Bistum Mainz
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Besondere Zahlung - Fahrtkostenzuschuss
#Abschnitt 1
Ergänzend zu § 23 TVöD besteht gemäß den Voraussetzungen des Abschnitt 2 Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss.
#Abschnitt 2
Ein Fahrtkostenzuschuss wird auf Antrag gewährt, wenn
- Beschäftigte der Entgeltgruppe 1 bis 5 nachweisen, dass die Vergütung die einzige Einnahme zur Bestreitung des Lebensunterhaltes für die Familie istoder
- Beschäftigte ergänzende Sozialhilfe erhalten und dies nachweisen.
Protokollnotiz zu Satz 1 Nr. 1:
Der Nachweis wird durch schriftliche Erklärung von den Beschäftigten erbracht.
Der Fahrtkostenzuschuss wird
- In den Städten Mainz und Darmstadt, soweit die Entfernung zwischen Wohnort und Dienststätte mindestens 3 km (Luftlinie) beträgt, bis zur Höhe von € 17,90 gezahlt.
- In sonstigen Fällen bis zu einer Entfernung von 50 km gezahlt. Ist der Dienstort gleich dem Wohnort wird in sonstigen Fällen der Zuschuss erst ab einer Entfernung von 3 km gezahlt. Die Höhe bemisst sich nach dem jeweils aktuellen Tarifstand der Deutschen Bahn und wird für 11 Monate des Jahres berechnet und in 12 gleichen Monatsbeträgen ausgezahlt.
Bei der Verteilung der Arbeitszeit auf weniger als 5 Tage in der Kalenderwoche wird die Bemessung anteilig berechnet.