#
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8. Gute Rahmenbedingungen und Ressourcen

Die hohen Qualitätsansprüche an katholische Kindertageseinrichtungen und Familienzentren erfordern eine entsprechende Bereitstellung an Rahmenbedingungen, Unterstützung und Ressourcen. Hier nehmen Bistum, Caritasverband für die Diözese Mainz e.V. und Träger ihre besondere Verantwortung wahr. Gemeinsam mit den öffentlichen Kostenträgern sorgen sie dafür, dass die personelle, räumliche und finanzielle Ausstattung den Bedürfnissen von Kindern, Familien und Personal sowie mindestens den gesetzlichen und diözesanen Anforderungen entsprechen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Positive Arbeitsbedingungen und -atmosphäre sind die Grundlage für Arbeitszufriedenheit und Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Um stabile Beziehungen zwischen Kind und Fachkraft – insbesondere im Bereich Kinder unter drei Jahren – zu ermöglichen und die Kontinuität der Zusammenarbeit zu stärken, bemühen sich Träger und Leitung um die Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Einrichtung und schaffen möglichst sichere Beschäftigungsverhältnisse.
Zu den Rahmenbedingungen für die Mitarbeitenden gehört selbstverständlich die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Dabei sollen auch mögliche Überlastungs- bzw. Überforderungssituationen sorgfältig in den Blick genommen und gemeinsam nach Lösungen gesucht werden.
Raumangebot
Räume und Außenspielbereiche sind in katholischen Kindertageseinrichtungen/Familienzentren angemessen, ansprechend und anregend gestaltet.94#
Finanzielle Mittel
Katholische Kindertageseinrichtungen und Familienzentren gehen verantwortungsvoll mit den bereitgestellten öffentlichen und kirchlichen Mitteln um und nutzen diese zielgerichtet und transparent. Sie denken und handeln langfristig und ressourcenschonend und erhalten nachhaltig die Substanz und Funktionsfähigkeit ihrer Einrichtungen.95# Bei der Erstellung der Haushaltspläne hat die Leitung der Kindertageseinrichtung bzw. des Familienzentrums das Recht, Anregungen und Vorschläge einzubringen.96# Zusätzliche Geld- und Sachmittel sowie Dienstleistungen können im Zusammenhang von Kooperationen im Sozialraum durch sogenanntes „Social Sponsoring“ akquiriert werden.
Die gemeinsame Interessenvertretung auf Länder- und Bistumsebene (Bischöfliches Ordinariat, Caritasverband für die Diözese Mainz e.V., Katholische Büros) bemüht sich um möglichst hohe öffentliche Zuweisungen für die Kindertageseinrichtungen/Familienzentren und unterstützt die Träger bei den Verhandlungen mit den öffentlichen Stellen.
Zur Ermöglichung von Entlastung bei Trägeraufgaben werden seitens des Bischöflichen Ordinariates entsprechende Strukturen mit den notwendigen Ressourcen weiterentwickelt bzw. aufgebaut.
Unterstützungsangebote:
Um gute Rahmenbedingungen und Ressourcen zu gewährleisten sind verschiedene Dienststellen im Bischöflichen Ordinariat und im Caritasverband für die Diözese Mainz e.V. Ansprechpartner:
  • die „Stabsstelle Kindertageseinrichtungen“ sowie die Abteilungen „Kirchengemeinden“ und „Versicherungen“ im Bischöflichen Ordinariat
  • Stabsstelle „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ sowie der „Datenschutzbeauftragte für das Bistum“ im Zentraldezernat
  • Zentrale Gehaltsabrechnungsstelle für katholische Kindertageseinrichtungen im Bistum Mainz im Dezernat Caritas und Soziale Arbeit
  • die regional zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „Baubetreuung Kirchengemeinden“ im Dezernat Bau- und Kunstwesen
  • sowie der Fachbereich „Kindertagesstätten“ im Caritasverband für die Diözese Mainz e.V.
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9. Qualität auf hohem Niveau

Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
Katholische Kindertageseinrichtungen im Bistum Mainz arbeiten an einer nachweisbar hohen Qualität von Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsprozessen. Sie sind in dieser Hinsicht vergleichbar mit Betrieben, die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben unterliegen und in denen vielfältige Abläufe und Prozesse zu definieren und zu regeln sind. Dazu bietet das Qualitätsmanagement hilfreiche Strukturen.
Gemäß den bundesgesetzlichen Vorschriften sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe „die Qualität der Förderung in ihren Einrichtungen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen und weiterentwickeln“97#.
Das Bistum Mainz setzt diese gesetzliche Vorgabe um und unterstützt die kontinuierliche Qualitätsentwicklung und nachhaltige Qualitätssicherung im System Kindertageseinrichtung bzw. Familienzentrum. Träger katholischer Kindertageseinrichtungen im Bistum Mainz sind verpflichtet, ein werteorientiertes Qualitätsmanagementsystem einzuführen, und stellen die dafür erforderlichen zeitlichen und finanziellen Ressourcen zur Verfügung. Bei ihnen liegt die Gesamtverantwortung für die Kindertageseinrichtung bzw. das Familienzentrum und damit auch für das Qualitätsmanagement. Verbindlich werden die Qualitätsbereiche I bis V des Gütesiegels des Bundesverbandes Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) als Standard sukzessive umgesetzt. Die Träger können Aufgaben delegieren und werden unterstützt durch ihre Leitungen und Qualitätsbeauftragten.
Qualitätsmanagement dient der Umsetzung des staatlichen Auftrags der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und des in diesen Pastoralen Richtlinien formulierten Profils katholischer Kindertageseinrichtungen und Familienzentren. Neben der pädagogischen Fachlichkeit, der Spiritualität von Mitarbeitenden und Verantwortlichen bietet das Qualitätsmanagement anerkannte Werkzeuge zur Entwicklung und Evaluierung von Qualität. „Qualität mit Religion“98# – dieses Schlagwort fasst zusammen, dass der Glaube den Geist des Qualitätsmanagementsystems in all seinen Bereichen prägen soll.
Grundlage dafür ist ein Leitbild, das mit den pastoralen Gremien der Pfarrgemeinde bzw. pastoralen Einheit abgestimmt ist. Es beschreibt die Einrichtung als pastoralen Ort und ihr pastorales Handeln sowie die Wertehaltungen und Überzeugungen von Team und Träger. Somit wird das Profil als katholische Einrichtung deutlich herausgestellt.
