Bistum Mainz
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Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung der pastoralen Ausbildung zum Ständigen Diakon

vom 5. Juli 2021

(Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Mainz 2021, Nr. 10, Ziff. 66, S. 105 ff.)

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1. Ziel der Prüfung

Die bestandene Abschlussprüfung soll nachweisen, dass die Lerninhalte und Ziele der Ausbildung in den pastoral-diakonischen Bereichen erreicht worden sind. Diese ist Voraussetzung für die Diakonenweihe.
Sie verleiht aber keinen Anspruch auf die Weihe.
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2. Prüfungskommission

2.1 Prüfungsvorsitzender ist der Generalvikar. Er kann eine/n Vertreter/in bestellen.
2.2 Mitglieder sind der/die Personaldezernent/in, die jeweiligen Fachdozenten/innen, der/die Ausbildungsleiter/in und der Bischöfliche Beauftragte für den Ständigen Diakonat.
2.3 Aufgaben des Vorsitzenden
  • Feststellen der vorgeschriebenen Voraussetzungen und Zulassung zur Prüfung
  • Festlegung des Terminplanes für die Prüfung
2.4 Aufgaben der Fachdozenten
  • Festlegung und Bekanntgabe des Prüfungsstoffes
2.5 Über den Verlauf der Prüfung wird ein Protokoll angefertigt. Das Protokoll führt in der Regel der/die Ausbildungsleiter/in.
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3. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung zugelassen wird, wer:
  • an der pastoral-theologischen Ausbildung im Rahmen des Diakonatskreises teilgenommen hat,
  • eine schriftliche Arbeit über ein diakonisches Projekt (in der Regel im Zusammenhang mit dem Gemeindepraktikum) vorgelegt hat und diese angenommen ist,
  • zwei Probepredigten gehalten hat,
  • an den Ausbildungselementen „Liturgischer Gesang“, „Caritaswissenschaften“ und „Gesprächsführung“ teilgenommen hat.
Der Bischöfliche Beauftragte bestätigt die aktive und erfolgreiche Teilnahme an den Veranstaltungen des Ständigen Diakonats. Der/die Ausbildungsleiterin bestätigt die erfolgreiche Teilnahme am Pastoralkurs. Ein positives Votum der Dozentenkonferenz zur Zulassung liegt vor.
Der/die Mentor/in im Gemeindepraktikum legt ein Gutachten über das Gemeindepraktikum unter Berücksichtigung der beschriebenen „Schlüsselkompetenzen“ vor.
In Sonderfällen entscheidet die Zulassungskommission über die Zulassung.
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4. Durchführung der Prüfung

4.1 Folgende Fächer werden mündlich geprüft:
  • Pastoralliturgik
  • Fundamentale Katechese
  • Kirchenrecht
  • Pastoraltheologie
Die Note in Homiletik ermittelt der/die Dozent/in vor allem aus der Bewertung der gehaltenen und eingereichten Probepredigten, der Mitarbeit bei den Veranstaltungen und der Bewertung des Mentors im Gemeindepraktikum über die dortigen Predigten des Kandidaten.
Im Rahmen der Prüfungen erfolgt ein gemeinsames Kolloquium über die sozialdiakonischen Projektarbeiten mit dem/der begleitenden Dozenten/in.
4.2 Ablauf der Prüfung
  • Der/die Fachdozent/in prüft in einem fünfzehnminütigen Kolloquium den Kandidaten.
  • Die Bewertung wird auf Vorschlag des/der Dozenten/in von der Kommission gemeinsam festgelegt und im Protokoll vermerkt.
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5. Bewertung der Prüfung und Erstellung des Zeugnisses

5.1 Die Prüfung wird nach dem üblichen Notenschlüssel (z. B. 1,0; 1,3; 1,7 …) bewertet.
5.2 Die Prüfungskommission informiert den Prüfungskandidaten über das Ergebnis.
5.3 Bestanden ist die Prüfung, wenn alle Fächer mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet worden sind.
5.4 Nichtbestandene Fächer können nach angemessener Frist einmal wiederholt werden.
5.5 Es wird ein Zeugnis angefertigt
  • mit dem Ergebnis der einzelnen Prüfungsfächer
  • mit dem Titel der schriftlichen Arbeit über das diakonische Projekt.
Vorstehende Prüfungsordnung tritt mit dem heutigen Tag in Kraft.
Mainz, den 5. Juli 2021
Prof. Dr. Peter Kohlgraf
Bischof von Mainz