Bistum Mainz
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Beschluss des Diözesankirchensteuerrates
für Rheinland-Pfalz

vom 13. Dezember 2025

(Kirchliches Amtsblatt für die Diözese Mainz 2025, Nr. 14, Ziff. 209, S. 213 f.)

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Der Diözesankirchensteuerrat hat auf seiner Sitzung am 13. Dezember 2025 folgenden Beschluss gefasst:
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Kirchensteuerbeschluss rheinland-pfälzischer Anteil
"Für den rheinland-pfälzischen Anteil der Diözese Mainz wird aufgrund des Kirchensteuergesetzes Rheinland-Pfalz vom 24.02.1971, zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.06.2019 und der Kirchensteuerordnung der Diözese Mainz, rheinland-pfälzischer Anteil, vom 18.11.1971, in der jeweils geltenden Fassung beschlossen:
  1. Die Diözesankirchensteuer als Zuschlag zur Einkommensteuer beträgt 9 v. H. der Einkommensteuer (Einkommen-, Lohn- und Kapitalertragsteuer) für das Kalenderjahr 2026. Dieser Hebesatz gilt auch in den Fällen der Pauschalierung der Lohnsteuer und der Einkommensteuer. In den Fällen der Pauschalierung der Einkommensteuer nach §§ 37a oder 37b Einkommensteuergesetz oder der Pauschalierung der Lohnsteuer nach §§ 40, 40a Abs. 1, 2a und 3 und 40b Einkommensteuergesetz wird der Hebesatz auf 7 v. H. der Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer ermäßigt, wenn der Pauschalierende von der Vereinfachungsregelung nach Nummer 1 des gleich lautenden Erlasses der obersten Finanzbehörden der Bundesländer vom 8. August 2016 (BStBl I S. 773) Gebrauch macht.
  2. Das besondere Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen oder Lebenspartnerschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 5 des Rheinland-Pfälzischen Kirchensteuergesetzes) bemisst sich nach der Tabelle zur Kirchensteuerordnung für die Diözese Mainz, rheinland- pfälzischer Anteil, vom 18.11.1971, in der jeweils geltenden Fassung. Die oben festgesetzten Kirchensteuern werden auch über den 31. Dezember 2026 weiter erhoben, falls zu dem genannten Termin neue Kirchensteuerhebesätze nicht beschlossen und staatlich anerkannt sind.“
Gemäß § 9 des Statuts des Diözesankirchensteuerrates des Bistums Mainz stimme ich diesem Beschluss zu und setze ihn hiermit in Kraft.
Mainz, den 13. Dezember 2025
Prof. Dr. Peter Kohlgraf
Bischof von Mainz