Bistum Mainz
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Prozessabläufe bei der Aufnahme von Kindern unter drei Jahren in Kindertagesstätten im Bistum Mainz
vom 1. September 2009
(Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Mainz 2009, Nr. 11, Ziff. 117, S. 108 ff.)
#Vorhaben zur Aufnahme von Kindern unter drei Jahren können im Bistum Mainz nur genehmigt werden, wenn vor Ort ein Bedarf besteht und die Finanzierung sichergestellt ist und die Einrichtung die mit der Hereinnahme von Kindern unter 3 verbundenen zusätzlichen Aufgaben bewältigen kann. Verhandlungen und Planungen, die Kosten verursachen, bedürfen einer Vorabfreigabe durch den Diözesanverwaltungsrat. Nach einem befürwortenden Votum erfolgt die Detailplanung, deren Ergebnis wiederum dem Diözesanverwaltungsrat vorzulegen ist. Folgender Verfahrensablauf zur Beantragung ist einzuhalten.
Der Diözesanverwaltungsrat benötigt zur Vorabfreigabe vom Träger folgende Informationen:
- Besteht in der Einrichtung Nachfrage nach Plätzen für Kinder unter drei Jahren (Voranmeldungen, Warteliste)?
- Ergebnisse der Bedarfsplanung und Berechnungen des örtlichen Jugendhilfeträgers
- Einschätzung, wie sich der Bedarf vor Ort zukünftig entwickeln wird (z.B. Neubaugebiete)
- Information, welche Angebote durch katholische und andere Anbieter im Umfeld vorliegen oder in Planung sind. Hierbei sollten die Daten der gesamten Pfarrgruppe/ Pfarreienverbund sowie der kommunalen Gebietskörperschaft einbezogen werden
- Grundsätzliche Einschätzung, ob das bestehende Angebot der eigenen Einrichtung dem Bedarf entspricht oder ob das bestehende Angebot für die Aufnahme von Kindern unter 3 durch ein verändertes Angebot ersetzt werden sollte oder erweitert werden soll.
Die DiCV-Fachberatung steht dem Träger und der Leitung für die Erstellung des inhaltlichen, insbesondere pädagogischen Konzeptes beratend zur Verfügung. Finanzielle, insbesondere Personalkostenfragen beantwortet das Finanzdezernat. Nach Vorlage der Informationen durch den Träger erstellen DiCV-Fachberatung und Finanzdezernat eine Vorlage für den Diözesanverwaltungsrat.
Das Ergebnis der bisherigen Überlegungen wird im Diözesanverwaltungsrat beraten und mit einem befürwortenden oder ablehnenden Votum versehen. Dieses wird der Kirchengemeinde übermittelt.
Schritte nach einem befürwortenden Votum:
- Der Träger führt unter Einbeziehung der Elternvertretung eine einrichtungsspezifische Bedarfsumfrage mit verlässlichen Angaben und konkret benannten Fakten (zum Beispiel: welches Angebot, Öffnungszeiten, möglich veränderte Beiträge für die Eltern etc.) in der Elternschaft und ggf. mit potenziell interessierten Eltern durch und wertet diese aus.
- Der Träger erstellt ein Gesamtkonzept unter besonderer Berücksichtigung von Raum- und Personalplanung nach Abstimmung mit:
- DiCV-Fachberatung,
- Finanzdezernat,
- Diözesanbauamt,
- Gegebenenfalls Referentin für Hauswirtschaft beim DiCV
- Gegebenenfalls Gesundheitsamt/Veterinäramt
- Jugendamt/Landesjugendamt.
- Der Träger führt Gespräche mit den jeweiligen zuständigen Kommunen und Gebietskörperschaften zu Fragen der öffentlichen Fördermittel und weitergehender Finanzierung. Auf Anfrage begleitet das Finanzdezernat den Träger bei den Finanzierungsverhandlungen.
- Der Träger spricht mit der zuständigen Behörde über die Betriebserlaubnis.
- Der Träger erstellt eine Kostenplanung zu Investitions- und Betriebskosten
- Der Verwaltungsrat der Kirchengemeinde beschließt, ob er die Aufnahme von unter Dreijährigen in seiner Einrichtung anstrebt.
- Der Träger stellt seinen Antrag auf Änderung des Angebots an das Bischöfliche Ordinariat, Finanzdezernat mit Kopie an die Fachberatung des DiCV. Den Antragsunterlagen sind der Beschluss des Verwaltungsrates sowie eine Aufstellung der Bau-, Personal- und anderen Betriebskosten beigefügt. Sollten Baumaßnahmen erfolgen, ist ebenfalls der Bauantrag an das diözesane Bauamt einzureichen.
- Eine endgültige Entscheidung erfolgt über den Diözesanverwaltungsrat in der Dezernentenkonferenz.
Mainz, den 1. September 2009 |
Dietmar Giebelmann Generalvikar |