Bistum Mainz
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Geschäftsordnung der Konferenz der Pfarreileitungen

vom 2. Juli 2025

(Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Mainz 2025, Nr. 8, Ziff. 56, S. 58 f.)

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§ 1
Begriffsbestimmung

Die Geschäftsordnung regelt die Arbeitsweise der Konferenz der Pfarreileitungen.
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§ 2
Sitzungen

( 1 ) Die mit der Geschäftsführung beauftragte Person bereitet die Sitzung und deren Tagesordnung in Abstimmung mit dem Bischof, dem Generalvikar, der oder dem Bevollmächtigten des Generalvikars und dem Vorstand vor und entscheidet mit diesen über das Format der Sitzung (Präsenz, Videokonferenz oder hybrid).
( 2 ) Tagesordnungspunkte und Anträge sind dem Vorstand spätestens drei Wochen vor der Sitzung schriftlich einzureichen.
( 3 ) Den Sprecherinnen, Sprechern oder der Sprecherin und dem Sprecher obliegt die Moderation der Sitzungen. Im Einvernehmen mit dem Bischof kann der Vorstand die Moderation an eine geeignete Person delegieren.
( 4 ) Zu Beginn der Sitzung ist die Anwesenheit und Beschlussfähigkeit festzustellen und über die Genehmigung des letzten Protokolls zu entscheiden.
( 5 ) Über die vorgeschlagene Tagesordnung sowie ggf. die Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte beschließt die Konferenz zu Beginn der Sitzung mit einfacher Mehrheit.
( 6 ) Anträge, die nicht rechtzeitig beim Vorstand eingegangen sind, bedürfen zur Aufnahme in die Tagesordnung der Zustimmung von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
( 7 ) Anträge zur Geschäftsordnung sind zulässig. Über sie ist unverzüglich abzustimmen.
( 8 ) Die Konferenz kann zur Bearbeitung von Themen Arbeitsgruppen bilden, die ihr gegenüber berichtspflichtig sind.
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§ 3
Abstimmungen und Wahlen

( 1 ) Abstimmungen und Wahlen erfolgen durch Handzeichen. Eine geheime Abstimmung ist notwendig, wenn der Antrag dazu von einem Viertel der anwesenden Stimmberechtigten unterstützt wird. Im Falle von digitalen oder hybriden Sitzungsformaten ist sicherzustellen, dass bei Bedarf eine geheime Stimmabgabe technisch möglich ist.
( 2 ) Vor der Abstimmung über einen Geschäftsordnungsantrag hat je ein Mitglied die Möglichkeit, für und gegen den Antrag zu sprechen.
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§ 4
Protokoll

( 1 ) Über jede Sitzung wird von einem Mitglied des Vorstands ein Protokoll angefertigt. Der Vorstand kann die Protokollführung delegieren.
( 2 ) Das Protokoll wird den Mitgliedern der Konferenz nach erfolgter Abstimmung mit dem Vorsitzenden zugesandt.
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§ 5
Inkrafttreten

Nach erfolgter Anhörung des Diözesan-Pastoralrats tritt die Geschäftsordnung für die Konferenz der Pfarreileitungen zum 01.01.2026 in Kraft.
Mainz, den 2. Juli 2025
Prof. Dr. Peter Kohlgraf
Bischof von Mainz
Dr. Anna Ott
Kanzlerin der Kurie