Die Umsetzung des Leitbildes und der aus ihm hervorgehenden Qualitätsziele wird durch ein werteorientiertes Qualitätsmanagementsystem garantiert, das sich an den Anforderungen des Gütesiegels des Bundesverbandes Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) und damit auch an der Norm DIN EN ISO 9001 (Deutsches Institut für Normung / Europäische Normen / International Organization for Standardization) orientiert. Das KTK-Gütesiegel bietet die Grundlage für einen hohen, bundesweit anerkannten Standard von Qualität in den katholischen Kindertageseinrichtungen bzw. Familienzentren und für eine Zertifizierung.
Qualitätsbeauftragte
Der Träger beauftragt die Leitung oder eine andere geeignete Person als Qualitätsbeauftragte/-n für das Qualitätsmanagement der Einrichtung mit wenigstens zwei Stunden Zeit pro Woche, um sukzessiv ein Qualitätsmanagement- und Fachkrafthandbuch zu erstellen und zu bearbeiten.
Handbuch für Qualitätsmanagement
Im Handbuch für Qualitätsmanagement werden Leitbild, die Qualitätsziele und die konkrete Umsetzung in den vielfältigen Prozessen der Kindertageseinrichtung/des Familienzentrums beschrieben. Es dient dazu, Selbstverständnis und konzeptionelle Ausgestaltung der Einrichtung gemeinsam zu vereinbaren, und ist damit handlungsleitend für die Praxis. Darüber hinaus beschreibt das QM-Handbuch die spezifischen Instrumente der Überprüfung und Evaluation.99#
Qualitätskonferenz
Wesentlicher Baustein des Qualitätsmanagements ist die Durchführung der jährlichen Qualitätskonferenz mit dem Ziel, die Arbeit der Kindertageseinrichtung zu reflektieren und Ziele für das kommende Jahr sowie Schritte zur Zielerreichung festzulegen. Träger, Leitung, Mitarbeitende und ggf. Eltern überprüfen und verbessern mit dem Instrument der Qualitätskonferenz das Qualitätsmanagementsystem.
Bei dieser jährlichen Qualitätsmanagement-Bewertung werden Möglichkeiten erwogen, um Arbeitsprozesse, Infrastruktur und Arbeitsumgebung sowie das Qualitätsmanagementsystem insgesamt kontinuierlich zu verbessern. Dies schließt den Änderungsbedarf für Leitbild und Qualitätsziele ein.
Fehler- und Beschwerdemanagement
Mitarbeitende und Träger pflegen eine Kultur der Achtsamkeit und gehen offen mit Fehlern um. Fehler werden als Chance zur Verbesserung genutzt und „notwendige Korrekturmaßnahmen erfolgen zielgerichtet“100#. Dem dient auch die verbindliche Einführung eines Beschwerdemanagements.
Zertifizierung
Das Bistum Mainz empfiehlt eine Zertifizierung als „Katholisches Familienzentrum im Bistum Mainz“.
Dieses kann in Kombination mit dem KTK-Qualitätsbrief bzw. dem KTK-Gütesiegel erworben werden.
Unterstützungsangebote:
  • Der Caritasverband für die Diözese Mainz e.V. bietet Fort- und Weiterbildungen sowie Workshops an, in denen Träger, Leitungen, Qualitätsbeauftragte und pädagogische Fachkräfte Kompetenzen zur Umsetzung des Qualitätsmanagementsystems in den Einrichtungen erwerben können. Außerdem werden einzelne Prozesse in Kindertageseinrichtungen und Familienzentren durch die Fachberatungen begleitet. Zur Weiterentwicklung der Einrichtungen und zur Vorbereitung von Zertifizierungen werden auf Wunsch Audits durchgeführt. Austausch und Unterstützung der Themenbearbeitung erfolgt auch in den Leitungskonferenzen und in Träger-Leitungskonferenzen.
  • Darüber hinaus berät die Qualitätsstelle im „Fachbereich Kindertagesstätten“ des Caritasverbandes für die Diözese Mainz e.V. in Fragen des Qualitätsmanagements. Sie stellt unterstützendes Material zur Verfügung wie z. B. das QM-Rahmenhandbuch für Kindertagesstätten im Bistum Mainz und koordiniert die Audit- und Zertifizierungstermine.
Die grundlegend überarbeiteten Pastoralen Richtlinien Nr. 12 „Katholische Kindertageseinrichtungen und Familienzentren im Bistum Mainz“ setze ich nach erfolgter Beratung und Zustimmung im Diözesanpastoralrat (einstimmig) hiermit zum 1. März 2016 in Kraft.
Mainz, den 17. Januar 2016
Karl Kardinal Lehmann
Bischof von Mainz
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Anhang
Pastorale Begleitung der pädagogischen Fachkräfte von katholischen Kindertageseinrichtungen und Familienzentren im Bistum Mainz durch eine/-n pastorale/-n Mitarbeiter/-in

Die Pastoralen Richtlinien Nr. 12 „Katholische Kindertageseinrichtungen und Familienzentren im Bistum Mainz“ sprechen die „pastorale Verantwortung“ der Pfarrgemeinde bzw. der pastoralen Einheit und die Notwendigkeit „pastoraler Begleitung“ der pädagogischen Fachkräfte durch das Seelsorgeteam an. Die pastorale Begleitung der katholischen Kindertageseinrichtung durch eine/-n pastorale/-n Mitarbeiter/-in bildet eine (neue) Form der Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung und pastoraler Einheit:
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1. Inhaltliche Gestaltung der pastoralen Begleitung (Aufgabenkatalog)

Schwerpunkt pastoraler Begleitung zielt auf die Begleitung des Teams der Erzieher/-innen mit ihrer Leitung einer Kindertageseinrichtung und ist nicht die unmittelbare religionspädagogische Arbeit mit den Kindern:
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1.1 Begleitung der pädagogischen Fachkräfte

1.1.1
Begleitung der fachlichen Reflexion auf der Grundlage der Botschaft Jesu
Neben der pädagogisch-fachlichen Reflexion der Arbeit in einer katholischen Kindertageseinrichtung im Team der pädagogischen Fachkräfte ist die kontinuierliche pastoral-diakonische Reflexion der Praxis eine wesentliche Aufgabe, nicht nur im Blick auf die persönliche Spiritualität der Erzieherin bzw. des Erziehers, sondern vor allem im Hinblick auf die Einrichtungskultur einer katholischen Kindertageseinrichtung. Der/die pastorale Begleiter/-in bringt dabei christliche Deutungs- und Gestaltungskategorien ein und unterstützt dabei, die Qualität des Handelns und der Einrichtungskultur daran auszurichten:101#
  • christliches Menschenbild
  • biblisches Orientierungswissen
  • sozialethische Prinzipien (Personalität, Subsidiarität, Gerechtigkeit, Solidarität, Nachhaltigkeit, Gemeinwohl)
  • kirchliche Grunddienste (Diakonie, Verkündigung, Liturgie, Gemeinschaft)
  • Sakramente
  • Symbolhandlungen (Segen, Kreuzzeichen etc.…)
  • Botschaften des Kirchenjahres
  • interreligiöser Dialog
Die pädagogischen Fachkräfte und Teams in der pastoral-theologischen Reflexion der Praxis zu unterstützen, stellt die vorrangige Aufgabe einer pastoralen Begleiterin/eines pastoralen Begleiters dar.
