Bistum Mainz
.

Förderrichtlinien Stiftung JugendRaum

####

1. Zweck der Stiftung

Zweck der Stiftung JugendRaum ist die ideelle und materielle Förderung der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit im Bistum Mainz.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung der satzungsgemäßen Aufgaben des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) Diözesanverband Mainz zur Verwirklichung dessen gemeinnütziger Zwecke im Rahmen der Jugendverbandsarbeit i. S. d. § 12 SGB VIII.
Die Förderung erfolgt insbesondere:
für Projekte, Initiativen und Maßnahmen, die eine religiöse, soziale oder kulturelle Ausrichtung haben,
für sonstige innovative Projekte und Maßnahmen aus dem Bereich der kirchlichen Jugendarbeit,
für die fachliche und finanzielle Beratung und Begleitung von beantragten Projekten.
#

2. Förderungsvoraussetzungen

  1. JugendRaum fördert ausschließlich Projekte mit einer Projektdauer von bis zu 2 Jahren. Dauert ein Projekt länger als ein Jahr, ist nach der Hälfte der Projektdauer ein Zwischenbericht vorzulegen.
  2. Die Förderung von JugendRaum setzt voraus, dass sich der Projektträger vorrangig um finanzielle Mittel aus anderen Quellen (z. B. Haushalt des Trägers, Zuschüsse, Eigenleistungen, Spenden u. ä.) bemüht.
  3. Die Förderung durch JugendRaum darf nicht dazu dienen, reguläre Haushaltsmittel für andere Zwecke frei zu machen.
  4. Vor Projektbeginn ist ein Projektantrag und Finanzierungsplan bei JugendRaum zu stellen.
  5. Es werden grundsätzlich keine Fahrtkosten bezuschusst.
#

3. Fördergrundsätze

  1. Auf der Grundlage dieser Förderrichtlinien entscheidet das Kuratorium über die Bewilligung der Zuschüsse.
  2. Ein Zuschuss der Stiftung JugendRaum kann nur gewährt werden, wenn alle anderen Fördermöglichkeiten insbesondere durch Kirche, Bund, Länder, Kommunen und sonstige Institutionen ausgeschöpft sind sowie Eigenmittel in angemessenem Umfang eingesetzt werden.
  3. Die Zuschüsse sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.
    Die Nachfinanzierung von Mehrkosten ist ausgeschlossen.
  4. Eine anteilige Auszahlung des bewilligten Zuschusses erfolgt, wenn nach Projektschluss Minderkosten entstanden sind.
#

4. Förderbewilligung

  1. Bei Projekten mit weniger als 500,- Euro Fördersumme erhält der Projektträger spätestens 6 Wochen nach Antragstellung Bescheid über die Bewilligung. Projekte mit einer Fördersumme von mehr als 500,- Euro werden vom Kuratorium entschieden. Termine der Sitzungen sind bei Bedarf zu erfragen.
  2. Die Auszahlung erfolgt nach Eingang und Prüfung des Verwendungsnachweises.
    In Ausnahmefällen kann eine Abschlagszahlung beantragt werden.
  3. Spätestens zwei Monate nach Abschluss des Projektes bzw. zwei Monate nach Erhalt des Bewilligungsbescheides, ist durch den Projektträger der endgültige Verwendungsnachweis sowie der Sachbericht vorzulegen.
  4. Die Belege (Quittungen, Rechnungen, Zahlungsnachweise) der Projektausgaben sind nach Abschluss des Projektes mind. 10 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
  5. Die Förderbewilligung von JugendRaum kann unter Bedingungen und Auflagen erfolgen.
  6. Die Förderung durch JugendRaum ist eine freiwillige Leistung.
    Es besteht keinerlei Rechtsanspruch darauf.
#

5. Rückzahlungspflicht

  1. Der Empfänger der Fördermittel ist verpflichtet den Förderbetrag zurückzuzahlen, wenn die Fördermittel nicht gemäß Projektantrag genutzt werden.
  2. Eine anteilige Rückzahlung der Fördermittel an JugendRaum erfolgt, wenn nach Projektabschluss ein Ertragsüberschuss besteht.
  3. Der Anspruch auf die Förderung von Projekten, die spätestens ein Jahr nach der Bewilligung nicht durchgeführt wurden, verfällt. Bereits ausgezahlte Mittel sind umgehend an JugendRaum zurück zu überweisen.
#

6. Weitere Bestimmungen

  1. Der Projektträger verpflichtet sich, die bei der Projektdurchführung gewonnenen Erfahrungen an Interessierte weiterzugeben.
  2. Der Projektträger verpflichtet sich, an geeigneter Stelle auf die Förderung der Jugendstiftung JugendRaum hinzuweisen.
  3. Der Projektträger verpflichtet sich, eine Projektauswertung mit Fotos in digitaler Form an JugendRaum zu übermitteln. Diese fließt in den Jahresbericht der Stiftung JugendRaum ein.
Ansprechpartnerin
Lea Somoza
Geschäftsführung Stiftung JugendRaum
Am Fort Gonsenheim 54
55122 Mainz
fon 0 61 31. 25 36 10
fax 0 61 31. 25 36 65
stiftung-jugendraum@bistum-mainz.de
www.stiftung-jugenraum.de