Bistum Mainz
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Leitlinien zu Ausbildung und Beschäftigung von Ordensfrauen aus anderen Herkunftsländern im pastoralen Dienst im Bistum Mainz
vom 6. Mai 2020
(Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Mainz 2020, Nr. 7, Ziff. 48, S. 74 ff.)
Der folgende Text ergänzt die Leitlinien zu Auswahl, Ausbildung und Beschäftigung von Priestern aus anderen Herkunftsländern in deutschsprachigen Gemeinden im Bistum Mainz. Die Leitlinien wollen den Ordensfrauen die sprachliche Qualifizierung und eine theologische sowie pastorale Ausbildung für den Einsatz als Gemeindereferentin oder Pastoralreferentin im Bistum Mainz ermöglichen.
Klosterniederlassungen im Bistum Mainz, die derzeit Ordensfrauen für die pastorale Arbeit entsenden:
Dienstmägde Mariens
Seelsorgegebiete:
- Pfarrei Groß-Zimmern St. Bartholomäus,Pfarrei Ober-Olm, St. Martin
Schwestern vom Barmherzigen Jesu ZSJM
Seelsorgegebiet:
- Dorn Assenheim, St. Maria Magdalena
Schulschwestern Franziskanerinnen von Christus dem König (Bischöfliches Priesterseminar)
- Seelsorge (Katechese) in der kroatischenGemeinde in Rüsselsheim
Präambel
Das existenzielle Zeugnis der gelebten Berufungs- und Glaubenspraxis der Ordensleute ist eine Bereicherung für die Pastoral im Bistum Mainz.
#Anforderungen
- Für seelsorgliche Aufgaben im Bistum Mainz ist der sichere Umgang mit der deutschen Sprache unerlässlich.
- Ebenso wichtig ist ein hohes Maß an interkultureller Kompetenz, d. h. Vertrautheit mit kulturellen, sozialen und religiösen Formen und Praktiken in Deutschland.
Handlungsfelder – Anforderungsprofil
Die Ordensfrauen, die für seelsorgliche und pastorale Aufgaben im Bistum Mainz ausgebildet werden, sollen einem klaren Anforderungsprofil entsprechen. Dabei sollen folgende Kompetenzen und Persönlichkeitsmerkmale berücksichtigt und überprüft werden:
- ein hohes Maß an Sprachbegabung und der Nachweis solider Grundkenntnisse im Deutschen
- ein Bewusstsein davon, dass die westeuropäische Kultur, die Religiosität und Lebenspraxis der Katholikinnen und Katholiken, die pastorale Wirklichkeit und Theologie in vielen Fällen erheblich anders sind als in den Herkunftsländern
- Bereitschaft und Motivation, sich offen auf diese Andersheit und auf die neue Lebenswirklichkeit einzulassen.
- das Lebensalter: Die Fähigkeit zum Spracherwerb auf dem nötigen Niveau kann mit zunehmendem Lebensalter abnehmen; dies sollte bei der Auswahl bedacht werden.
Maßnahmen
- Es muss bedacht werden, dass die Einreisegenehmigung unter den Bedingungen für den pastoralen Einsatz erteilt wird.
- Die Kenntnisse der deutschen Sprache sind nachzuweisen. Zur Ausbildung für den pastoralen Dienst wird mindestens das Sprachniveau B2 mit einem anerkannten Zertifikat (Goethe-Institut oder Telc-International) vorausgesetzt.
- Nachweise der vorhandenen Qualifikationen für den pastoralen Dienst: Studienabschluss und vorhandene Belege einer pastoralen Ausbildung oder Tätigkeit sind einzureichen.
- Ein persönliches Gespräch mit der Diözesanreferentin für die Berufsgruppe der Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten und der Referentin für sprachliche und kulturelle Integration soll die Anforderungen, die den pastoralen Dienst ermöglichen, erläutern und die Einsatzbereitschaft klären.
- Die Mindestdauer des pastoralen Dienstes ist mit der Ordensleitung zu besprechen.
- Der Einsatz der Ordensfrauen sollte mit dem Gemeinschaftsleben vereinbar sein, d. h. eine räumliche Nähe sollte gegeben sein.