Daher nimmt der/die pastorale Begleiter/-in monatlich verbindlich am Teamgespräch der pädagogischen Fachkräfte der Kindertagesstätte teil.
1.1.2
Unterstützung und Begleitung in der Wahrnehmung des pastoralen Auftrags der Kindertageseinrichtung als Träger von Pastoral insbesondere durch
  • Schaffung von Räumen und Möglichkeiten für die Erzieher/innen, sich in einer Atmosphäre des Vertrauens angstfrei mit dem eigenen Glauben und der Bedeutung für das eigene fachliche Handeln auseinanderzusetzen (Glaubensvertiefung und spirituelle Bildung)
  • Begleitung des/der Kita-Teams in theologischen, spirituellen und religionspädagogischen Fragen, welche sich besonders aus dem Alltagsleben der Kindertageseinrichtung ergeben (leben – deuten – feiern) und Qualifizierung des/der Kita-Teams im theologischen und religionskundlichen Basiswissen (damit die Kita-Teams in der (religions-)pädagogischen Arbeit mit den Kindern und im Dialog mit Kindern und Eltern auch aus anderen Religionsgemeinschaften den eigenen religiösen Standort festigen und die Kita als Ort des wertschätzenden Umgangs und der Gastfreundschaft für alle Menschen leben können)
  • Mitsorge für entsprechende Fortbildung (Voraussetzung: Kenntnis und Bewerben der theologischen und religionspädagogischen Fortbildungsangebote des Caritasverbandes für die Diözese Mainz e.V., der spirituellen Angebote des Instituts für Geistliche Begleitung (IGB), der Referate „Erwachsenenseelsorge“ und „Liturgie“ des Bischöflichen Ordinariates, der Familien- und Erwachsenenbildung des Dezernates „Weiterbildung“ sowie anderer Anbieter)
1.1.3
Mitarbeit im Rahmen der Profil- und Konzeptionsentwicklung auf der Grundlage der pastoralen Richtlinien Nr. 12 und des KTK-Gütesiegels, d. h. Mitarbeit bei der Leitbilderstellung und -veränderung, Unterstützung bei der Qualitätsentwicklung im Rahmen des Qualitätsmanagements
1.1.4
Angebot der seelsorglichen Begleitung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (persönliche Gespräche/Seelsorge) der Kindertageseinrichtungen102#
Durch regelmäßige Präsenz in der/den Kindertageseinrichtung/-en ist der/die pastorale Begleiter/-in Ansprechpartner/-in insbesondere für das Kita-Personal und Eltern/Familien auch in persönlichen Anliegen.
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1.2 Unterstützung in der Zusammenarbeit mit Eltern und Familien

  • Beratung und Unterstützung bei einer fachlich anspruchsvollen Elternzusammenarbeit, besonders im Zusammenhang mit der Arbeit eines Familienzentrums
  • Ansprechpartner für Familien sein u. a. durch Präsenz
  • Unterstützung der Elternzusammenarbeit bei Lebens- und Glaubensfragen der Eltern bzw. bei religiösen Themen
  • Mitwirkung beim Aufbau einer Taufpastoral in Zusammenarbeit mit der Kindertagesstätte
  • Seelsorgliche Begleitung von Familien
  • Kontaktpflege zur Elternvertretung
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1.3 Stärkung der Zusammenarbeit in der Pfarrgemeinde bzw. pastoralen Einheit zwischen Kindertageseinrichtung und anderen pastoralen Orten in der Seelsorgeeinheit

Die Kita-Pastoral ist in die Gesamtpastoral der pastoralen Einheit integriert und deren fester Bestandteil. Wie eine Kooperation vor Ort konkret erfolgt, ist an den Bedürfnissen von Kindern und Familien orientiert.
  • Sorge tragen für die Zusammenarbeit und Vernetzung103# in der Pfarrgemeinde bzw. pastoralen Einheit („Brückenfunktion“) mit dem Ziel, „dass Kinder und ihre Familien in ihrer [d. h. der Pfarrgemeinde] Mitte eine helfende und feiernde Gemeinschaft erfahren“104#
    • achtet auf verbindliche Regelungen der Kommunikation:
      • mindestens jährliche gemeinsame Sitzung des Pfarrgemeinde- bzw. Seelsorgerates mit Mitarbeitenden des Kita-Teams, um die Arbeit der Kindertageseinrichtung darzustellen und die Ziele und Konzeption weiterzuentwickeln
      • sichert die beratende Mitgliedschaft der Leiterin/des Leiters im Pfarrgemeinderat bzw. Seelsorgerat105# sowie die Anhörung der Leitung und ggf. der Mitarbeitervertretung vor Entscheidungen des Verwaltungsrates
      • prüft gemeinsam mit der Leitung/den Leitungen und dem Pastoralteam, ob es sinnvoll ist, dass die Leitung/-en regelmäßig oder gelegentlich an den Dienstgesprächen des Pastoralteams oder der Seelsorgekonferenz der pastoralen Einheit teilnimmt/teilnehmen
    • achtet auf die wechselseitige Beteiligung an den Festen (Gottesdiensten, Pfarrfest, Kindergartenfest)
    • fördert und institutionalisiert die Kontakte zwischen den Kita-Teams einer Pfarrei bzw. pastoralen Einheit
    • unterstützt die ehrenamtlichen Kontaktpersonen von Pfarrgemeinde- bzw. Seelsorgerat
    • unterstützt dabei, die Einrichtungen, Gruppierungen, Verbände und Gremien der Pfarrgemeinde/pastoralen Einheit mit den jeweiligen Ansprechpartnern allen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt zu machen
    • arbeitet in Gremien der Kooperation mit (z. B. AG „Kita und Familie“, Sachausschuss „Kita- und Familienpastoral“ des PGR bzw. SSR)
    • lädt ein zur Teilnahme am Leben der ganzen Pfarrgemeinde
  • Ist ggf. (mit)verantwortlich für die Umsetzung des familienpastoralen Konzeptes der pastoralen Einheit
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1.4 Zusammenarbeit auf Dekanatsebene bzw. Region und mit der Diözesanebene106#

  • Mitwirkung bei Einkehrtagen (Oasentage, Besinnungstage etc.…) für die Erzieher/-innen eines Dekanats in Zusammenarbeit von Dekanatsreferent und Institut für Geistliche Begleitung
  • Teilnahme an den Treffen der „Regionalen AG Kita- und Familienpastoral“ für pastorale Begleiter/-innen von Kindertagesstätten (Mainz, Rheinhessen, Südhessen, „Mittelhessen“, Oberhessen)
  • Teilnahme an den Fachforen „Kita- und Familienpastoral“
  • Zusammenarbeit mit dem Referat „Kindertagesstätten im pastoralen Raum“ beim Caritasverband für die Diözese Mainz e.V.
