Bistum Mainz
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Verordnung zur Schulpastoral an katholischen Schulen in freier Trägerschaft im Bistum Mainz

vom 1. Juni 2008

(Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Mainz 2008, Nr. 7, Ziff. 99, S. 85 ff.)

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EIN ANGEBOT

Schulpastoral ist ein Dienst der katholischen Kirche an und mit den Menschen in der Schule - die gleichermaßen Lern- und Lebensort ist. Sie wendet sich an Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern, Verwaltungs- und technische Angestellte.
„Schulpastoral macht sich diese Ziele kirchlicher Sendung zu eigen und sucht sie auf den Lern- und Lebensraum Schule anzuwenden. ... [Sie] lädt ein und gibt Hilfe, den Weg zu einem authentischen Glaubenszeugnis zu finden, wie immer es der Lern- und Lebensraum Schule ermöglicht und vorgibt. Ziel dieses Engagements ist ‚Menschwerdung in Solidarität’, damit in einem ganzheitlichen Wachstumsprozess der junge Mensch in seiner unverfügbaren Würde und Freiheit gefördert wird und einen lebendigen Sinn für seine Verantwortung für gesellschaftliche und politische Prozesse entwickelt.“1#
Schulpastoral gehört unverzichtbar als Bestandteil zum Selbstverständnis der Schulen in kirchlicher Trägerschaft. Schulseelsorger und Schulseelsorgerinnen gehören wie die Lehrenden und andere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zum personalen Angebot der Schule.
Je nach Schultyp entwickelt Schulpastoral unterschiedliche Ausprägungen und Gestaltungsformen wie Beratung und Begleitung, Räume der Begegnung, spirituelle Angebote, Reflexionstage, Konfliktbearbeitung und Prävention, Schulentwicklung, Angebote auf Klassenebene, Gruppenarbeit und anderes mehr. Die religiöse Dimension gibt diesen Aktivitäten den besonderen Stellenwert. Die vielfältigen Angebote sind auf das gemeinsame Ziel ausgerichtet, „allen am Schulleben Beteiligten Erlebnis- und Erfahrungsräume für das Leben- und Glaubenlernen [zu] eröffnen“.2#
Damit Schulpastoral gelingen kann, benötigt sie Personen, Zeit, Raum und Finanzen.
Die hier aufgeführten Regelungen beschreiben dafür den Rahmen an kirchlichen Schulen im Bistum Mainz.
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PERSONEN

Zur Zeit sind Pfarrer, Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten, vereinzelt auch andere pastorale Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen als Schulseelsorger und Schulseelsorgerinnen beauftragt. Sie unterrichten in der Regel zur Hälfte ihrer Stelle Katholische Religion, mit der anderen Hälfte sind sie in der Schulpastoral tätig.
Die jeweiligen Zuständigkeiten der Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger sind in einer Aufgabenbeschreibung festgelegt. Darin werden die personellen und örtlichen Möglichkeiten berücksichtigt. Hierfür sprechen sich Schulträger, örtliche Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger, die Schulleitungen, das Dezernat Schulen und Hochschulen und das Personaldezernat des Bischöflichen Ordinariates ab. Kommt es zu keiner Übereinkunft, entscheidet die Leitung des Dezernates Schulen und Hochschulen.
Die Fachaufsicht liegt in der Zuständigkeit des Dezernates Schulen und Hochschulen. Sie wird vom Vertreter oder der Vertreterin des Dezernates Schulen und Hochschulen wahrgenommen. Dies geschieht u.a. im Rahmen von Dienstbesprechungen mit der Schulseelsorgerin oder dem Schulseelsorger.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist der Schulseelsorgerin oder dem Schulseelsorger dienstlich vorgesetzt. Für die Schulseelsorgerin oder den Schulseelsorger gelten sinngemäß die Bestimmungen, die auch das Verhältnis der Lehrkräfte zur Schulleitung regeln. Die Regelungen von CIC can. 384 und can. 806 bleiben unberührt.
Das Schulpastoralteam besteht im Sinne dieser Verordnung aus der Schulseelsorgerin und dem Schulseelsorger einer Schule. Ihm sind die ehrenamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zugeordnet. Es berät die Entwicklung und Fortschreibung eines Konzeptes sowie die Durchführung der Angebote mit dem Ziel, sie als festes Element im Schulalltag zu verankern und zu garantieren. Fragen zur Leitung werden mit dem Dezernat Schulen und Hochschulen abgestimmt.
Das Dezernat Schulen und Hochschulen des Bischöflichen Ordinariats lädt mindestens einmal im Jahr alle hauptamtlich in der Schulpastoral Tätigen zur „Konferenz der Schulseelsorger und Schulseelsorgerinnen“ ein. Die Teilnahme gehört zur Dienstpflicht. Diese Jahreskonferenz unterstützt und koordiniert die Arbeit der Schulpastoral an den einzelnen Schulen des Bistums. Sie berät den Schulträger in allgemeinen Fragen der Schulpastoral.
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ZEIT

