Bistum Mainz
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Änderung der Formulare „Anmeldung zur Taufe“ und „Mitteilung über eine Erwachsenentaufe“

(Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Mainz 2009, Nr. 14, Ziff. 144, S. 133 ff.)

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Aufgrund von Veränderungen des deutschen Personenstandsgesetzes kann die Zugehörigkeit eines getauften Kindes zur Katholischen Kirche seit dem 01.01.2009 auf Wunsch der/des Sorgeberechtigten oder ab Vollendung des 14. Lebensjahres auf eigenen Wunsch in das Geburtenregister eingetragen werden.
Um das Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten und die zuverlässige Weitergabe der Information sicher zu stellen, soll dies zukünftig über eine formularmäßige Mitteilung an das Standesamt erfolgen.
Aus diesem Grund ist der Formularsatz „Anmeldung zur Taufe“ für Kinder unter 14 Jahren um eine „Mitteilung an das Standesamt des Geburtsortes“ ergänzt worden. Der Wunsch nach Eintragung der Taufe in das Geburtenregister ist von dem/den Sorgeberechtigten durch Unterschrift zu dokumentieren. Sofern das Kind zwei Sorgeberechtigte hat, ist die Unterschrift von ihnen beiden zu leisten, und zwar – um den Verwaltungsaufwand zu erleichtern – am besten unmittelbar bei der Anmeldung zur Taufe bzw. dem Taufgespräch.
Für Kinder über 14 Jahre, die durch die Taufe in die Katholische Kirche aufgenommen wurden, ist der Formularsatz „Mitteilung über Erwachsenentaufe“ ebenfalls um das o. g. Formular ergänzt worden. Hier wird der Wunsch nach Eintragung in das Geburtenregister durch die Unterschrift des Täuflings selbst bestätigt.
Diese Neuregelung bietet die Möglichkeit, die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche auch im Geburten- und nicht nur im Melderegister angeben zu können. Damit werden Unrichtigkeiten und Fehler ausgeschlossen, wie sie im Bereich des Melderegisters häufiger vorkommen (z. B. im Zusammenhang mit einem Wechsel des Wohnortes). Darüber hinaus erhöht sie die Wahrnehmung der Religionszugehörigkeit im öffentlichen Raum.
Die ergänzten Formulare stehen im Meldewesenprogramm E-MIP zur Verfügung.