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2. Voraussetzungen bei den pastoralen Begleiterinnen und Begleitern

2.1
Um den Alltag der Kindertageseinrichtung/-en näher kennenzulernen, bereiten sich pastorale Begleiter/-innen auf ihre Aufgabe durch eine mindestens zwei Tage dauernde Hospitation in einer Kita ihrer pastoralen Einheit vor („Kommt und seht!“/Joh 1,39).
2.2
Pastorale Begleiter sollen in diese/-r Aufgabe
  1. eingeführt (2. Ausbildungsphase der pastoralen Berufe > diözesan),
  2. fortgebildet (Fortbildungsangebote > diözesan) und
  3. begleitet (kollegialer Austausch, kontinuierliche Evaluation der Qualität pastoraler Begleitung > regional) werden.
2.3
Pastorale Begleiter/-innen tragen Mitsorge für die Umsetzung der Pastoralen Richtlinien Nr. 12 in der Pfarrgemeinde bzw. pastoralen Einheit und kennen die relevante Grundsatzliteratur bzw. -papiere (vgl. Literaturhinweise im Anhang).
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3. Rahmenbedingungen der pastoralen Begleitung

3.1
Die neuen pastoralen Räume haben eine Situation geschaffen, dass Pfarrer und andere hauptamtlich pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Seelsorgeteam) für einen größeren pastoralen Raum und damit auch häufig für mehrere Kindertageseinrichtungen pastorale Verantwortung tragen.
Im Sinne der in unserem Bistum als verpflichtendes Grundprinzip geltenden „arbeitsteiligen Kooperation“ erfolgt daher die pastorale Begleitung aller in der pastoralen Einheit befindlichen katholischen Kindertagesstätten in der Regel durch beauftragte Mitarbeiter/-innen des Seelsorgeteams. Dies kann durchaus sinnvoll auch durch eine Person für die pastorale Einheit wahrgenommen werden.
Aufgrund der Rollenverschiedenheit zwischen der Rolle des Dienstvorgesetzten und der Rolle des Seelsorgers und spirituellen Begleiters braucht es eine besondere Sensibilität und ist eine Trennung der Aufgaben von Trägerverantwortlichen und der Aufgabe der pastoralen Begleiterin/des pastoralen Begleiters empfehlenswert.
3.2
Das Arbeitsfeld der pastoralen Begleitung kann
  1. eine einzelne oder mehrere katholische Kindertageseinrichtungen einer Pfarrgemeinde
  2. eine einzelne oder mehrere katholische Kindertageseinrichtungen einer pastoralen Einheit (Pfarrgruppe bzw. Pfarreienverbund)
  3. alle Kitas eines Dekanats
umfassen.
3.3
Die Beauftragung zur pastoralen Begleitung erfolgt durch den leitenden Pfarrer des pastoralen Teams im Rahmen der Aufgaben- und Zuständigkeitsabsprachen und -verteilung und ist in die Stellenbeschreibung mit einem Zeitkontingent zu übernehmen. Erfahrungsgemäß werden für die Aufgabe je Kita durchschnittlich ca. 3 Stunden pro Woche benötigt. Wenn mehrere Kindertageseinrichtungen begleitet werden, können sich gewisse Synergien zeigen. Ist die pastorale Begleitung in das gesamte Feld von Familienpastoral in der pastoralen Einheit eingebunden, muss von einem höheren Zeitbudget ausgegangen werden.
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Literatur und Grundlagentexte

Weltkirche
Rahner, Karl / Vorgrimler, Herbert (Hg.), Kleines Konzilskompendium: Sämtliche Texte des Zweiten Vatikanischen Konzils, Freiburg i. Br. 1966, 35. Aufl. des Gesamtwerkes, 2008
Enzyklika Redemptor hominis von Papst Johannes Paul II. (1979) an die verehrten Mitbrüder im Bischofsamt, die Priester und Ordensleute, die Söhne und Töchter der Kirche und an alle Menschen guten Willens zum Beginn seines päpstlichen Amtes, in: Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 6, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 1979
Enzyklika Deus caritas est von Papst Benedikt XVI. (2005) an die Bischöfe, an die Priester und Diakone, an die gottgeweihten Personen und an alle Christgläubigen über die christliche Liebe, in: Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 171, hrsg. vom Sekretariat der deutschen Bischofskonferenz, Bonn (7. Aufl.) 2014
Kirche in Deutschland / Die deutschen Bischöfe
Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik. Offizielle Gesamtausgabe Bd. I, Freiburg (5. Aufl.) 1982, Neuausgabe in einem Band, Freiburg 2012
Welt entdecken, Glauben leben, Zum Bildungs- und Erziehungsauftrag katholischer Kindertageseinrichtungen (2008), in: Die deutschen Bischöfe Nr. 89, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2009
Berufen zur caritas, in: Die deutschen Bischöfe Nr. 91, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2009
Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Handreichung für katholische Schulen, Internate und Kindertageseinrichtungen, in: Die deutschen Bischöfe, Kommission für Erziehung und Schule, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2010
Das katholische Profil caritativer Dienste und Einrichtungen in der pluralen Gesellschaft, in: Die deutschen Bischöfe Nr. 98, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2014
Qualifikationsrahmen für die religiöse Bildung von Erzieherinnen und Erziehern an katholischen Fachschulen und Fachakademien, in: Die deutschen Bischöfe Nr. 99, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2014
Die pastoralen Herausforderungen der Familie im Kontext der Evangelisierung, Texte zur Bischofssynode 2014 und Dokumente der Deutschen Bischofskonferenz (Arbeitshilfen Nr. 273), hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2014
Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse, in: Die deutschen Bischöfe Nr. 95A, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2015
Für das Bistum Mainz in: Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Mainz vom 15. Juni 2015, Nr. 8, Ziff 87, S. 105ff.