Sollte das personale Angebot an der Schule weniger als zwei halbe Stellen umfassen, können die Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger auch durch andere Lehrkräfte unterstützt werden, die im Bereich Schulpastoral sich fortgebildet haben, Beratungskompetenz besitzen, Deputatsstunden für Schulpastoral erhalten und seitens des Dezernates Schulen und Hochschulen beauftragt sind.
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RAUM

Für die Schulpastoral sind angemessene Räume einschließlich Inventar bereitzustellen. Dazu gehören ein Gottesdienst- oder Andachtsraum und ein Arbeitsraum oder Sprechzimmer (mit Schreibtisch, Telefon und PC). Sollte aufgrund zentraler Telefon- und Internetzugänge die Verschwiegenheit nicht garantiert werden für eingehende Anrufe und E-Mails, sind externe Leitungen bereitzustellen. Wenn aus seelsorglichen Gründen die Nutzung weiterer schulischer Räume (z. B. Gruppenräume) erforderlich ist, soll diese in Absprache mit der Schulleitung geregelt werden.
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FINANZEN

Für die Schulseelsorgerin und den Schulseelsorger trägt das Bistum die Personalkosten. Anfallende Büroarbeiten werden in angemessenem Umfang im Einvernehmen mit der Schulleitung über die betreffenden Schulsekretariate abgewickelt. Der Personaleinsatz hierfür ist im Verwaltungsbereich des Haushalts der Schule berücksichtigt.
Sachausgaben wie z. B. Materialien, Raumkosten, Bewirtschaftungskosten, Porto, Telefon, Instandhaltung, Benutzung von Geräten werden im jeweiligen Schulhaushalt ausgewiesen. Aus den Bistumsmitteln für Schulpastoral, die als Zuwendung des Bistums der Schulpastoral einer Schule zur Verfügung gestellt werden, sind die Angebote und Veranstaltungen zu bezahlen. Der Verwendungsrahmen ist seitens des Referates für Schulpastoral festgelegt. Nach Abschluss des Kalenderjahres ist dem Dezernat Schulen und Hochschulen über die Verwendung der Geldmittel eine Abschlussrechnung vorzulegen. Die Haushaltsabrechnung erfolgt durch die Schulseelsorgerin oder den Schulseelsorger. Die Haushaltsmittel sind jährlich fristgerecht zu beantragen.
Veranstaltungen, die von der Schulpastoral durchgeführt werden, müssen mit der Schulleitung abgestimmt sein. Sie sind nach der Genehmigung durch die Schulleitung als Schulveranstaltung versichert, wenn eine Teilnahmepflicht für die Schüler/innen besteht. Alle übrigen Veranstaltungen mit freiwilliger Teilnahme, wie z. B. Besinnungswochenenden, Zeltlager etc., sind über die Sammelversicherung der Schulpastoral (Dezernat Jugendseelsorge) privat versichert. Auslandsfahrten können durch Anmeldung bei der Versicherungsabteilung des Bischöflichen Ordinariates versichert werden. Die hierbei entstehenden Kosten sind von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu entrichten. Bei Auslandsfahrten müssen alle Mitarbeiter/innen eine Genehmigung des Generalvikars beantragen.
Eventuelle Zuschüsse seitens der staatlichen und kommunalen Behörden sind von der Schulpastoral zu beantragen.
Diese Verordnung des Generalvikars löst die „Rahmenordnung Schulseelsorge“ vom 15.01.1998 ab.
Mainz, den 1. Juni 2008
Dietmar Giebelmann
Generalvikar

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1 ↑ Die Deutschen Bischöfe, Kommission für Erziehung und Schule, Schulpastoral - der Dienst der Kirche an den Menschen im Handlungsfeld Schule, Heft 16, 22. Januar 1996, S. 15.
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2 ↑ Ebd., S. 16.