Bistum Mainz
.Ausführungsdekret
Ausführungsdekret
zum Motu Proprio „Traditionis Custodes“
vom 31. Mai 2022
(Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Mainz 2022, Nr. 7, Ziff. 58, S. 97 ff.)
Allgemeines Ausführungsdekret zu dem von Papst Franziskus erlassenen Apostolischen Schreiben in Form eines Motu Proprio „Traditionis Custodes“ über den Gebrauch der römischen Liturgie aus der Zeit vor der Reform von 1970
Das von Papst Franziskus erlassene Apostolische Schreiben in Form eines Motu Proprio mit dem Titel „Traditionis Custodes“ (im Folgenden „TC“) über den Gebrauch der römischen Liturgie aus der Zeit vor der Reform von 1970 wurde mit Datum vom 16. Juli 2021 veröffentlicht und sofort in Kraft gesetzt.
Hierzu verfüge ich folgendes Ausführungsdekret:
####Art. 1 – Bisherige Regelungen
§ 1 Die bisher geltenden Regelungen im Bistum Mainz bezüglich des außerordentlichen Ritus1# sind außer Kraft gesetzt.2#
§ 2 Für die Feier der Heiligen Messe nach dem Missale Romanum von 1962 (im Folgenden ordo vetus) werden gemäß Art. 3 § 2 TC folgende Kirchen bestimmt:
- St. Nikolaus in Münzenberg
- St. Joseph in Mainz
Um das geistliche Wohl der dort die Heilige Messe mitfeiernden Gläubigen sicherzustellen, dispensiere ich die beiden oben genannten Kirchen von dem Verbot, Pfarrkirchen für die regelmäßige Feier der Heiligen Messe im ordo vetus zu nutzen (vgl. Art. 3 § 2 TC).
§ 3 Unbeschadet der liturgischen Rubriken kann in den vorgenannten Kirchen die Feier der Heiligen Messe im ordo vetus an jedem Tag des Jahres gefeiert werden. Die Lesungen sind gemäß Art. 3 § 3 TC dem deutschen Messlektionar zu entnehmen.3#
#Art. 2 – Gültigkeit von Vollmachten bzw. deren Aufhebung
§ 1 Priestern, die in den in Art. 1 § 2 genannten Kirchen die Heilige Messe im ordo vetus feiern, wird die dafür nötige Erlaubnis erteilt. Alle übrigen Priester, sofern sie nicht einem Inkardinationsverband angehören, dem die Feier der Heiligen Messe im ordo vetus erlaubt ist, müssen eine Erlaubnis zur Zelebration der Heiligen Messe im ordo vetus beantragen.
§ 2 Die Erlaubnis nach § 1 umfasst nur die Heilige Messe und keine anderen liturgischen Feiern, insbesondere nicht die Feier anderer Sakramente.4#
§ 3 Vollmachten, die das Motu Proprio „Summorum Pontificium“ Pfarrern, Kirchenrektoren oder allen Priestern erteilt,5# sind durch Art. 2 TC aufgehoben. Diese Vollmachten kommen von Amts wegen dem Diözesanbischof zu.6#
#Art. 3 – Bischöflicher Delegat gemäß Art. 3 § 4 TC
§ 1 Der Bischöfliche Delegat für die Feier der Heiligen Messe nach dem Missale Romanum von 1962 hat von Amts wegen die Erlaubnis, die Heilige Messe im ordo vetus zu feiern und die Anliegen der Gläubigen, die sich der Liturgie von 1962 verbunden fühlen, entgegenzunehmen und mit der Pfarrseelsorge zu koordinieren.
§ 2 Zum Bischöflichen Delegat gemäß Art. 3 § 4 TC wird ernannt der bisherige Koordinator für die außerordentliche Form des römischen Ritus, Gerold Reinbott, Lic. iur. can., Dompräbendat, Geistl. Rat, Domstr. 8, 55116 Mainz, Telefon: (06131) 253-478, E-Mail: gerold.reinbott@bistum-mainz.de.
#Art. 4 – Inkrafttreten
Dieses Allgemeine Ausführungsdekret zum Motu Proprio „Traditionis Custodes“, tritt zum 01. Juni 2022 in Kraft.
Die Anmerkungen geben Hinweise und führen Quellen an; sie gehören nicht zum Normtext.
Mainz, den 31. Mai 2022 |
Prof. Dr. Peter Kohlgraf Bischof von Mainz |
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1 ↑ Regelungen zur „Eheschließung in der Liturgie des Vetus ordo“ (Kirchliches Amtsblatt Mainz Nr. 104, 2017).
1 ↑ Regelungen zur „Eheschließung in der Liturgie des Vetus ordo“ (Kirchliches Amtsblatt Mainz Nr. 104, 2017).
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2 ↑ Alle vorausgehenden Normen, Instruktionen, Gewährungen und Gewohnheiten wurden außer Kraft gesetzt (vgl. Art. 8 TC).
2 ↑ Alle vorausgehenden Normen, Instruktionen, Gewährungen und Gewohnheiten wurden außer Kraft gesetzt (vgl. Art. 8 TC).
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3 ↑ Damit ist aus der fakultativen Verwendung der Volkssprache für die biblischen Lesungen in der Heiligen Messe (vgl. Art. 6 Motu Proprio „Summorum Pontificium“) eine Verpflichtung geworden.
3 ↑ Damit ist aus der fakultativen Verwendung der Volkssprache für die biblischen Lesungen in der Heiligen Messe (vgl. Art. 6 Motu Proprio „Summorum Pontificium“) eine Verpflichtung geworden.