Kirchliches Arbeitsrecht, in: Die deutschen Bischöfe Nr. 95, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2015
Die Berufung und Sendung der Familie in Kirche und Welt von heute, Texte zur Bischofssynode 2015 und Dokumente der Deutschen Bischofskonferenz (Arbeitshilfen Nr. 276), hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2015
Deutscher Caritasverband / Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK)
Rolle und Beitrag der verbandlichen Caritas in den pastoralen Räumen, Impulspapier, hrsg. vom Deutschen Caritasverband, Freiburg 2008
Gott und den Menschen nahe, Das Profil katholischer Kindertageseinrichtungen, Ein Eckpunktepapier, hrsg. vom Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband e.V., Freiburg / Erfurt 2009
Zeit und Raum für Kinder, Kölner Memorandum, hrsg. vom Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband e.V., Köln 2012
Baumgartner, Isidor, Katholische Kindertageseinrichtungen in den neuen pastoralen Räumen, Forschungsbericht im Auftrag des KTK-Bundesverbandes und des KTK-Landesverbandes Bayern, 2012
KTK-Gütesiegel, Bundesrahmenhandbuch, hrsg. vom Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband e.V., Freiburg (8. veränderte Aufl.) 2014
Diözese Mainz und Bistümer in Hessen und Rheinland-Pfalz
Dienstordnung für pädagogische Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in den Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Mainz (DO), in: Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Mainz, Nr. 11, 2. September 1995
Handbuch für Verwaltungsräte der Kirchengemeinden im Bistum Mainz, hrsg. vom Bischöflichen Ordinariat Mainz, Finanzdezernat, Mainz (2. Aufl.) 2005
Pastorale Räte und Gremien im Bistum Mainz, Statuten, hrsg. vom Bischöflichen Ordinariat Mainz, 2007
Verordnung des Generalvikars über die Elternvertretungen in den Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Mainz (ElternVVO), hrsg. vom Bischöflichen Ordinariat Mainz, 2007
Schutzkonzept für Tageseinrichtungen in Trägerschaft der katholischen Kirchengemeinden im Bistum Mainz, hrsg. vom Bischöflichen Ordinariat Mainz, 2007
Bildung und Erziehung in katholischen Kindertageseinrichtungen, Leitfaden der Bistümer in Hessen zur Umsetzung des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans. Bildung von Anfang an. Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen, hrsg. von den Bistümern Fulda, Limburg, Mainz und Paderborn, 2009
Bildung und Erziehung in katholischen Kindertageseinrichtungen, Leitfaden der Bistümer in Rheinland-Pfalz zur Umsetzung der „Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz“, hrsg. von den Bistümern Köln, Limburg, Mainz, Speyer und Trier, 2011
Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) für das Bistum Mainz, hrsg. von der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft für die Mitarbeitervertretungen im Bistum Mainz, Mainz (2. Aufl.) 2013
Ehrenamtliche/freiwillige Mitarbeit in der verbandlichen Caritas und der Caritas der Gemeinde, Rahmenkonzept und Anregungen zur Umsetzung und Förderung, hrsg. vom Caritasverband für die Diözese Mainz e.V., 2013
Verantwortungsmatrix zur Regelung der Aufgaben und Kompetenzen im Rahmen der Betriebsführung einer katholischen Kindertagesstätte im Bistum Mainz, 2014
Ordnung der katholischen Tageseinrichtung für Kinder in der Diözese Mainz (OTK), hrsg. vom Bischöflichen Ordinariat Mainz, 2014
Im Vertrauen wachsen, Leitfaden der Bistümer in Hessen zur Umsetzung des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans in den ersten drei Lebensjahren, hrsg. von den Bistümern Fulda, Limburg, Mainz und Paderborn, 2014
Bistumssiegel „Katholisches Familienzentrum im Bistum Mainz“, hrsg. vom Caritasverband für die Diözese Mainz e.V. und dem Bischöflichen Ordinariat Mainz, 2015
Verordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch im Bistum Mainz, hrsg. vom Bischöflichen Ordinariat Mainz, 2015
Landesebene Hessen und Rheinland-Pfalz
Bildung von Anfang an, Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen, Hessisches Sozialministerium und Hessisches Kultusministerium (Hg.), 2008
Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz, Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz (Hg.), 2004
Fachliteratur
Leinhäupl, Andreas / Grothe, Bärbel (Hg.), Miteinander Glauben (er)leben, Religionspädagogik im Elementarbereich – Ein Lese- und Arbeitsbuch, Osnabrück 2012
Michel, Andreas, Gott und Gewalt gegen Kinder im Alten Testament = Forschungen zum Alten Testament, 37, Tübingen 2003 (über den DiCV ausleihbar)
Müller, Peter, In der Mitte der Gemeinde. Kinder im Neuen Testament, Neukirchen 1992 (über den DiCV ausleihbar)
Rahner, Karl, Gedanken zu einer Theologie der Kindheit, in: ders. (Hg.), Schriften zur Theologie, Benzinger, Einsiedeln u. a. 1966 (über den DiCV ausleihbar)
Salgo, Ludwig, Der Anwalt des Kindes. Die Vertretung von Kindern in zivilrechtlichen Kindesschutzverfahren, Frankfurt 1996 (über den DiCV ausleihbar)
Schickhardt, Christoph, Kinderethik: Der moralische Status und die Rechte der Kinder, Mentis-Verlag, Münster 2012
Wolff, Hans Walter, Anthropologie des Alten Testaments, Neuauflage hrsg. von Bernd Janowski, München 2010 (über den DiCV ausleihbar)
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Arbeitshilfen

Kooperation von katholischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen, Arbeitshilfe Nr. 1, hrsg. vom Caritasverband für die Diözese Mainz e.V., 2008
Angebote für Familien und Kleinkinder in katholischen Kindertageseinrichtungen im Bistum Mainz, Arbeitshilfe Nr. 2 für katholische Tageseinrichtungen für Kinder, hrsg. vom Bischöflichen Ordinariat Mainz, 2011
Kirchenerkundung selbst gemacht, Eine kirchenpädagogische Arbeitshilfe, Arbeitshilfe Nr. 3, hrsg. vom Caritasverband für die Diözese Mainz e.V., 2011
Handlungsempfehlungen für ehrenamtliche Mitarbeit in katholischen Kindertageseinrichtungen im Bistum Mainz, Arbeitshilfe Nr. 4, hrsg. vom Caritasverband für die Diözese Mainz e.V., 2014
Handreichung „Pastoral und kommunale Kindertageseinrichtung“, Die Pastorale Einheit in Kontakt mit Kindertageseinrichtungen, die nicht in kirchlicher Trägerschaft sind, hrsg. vom Caritasverband für die Diözese Mainz e.V., 2012
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Ansprechstellen im Bistum Mainz

