Bistum Mainz
.(Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Mainz 1987, Nr. 15, Ziff. 154, S. 95)
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Mitarbeiterfonds
vom 3. November 1987
(Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Mainz 1987, Nr. 15, Ziff. 154, S. 95)
geändert durch die "Regelung zur Einführung des Begriffs 'Elternzeit' vom 20.12.2001
(Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Mainz 2002, Nr. 1, Ziff. 7, S. 4 f.)
#- Beim Caritasverband für die Diözese Mainz wird ein Mitarbeiterfonds eingerichtet, um den Mitarbeitern die Inanspruchnahme der Elternzeit zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.
- Der Mitarbeiterfonds wird von einer Kommission verwaltet, die wie folgt besetzt ist:
- als Vorsitzender ein Vertreter des Caritasverbandes, der mit Mehrheit durch die KODA gewählt wird;
- ein Mitglied, das von der Dienstnehmerseite der KODA gewählt wird;
- ein Mitglied, das von der Dienstgeberseite der KODA gewählt wird.
- Antragsberechtigt sind:
- Mitarbeiter, die bei Inanspruchnahme der Elternzeit sozialhilfeberechtigt sind;
- Mitarbeiter, bei denen ein besonderer Härtefall vorliegt (z. B. bei Einkommen in der Nähe der Sozialhilfeberechtigung oder bei Vorliegen besonderer Belastungen).
- Das Bistum wird durch das Katholische Volksbüro Mainz Hilfe bei der Antragstellung bei dem zuständigen Sozialamt leisten.