Integrationsschritte
#Erste Phase: Teilnahme am Sprachkurs – Gemeindepraktikum
- Durch die Teilnahme an externen Sprachkursen soll das Sprachniveau C1 erreicht werden, in der Regel zertifiziert durch eine angemessene Prüfung.
- Ein Gemeindepraktikum von mindestens sechs Wochen mit Mentoring ermöglicht ein lebendiges und kommunikatives Kennenlernen der deutschen Lebenswirklichkeit und der religiösen Praxis in der deutschen Kirche. Zudem werden die erworbenen Sprachkenntnisse angewandt und verbessert.
- Präventionsschulung
- Individuelles Aussprachetraining mit Übungen zur liturgischen Sprache und Erweiterung des fachspezifischen pastoralen Wortschatzes bei der Referentin für sprachliche und kulturelle Integration der pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- Erste Evaluation bzgl. der Eignung für den Dienst und Rücksprache mit Verantwortlichen.
Zweite Phase: Qualifizierung durch Bachelorabschluss – Bewerberkreis – Sprachtraining
- Ggf. ist eine Äquivalenzbescheinigung der Katholischen Hochschule Mainz vorzulegen oder der entsprechende Bachelorabschluss nachzuholen.
- Durch die Teilnahme an den studienbegleitenden Maßnahmen, die für die Studierenden an der KH Mainz angeboten werden, wird der Kontakt zum Bistum gefördert und die Möglichkeit geschaffen, Studierende, die sich auf einen pastoralen Beruf vorbereiten, kennenzulernen. Das kann zu einer wechselseitigen Bereicherung führen.
- In Fortführung der ersten Phase: Individuelles Aussprachetraining mit Übungen zur liturgischen Sprache und Erweiterung des fachspezifischen pastoralen Wortschatzes bei der Referentin für sprachliche und kulturelle Integration der pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Dritte Phase: Berufspraktische Ausbildung
- Die berufspraktische Ausbildung (Assistenzzeit) dient der Einführung in die Berufspraxis und befähigt zur selbständigen Übernahme des pastoralen Dienstes. Sie schließt mit einer Dienstprüfung ab.
- Die Assistenzzeit wird von der Ausbildungsleitung für Gemeindeassistentinnen und Gemeindeassistenten begleitet.
- Die Eignung für den pastoralen Dienst wird mit der Ordensleitung und der Referentin für sprachliche und kulturelle Integration besprochen.
- Der Einsatz erfolgt auf einer Stelle in einer Pfarrei/Seelsorgeeinheit, die den Zielen und Aufgaben der Berufseinführung entspricht. Die Praxisanleitung erfolgt durch qualifizierte Mentorinnen und Mentoren.
- Während der Assistenzzeit finden Studienveranstaltungen statt, die der Einführung in das pastorale Handeln dienen.
- Die Verkürzung der berufspraktischen Ausbildung ist bei nachgewiesener Qualifikation möglich.
- Wenn das Berufsprofil einer Gemeindereferentin nicht angestrebt wird, kann auf die religionspädagogische Prüfung verzichtet werden. Dann ist im Einzelfall der Einsatz als Mitarbeiterin im seelsorgerischen Kontext möglich.
Vierte Phase: Übernahme in den pastoralen Dienst
- Hat die Ordensfrau anderer Muttersprache die Dienstprüfung erfolgreich abgelegt, stimmt das Bistum im Gespräch mit ihr und der Ordensleitung die Dauer des weiteren Aufenthaltes in der Diözese Mainz und den Einsatz in einer Pfarrei/Seelsorgeeinheit ab. Die Mindestdauer des pastoralen Dienstes ist zu vereinbaren.
- Die Ordensfrau kann die bischöfliche Beauftragung zum pastoralen Dienst als Gemeindereferentin in der Diözese Mainz erhalten und mit dem Sendungskurs in eine Pfarrei/Seelsorgeeinheit gesendet werden.
Mainz, den 6. Mai 2020 |
Prof. Dr. Peter Kohlgraf Bischof von Mainz |