(Stand: Februar 2016)
Bischöfliches Ordinariat
Bischofsplatz 2, 55116 Mainz
Tel.: 06131 253-0
Fax: 06131 253-401
Homepage: www.bistum-mainz.de
Stabsstelle Kindertageseinrichtungen, Zentraldezernat
E-Mail: kindertageseinrichtungen@bistum-mainz.de
Stabsstelle Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz, Zentraldezernat
E-Mail: arbeitssicherheit@bistum-mainz.de
Stabsstelle Migration / Integration, Zentraldezernat
E-Mail: migration@bistum-mainz.de
Datenschutzbeauftragter für das Bistum Mainz, Zentraldezernat
E-Mail: datenschutz@bistum-mainz.de
Koordinationsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch, Zentraldezernat, E-Mail: praevention-missbrauch@bistum-mainz.de
Abteilung Allgemeine Verwaltung, Referat Christlich-Islamischer Dialog, Zentraldezernat, E-Mail: oekumene@bistum-mainz.de
Bischöfliche Kanzlei, Zentraleinkauf für das Bistum Mainz, Zentraldezernat
E-Mail: kanzlei@bistum-mainz.de
Abteilung Fortbildung und Beratung, Trägerfortbildung und Gemeindeberatung, Dezernat Personal, E-Mail: fortbildung@bistum-mainz.de
Bischöfliches Jugendamt / Diözesanstelle des BDKJ, Referat Freiwilligendienste (u. a. Freiwilliges Soziales Jahr/FSJ), Dezernat Jugendseelsorge
Am Fort Gonsenheim 54, 55122 Mainz
E-Mail: referat-freiwilligendienste@bistum-mainz.de
Diözesanstelle Pfarrgemeinderäte / Seelsorgeräte / Dekanatsräte, Dezernat Pastorale Räte, E-Mail: pgr@bistum-mainz.de
Abteilung Gemeindeseelsorge, Referat Gemeindeaufbau und pastorale Strukturen, Dez. Seelsorge, E-Mail: gemeindeaufbau@bistum-mainz.de
Abteilung Gemeindeseelsorge, Referat Liturgie, Dezernat Seelsorge, E-Mail: liturgie@bistum-mainz.de
Abteilung Übergemeindliche Seelsorge, Referat Erwachsenenseelsorge, Dezernat Seelsorge, E-Mail: erwachsenenseelsorge@bistum-mainz.de
Bildungswerk der Diözese Mainz, Koordinationsstelle „kess-erziehen“, regionale Bildungswerke, Familienbildungsstätten, Büchereiarbeit, Dezernat Weiterbildung, Große Weißgasse 13, 55116 Mainz,
E-Mail: bw.rheinhessen@bistum-mainz.de
Zentrale Gehaltsabrechnungsstelle (ZGASt) für katholische Kindertageseinrichtungen im Bistum Mainz, Dezernat Caritas und Soziale Arbeit Bahnstraße 32, 55128 Mainz, Tel.: 06131 2826-217
Abteilung Kirchengemeinden, Finanzdezernat, Maria-Ward-Straße 2, 55116 Mainz, E-Mail: kirchengemeinden@bistum-mainz.de
Abteilung Versicherungen; Bistum und Kirchengemeinden, Finanzdezernat, Maria-Ward-Straße 2, 55116 Mainz,
E-Mail: versicherungen@bistum-mainz.de
Abteilung Baubetreuung Kirchengemeinden, Baudezernat
E-Mail: bauundkunst@bistum-mainz.de
Caritasverband für die Diözese Mainz e.V.
Bahnstraße 32, 55128 Mainz
Tel.: 06131 2826-0
Fax: 06131 2826-209
E-Mail: caritas@bistum-mainz.de bzw.
kindertagesstaetten@bistum-mainz.de
Homepage: www.caritas-bistum-mainz.de und www.carinet.de
Kita-Seite: www.bistummainz.de/einrichtungen/kitadb/index.html
Fachbereich 3: Kindertagesstätten
Referat Kindertagesstätten (Fachberatungen, Qualitätsstelle, Fortbildungen)
Referat Kindertagesstätten im pastoralen Raum
weitere Ansprechstellen im Caritasverband für die Diözese Mainz e.V.:
Stabsstelle Sozialpolitik und Verbandskommunikation
Referat Arbeitsrecht
Fachbereich Gemeindecaritas und Engagementförderung
(u. a. Referat Freiwilligendienste)
Referat Hauswirtschaft
Referat Familienhilfe
Netzwerk Leben
Bezirkscaritasverbände
Caritasverband Darmstadt e.V., Heinrichstraße 32, 64283 Darmstadt
E-Mail: info@caritas-darmstadt.de
Caritasverband Gießen e.V., Frankfurter Straße 44, 35392 Gießen
E-Mail: info@caritas-giessen.de
Caritasverband Mainz e.V., Grebenstraße 9, 55116 Mainz
E-Mail: info@caritas-mainz.de
Caritasverband Offenbach e.V., Schumannstraße 182, 63069 Offenbach
E-Mail: info@caritas-offenbach.de
Caritasverband Worms e.V., Kriemhildenstraße 6, 67547 Worms
E-Mail: caritas@caritas-worms.de
Geistliche Begleitung / Exerzitien
Institut für Geistliche Begleitung von Hauptamtlichen in Seelsorge und Caritas
Himmelgasse 7, 55116 Mainz, Tel.: 06131 253-437
E-Mail: institutgeistlichebegleitung@bistum-mainz.de
Homepage: bistum-mainz.de/institut-geistliche-begleitung
Hochschulen
Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
Katholisch-Theologische Fakultät
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1 ↑ z. B. Schutzauftrag im Kinder- und Jugendhilfegesetz/Sozialgesetzbuch VIII und UN-Behindertenrechtskonvention
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2 ↑ Vgl. KTK-Gütesiegel, Bundesrahmenhandbuch, hrsg. vom Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband e.V., Freiburg (8. veränderte Aufl.) 2014
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3 ↑ Welt entdecken, Glauben leben, Zum Bildungs- und Erziehungsauftrag katholischer Kindertageseinrichtungen (2008), in: Die deutschen Bischöfe Nr. 89, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2009; Das katholische Profil caritativer Dienste und Einrichtungen in der pluralen Gesellschaft, in: Die deutschen Bischöfe Nr. 98, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2014
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4 ↑ Enzyklika Deus caritas est von Papst Benedikt XVI. (2005) an die Bischöfe, an die Priester und Diakone, an die gottgeweihten Personen und an alle Christgläubigen über die christliche Liebe, in: Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 171, hrsg. vom Sekretariat der deutschen Bischofskonferenz, Bonn (7. Aufl.) 2014
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5 ↑ Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse, in: Die deutschen Bischöfe Nr. 95A, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2015
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6 ↑ Baumgartner, Isidor, Katholische Kindertageseinrichtungen in den neuen pastoralen Räumen, Forschungsbericht im Auftrag des KTK-Bundesverbandes und des KTK-Landesverbandes Bayern, 2012
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7 ↑ Vgl. dazu: Die pastoralen Herausforderungen der Familie im Kontext der Evangelisierung, Texte zur Bischofssynode 2014 und Dokumente der Deutschen Bischofskonferenz (Arbeitshilfen Nr. 273), hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2014; Die Berufung und Sendung der Familie in Kirche und Welt von heute, Texte zur Bischofssynode 2015 und Dokumente der Deutschen Bischofskonferenz (Arbeitshilfen Nr. 276), hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2015
