Bistum Mainz
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Änderungen zum Ehevorbereitungsprotokoll
vom 23. Februar 2021
(Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Mainz 2022, Nr. 1, Ziff. 1, S. 1 ff.)
#1. Änderungen zum Ehevorbereitungsprotokoll
Die von der Frühjahrs-Vollversammlung am 25.02.2021 beschlossenen Änderungsvorschläge zum Ehevorbereitungsprotokoll (EVP) (vgl. Prot. Nr. 4) wurden durch das decretum de immutatione der Kongregation für die Bischöfe (Prot. N" 74912005) vom 12.10.2021, das der Apostolische Nuntius mit Schreiben vom 03.11.2021 übermittelt hat, bestätigt.
Hiermit erfolgt die Promulgation gemäß § 16 Abs. 2 des Statuts der Deutschen Bischofskonferenz vom 23.02.2021
Der revidierte Text des Ehevorbereitungsprotokolls ist spätestens ab dem 01.06.2022 durchgängig zu verwenden.
Die Veränderungen betreffen insbesondere die Hinzufügung des Sachverhalts der Rituszugehörigkeit, die durch die zunehmende Zahl der Mitglieder der ecclesiae sui iuris notwendig wurde.
#2. Ehevorbereitungsprotokoll
Siehe Seite 2-9