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8 ↑ Gaudium et spes (GS) 1
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9 ↑ Vgl. Präambel zum Bistumssiegel „Katholisches Familienzentrum im Bistum Mainz“, hrsg. vom Caritasverband für die Diözese Mainz e. V. und dem Bischöflichen Ordinariat Mainz, 2015
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10 ↑ Welt entdecken, 5
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11 ↑ Gravissimum educationis (GE) 1
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12 ↑ Vgl. Bildung und Erziehung in katholischen Kindertageseinrichtungen, Leitfaden der Bistümer in Hessen zur Umsetzung des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplanes Bildung von Anfang an. Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen, hrsg. von den Bistümern Fulda, Limburg, Mainz und Paderborn, 2009;
Bildung und Erziehung in katholischen Kindertageseinrichtungen, Leitfaden der Bistümer in Rheinland-Pfalz zur Umsetzung der „Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz“, hrsg. von den Bistümern Köln, Limburg, Mainz, Speyer und Trier, 2011
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13 ↑ Für Hessen: Bildung von Anfang an, Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen, Hessisches Sozialministerium und Hessisches Kultusministerium (Hg.) 2008 Für Rheinland-Pfalz: Bildungs- und Erziehungsempfehlungen für Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz, Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz (Hg.) 2004
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14 ↑ Rolle und Beitrag der verbandlichen Caritas in den pastoralen Räumen, Impulspapier, hrsg. vom Deutschen Caritasverband, Freiburg 2008,12
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16 ↑ Siehe Verordnung des Generalvikars über die Elternvertretungen in den Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Mainz (ElternVVO) in: Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Mainz, Nr. 12, 1. September 2007 und Erläuterungen zur Verordnung über die Elternvertretungen, Mainz 2008
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17 ↑ Siehe Kapitel 3 der Pastoralen Richtlinien
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18 ↑ Hierzu sei verwiesen auf „Handlungsempfehlungen für ehrenamtliche Mitarbeit in katholischen Kindertageseinrichtungen im Bistum Mainz“, Arbeitshilfe Nr. 4, hrsg. vom Caritasverband für die Diözese Mainz e.V., 2014
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19 ↑ Ehrenamtliche/freiwillige Mitarbeit in der verbandlichen Caritas und der Caritas der Gemeinde, Rahmenkonzept und Anregungen zur Umsetzung und Förderung, hrsg. vom Caritasverband für die Diözese Mainz e.V., 2013, 9
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20 ↑ Orientiert an den neun Qualitätsbereichen des Gütesiegels des Bundesverbandes Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK)
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21 ↑ Vgl. Gott und den Menschen nahe, Das Profil katholischer Kindertageseinrichtungen, Ein Eckpunktepapier, hrsg. vom Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband e.V., Freiburg/Erfurt 2009, 2
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22 ↑ Leitfaden der Bistümer in Rheinland-Pfalz, 4
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23 ↑ Vgl. GE 1
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24 ↑ Zeit und Raum für Kinder, Kölner Memorandum, hrsg. vom Verband Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) – Bundesverband e.V., 2012, 1; vgl. auch Schutzkonzept für Tageseinrichtungen in Trägerschaft der katholischen Kirchengemeinden im Bistum Mainz, in: Kirchliches Amtsblatt Nr. 15, 12. November 2007
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25 ↑ Zur internationalen Gesprächssituation vgl. L. Salgo, Der Anwalt des Kindes. Die Vertretung von Kindern in zivilrechtlichen Kindesschutzverfahren, Frankfurt 1996
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26 ↑ H. W. Wolff, Anthropologie des Alten Testaments, Neuauflage hrsg. von B. Janowski, München 2010, 252
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27 ↑ Wolff, 252–262
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28 ↑ Vertiefende und weiterführende Literatur hierzu: A. Michel, Gott und Gewalt gegen Kinder im Alten Testament = Forschungen zum Alten Testament, 37, Tübingen 2003; P. Müller, In der Mitte der Gemeinde. Kinder im Neuen Testament, Neukirchen 1992; Ch. Schickhardt, Kinderethik: Der moralische Status und die Rechte der Kinder, Mentis-Verlag, Münster 2012; K. Rahner, Gedanken zu einer Theologie der Kindheit, in: ders. (Hg.), Schriften zur Theologie, Benzinger, Einsiedeln u. a. 1966, 313-329
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29 ↑ geregelt in: Verordnung zur Prävention von sexuellem Missbrauch im Bistum Mainz, hrsg. vom Bischöflichen Ordinariat Mainz, 2015
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30 ↑ geregelt in § 8a SGB VIII und im novellierten Bundeskinderschutzgesetz von 2012
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31 ↑ Zeit und Raum für Kinder, 1
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32 ↑ DCE, 31
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33 ↑ Vgl. Synodenbeschluss „Schwerpunkte kirchlicher Verantwortung im Bildungsbereich. Zur Erziehung des Kindes in den ersten 6 Lebensjahren“, in: Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik. Offizielle Gesamtausgabe Bd. I, Freiburg (5. Aufl.) 1982, 525; Neuausgabe in einem Band, Freiburg 2012
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34 ↑ Vgl. Vorwort der Generalvikare der Bistümer in Hessen in: Im Vertrauen wachsen, Leitfaden der Bistümer in Hessen zur Umsetzung des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans in den ersten drei Lebensjahren, hrsg. von den Bistümern Fulda, Limburg, Mainz und Paderborn, 2014, 1
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35 ↑ Welt entdecken, 18
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36 ↑ Welt entdecken, 32
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37 ↑ Vgl. GE 3
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38 ↑ Welt entdecken, 18f.
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39 ↑ Welt entdecken, 20
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40 ↑ KTK-Gütesiegel, Einleitung, 1
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41 ↑ Vgl. § 22a (3) SGB VIII
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43 ↑ Vgl. Welt entdecken, 11
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44 ↑ Vgl. KTK-Eckpunktepapier, Gott und den Menschen nahe, 3
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45 ↑ KTK-Gütesiegel, Eltern, Anforderung 3
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46 ↑ Vgl. ElternVVO im Bistum Mainz
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47 ↑ Vgl. KTK-Gütesiegel, Kirchengemeinde, Anforderung 1
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48 ↑ Vgl. Impulspapier „Rolle und Beitrag der verbandlichen Caritas in den pastoralen Räumen“, 12
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49 ↑ Welt entdecken, 20
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50 ↑ Vgl. KTK-Gütesiegel, Kirchengemeinde, Anforderung 3
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51 ↑ Vgl. KTK-Eckpunktepapier, Gott und den Menschen nahe, 2
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52 ↑ Gilt auch, wenn die Pfarrgemeinde nicht Träger der Kindertageseinrichtung ist
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53 ↑ Pastorale Räte und Gremien im Bistum Mainz, Statuten, hrsg. vom Bischöflichen Ordinariat Mainz, 2007, Präambel
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54 ↑ Ebd. § 2 (2), Nr. 13
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55 ↑ Vgl. ebd.
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56 ↑ Ebd. § 1 (6)
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57 ↑ Vgl. Handbuch für Verwaltungsräte der Kirchengemeinden im Bistum Mainz, hrsg. vom Bischöflichen Ordinariat, Finanzdezernat, Mainz (2. Aufl.) 2005, 114–142
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58 ↑ Veröffentlicht durch den Generalvikar des Bistums am 17.02.2014
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59 ↑ Siehe hierzu Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) für das Bistum Mainz in ihrer jeweils gültigen Fassung
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60 ↑ Siehe „Verantwortungsmatrix zur Regelung von Aufgaben und Kompetenzen im Rahmen der Betriebsführung einer katholischen Kindertagesstätte im Bistum Mainz“ in ihrer jeweils gültigen Fassung
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61 ↑ Vgl. einleitende Erläuterungen zur Verantwortungsmatrix von 2014
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62 ↑ Vgl. Handreichung „Pastoral und kommunale Kindertageseinrichtung“, Die Pastorale Einheit in Kontakt mit Kindertageseinrichtungen, die nicht in kirchlicher Trägerschaft sind, hrsg. vom Caritasverband für die Diözese Mainz e.V., 2012
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63 ↑ Vgl. Lumen gentium (LG) 1
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64 ↑ Studie Baumgartner, 6, vgl. auch Enzyklika Redemptor hominis von Papst Johannes Paul II. (1979) an die verehrten Mitbrüder im Bischofsamt, die Priester und Ordensleute, die Söhne und Töchter der Kirche und an alle Menschen guten Willens zum Beginn seines päpstlichen Amtes, in: Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls Nr. 6, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 1979, 14
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65 ↑ Welt entdecken, 37
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66 ↑ Vgl. LG 1
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67 ↑ Vgl. Welt entdecken, 42ff
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68 ↑ DCE, 31
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69 ↑ KTK-Gütesiegel, Glaube, Anforderung 2
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70 ↑ W. Gatzweiler, Religionspädagogik in der Krippe, in: A. Leinhäupl / B. Grothe (Hrsg.), Miteinander Glauben (er)leben, Religionspädagogik im Elementarbereich – Ein Lese- und Arbeitsbuch, Osnabrück 2012, 200
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71 ↑ Vgl. Welt entdecken, 43
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72 ↑ Vgl. KTK-Gütesiegel, Glaube, Anforderung 1
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73 ↑ Welt entdecken, 43
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74 ↑ Zeit und Raum für Kinder, 2
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75 ↑ Vgl. KTK-Gütesiegel, Träger und Leitung, Anforderung 1
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76 ↑ Vgl. Kirchenvermögensverwaltungsgesetz (KVVG)
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77 ↑ Vgl. oben Kapitel 3
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78 ↑ Art. 140 GrO in: Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Mainz vom 15. Juni 2015, Nr. 8, Ziff 87, 105ff. sowie in der zukünftig jeweils geltenden Fassung.
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79 ↑ Vgl. Art. 1 GrO und ebenso KTK-Gütesiegel, Träger und Leitung, Anforderung 2
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80 ↑ Art. 3 Abs. 1 GrO
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81 ↑ Art. 3 Abs. 3 GrO
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82 ↑ Art. 3 Abs. 5 GrO
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83 ↑ Vgl. Art. 3 Absätze 2 und 4 sowie Art. 4 GrO
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84 ↑ Vgl. Handbuch für Verwaltungsräte der Kirchengemeinden im Bistum Mainz,134ff.
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85 ↑ Vgl. § 34 MAVO Bistum Mainz
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86 ↑ Dienstordnung für pädagogische Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in den Katholischen Tageseinrichtungen für Kinder im Bistum Mainz (DO), in: Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Mainz, Nr. 11, 2. September 1995
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87 ↑ Vgl. Einleitung zur Verantwortungsmatrix
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88 ↑ Die Ansprechstellen im Bischöflichen Ordinariat sind im Anhang aufgeführt.
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89 ↑ Die Ansprechstellen im Caritasverband für die Diözese Mainz e.V. sind im Anhang aufgeführt.
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90 ↑ KTK-Gütesiegel, Träger und Leitung, Anforderung 2
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91 ↑ Welt entdecken, 43
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92 ↑ Vgl. Art. 4 GrO
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93 ↑ Vgl. dazu auch: Qualifikationsrahmen für die religiöse Bildung von Erzieherinnen und Erziehern an katholischen Fachschulen und Fachakademien, in: Die deutschen Bischöfe Nr. 99, hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2014; Anschriften der Ausbildungsstätten: siehe Ansprechstellen im Anhang
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94 ↑ Vgl. KTK-Gütesiegel, Mittel, Anforderung 3
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95 ↑ Vgl. KTK-Gütesiegel, Mittel, Anforderungen 1–3
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96 ↑ Vgl. Regelungen in den Haushaltsanweisungen des Bistums Mainz
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97 ↑ § 22a (1) SGB VIII von 1991
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98 ↑ KTK-Gütesiegel, Einleitung, 3
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99 ↑ Vgl. SGB VIII § 22 a
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100 ↑ Vgl. KTK-Gütesiegel, Qualitätsentwicklung und -sicherung, Anforderung 2
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101 ↑ Vgl. I. Baumgartner, Katholische Kindertageseinrichtungen in den neuen pastoralen Räumen, Kurzfassung des Forschungsberichtes des Verbandes Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) e.V. und des Verbandes Katholischer Kindertageseinrichtungen Bayern e.V., Freiburg 2012, 44
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102 ↑ Mit allen neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird obligatorisch ein Einzelgespräch geführt.
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103 ↑ KTK-Gütesiegel, Kirchengemeinde, 2 und Anforderung 5
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104 ↑ KTK-Gütesiegel, Kirchengemeinde, 2
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105 ↑ Statut für die Pfarrgemeinderäte in der Diözese Mainz § 1, Abs. 6 Punkt 2
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106 ↑ Bei den folgenden Punkten handelt es sich um Vorschläge und Beispiele.